Selbstverwaltung
Selbstverwaltung – ein demokratisches Prinzip
Das Prinzip ist einfach: Bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger, überträgt der Staat an die Selbstverwaltung. Ein Erfolgsmodell mit über 100-jähriger Tradition, das sich in vielen Bereichen des modernen, demokratischen Sozialstaates wiederfindet – denn eine selbstverwaltete Sozialversicherung reagiert schneller und flexibler als der Staat dies könnte.
Auch die AOK ist eine starke demokratische Gemeinschaft: Sie wird von den Versicherten und Arbeitgebern gemeinsam selbst verwaltet. Das heißt: Die Beitragszahler bestimmen den Kurs. Das wichtigste Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite gestellt wird.
Die Arbeitgeber- und die Versichertenvertreter im Verwaltungsrat stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Ratsvorsitzenden ab.
Aufgaben der Selbstverwaltung
Der Verwaltungsrat der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse besteht aus 30 ordentlichen Mitgliedern.
Sie vertreten die Arbeitgeber und die AOK-Versicherten in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Verwaltungsrat trifft Grundsatzentscheidungen für die strategische Entwicklung der Gesundheitskasse. So nimmt er unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Haushalt: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse.
- Wahl des Vorstandes: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat gewählt.
- Leistungen: Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten, Patienten und Arbeitgeber.
- Weichenstellungen: Welche Struktur soll das Unternehmen AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für ihre Versicherten einsetzen – beispielsweise in der Debatte um die weitere Gestaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
Fragen und Antworten zur Selbstverwaltung
Selbstverwaltung ist nicht gleich Selbstverwaltung. Da gibt es zum einen die soziale Selbstverwaltung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und zum anderen die gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenkassen, Ärzte und Krankenhäuser. Beide werden in der öffentlichen Diskussion häufig in einen Topf geworfen. Fragen und Antworten zur Klarstellung ...
Was ist die soziale Selbstverwaltung?
In der Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, Versicherte und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen in direktem Kontakt zur Basis und können so die Probleme sachgerecht und lebensnah lösen. Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der Sozialversicherung.
Wer wählt den Verwaltungsrat in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der Regel wählen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Damit erhalten diejenigen Macht und Einfluss, die mit ihren Beiträgen die soziale Absicherung im Wesentlichen finanzieren. Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter getrennt aufgrund von Vorschlagslisten.
Bei den meisten Sozialversicherungsträgern, ist die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl eine Friedenswahl ohne echte Wahlhandlung, weil jede Gruppierung nur eine Liste einreicht oder weil insgesamt nicht mehr Kandidaten benannt sind, als in den Verwaltungsrat gewählt werden können.
Bei 206 Sozialversicherungsträgern wurden in der Sozialwahl 2011 Wahlen durchgeführt. Bei lediglich 10 wurden die Verwaltungsräte (bzw. Vertreterversammlungen) über Urwahlen gebildet. Der Einigung auf eine Vorschlagsliste geht innerhalb einer Gruppe aber ein demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozess voraus. Dadurch sind die Regionen, Branchen und Fachgruppen ausgewogen vertreten.
Die nächste Sozialwahl findet im Jahr 2017 statt.
Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser?
Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenkassen und Krankenhäuser in Deutschland ist der Anfang 2004 neu gegründete Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Der G-BA hat 13 Mitglieder. Neben einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern stellen die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer - Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhäuser - jeweils fünf Mitglieder. An den monatlichen Sitzungen des G-BA nehmen jeweils fünf Patientenvertreter teil. Die Vertreter der Krankenkassen werden vom GKV-Spitzenverband entsandt
Abhängig davon ob es beispielsweise um ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Versorgung geht, gibt es entsprechende Unterausschüsse. Diese sind ebenso wie das Plenum paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer besetzt.
Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, ergänzen oder einschränken. Dabei soll der Ausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu erhöhen.
Zu diesem Zweck hat der Bundesausschuss ein fachlich unabhängiges "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" gegründet, das den Ausschuss mit Analysen und Expertisen unterstützen soll.
Zu den ersten Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses gehörten das Zusammenstellen einer Liste der erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimittel, Regelungen zum Zahnersatz und die Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen.
Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung?
Weil die Sozialversicherungsträger öffentliche Aufgaben erfüllen, die sonst der Staat wahrzunehmen hätte, muss dieser die Aufgabenerfüllung überwachen. Die soziale Selbstverwaltung findet in der staatlichen Aufsicht die notwendige Ergänzung und Begrenzung.
Die Aufsicht über die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse führt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.








