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AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Verwaltungsrat und Vorstand

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Gruppe der Versicherten)

Die Gruppe der Versicherten stellt die Interessensvertretung für alle Privatkunden dar. Hier finden Sie Informationen zu allen Verwaltungsratsmitgliedern versichertenseits.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats (Gruppe der Arbeitgeber)

Die Gruppe der Arbeitgeber vertritt die Unternehmen. Hier finden Sie Informationen zu allen Verwaltungsratsmitgliedern arbeitgeberseitig.

Vorstand

Der Vorstand trifft eigenverantwortlich alle Entscheidungen, um die vom Verwaltungsrat gesetzten Grundsätze und Ziele umzusetzten. Anders als der Verwaltungsrat führt der Vorstand der AOK die Geschäfte hauptamtlich aus und vertritt die AOK nach außen. Er wird in seiner Arbeit durch Direktoren vor Ort unterstützt.

So funktioniert die Selbstverwaltung

Seit Bestehen des Sozialversicherungssystems gestaltet eine gemeinsame Selbstverwaltung von Versicherten und ihren Arbeitgebern die Politik der Sozialkassen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen geschieht das über gemeinsame gebildete Verwaltungsräte.

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