Sehr geehrte Damen und Herren,
eine gesetzlich versicherte Mitarbeiterin mit Firmenwagen hat für drei Kalendermonate unbezahlten Urlaub. Während des unbezahlten Urlaubes darf sie den Firmenwagen weiterhin nutzen und trägt die Kosten für den Firmenwagen.
Nach Abzug der von der Mitarbeiterin getragenen Kosten bleibt für den Firmenwagen ein geldwerter Vorteil von 20,50 Euro.
Wie wirkt sich der verbleibende geldwerte Vorteil auf die Sozialversicherung aus?
Hat der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil von 16,50 Euro zu verbeitragen?
Entfällt die Abmeldung in der Sozialversicherung? Wäre die Mitarbeiterin dann durchgehend sozialversichert und müsste auch nach Monatsfrist keine eigenen Beiträge an die Krankenversicherung zahlen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.