Expertenforum - SV Pflichtiges Praktikum und gleichzeitig Werkstudent

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    SV Pflichtiges Praktikum und gleichzeitig Werkstudent

    Hallo Expertenteam,


    wir beschäftigten einen Werkstudenten mit einer 10 Stunden Woche.

    Ab Dezember wird er noch zusätzlich sein pflichtiges Zwischenpraktikum absolvieren, mit einer wöschentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

    Kann die Tätigkeit bei uns noch weiterhin als Werkstudent abgerechnet werden, auch wenn in Summe die 20 Stunden-Grenze überschritten wird.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG

    Silke Brinkmann

     

  • 02
    RE: SV Pflichtiges Praktikum und gleichzeitig Werkstudent

    Hallo Frau Brinkmann,

    wird im Rah­men ei­nes Stu­di­ums ein vor­ge­schrie­be­nes Zwischenprak­ti­kum ab­sol­viert, gilt die­ses als Teil der Aus­bil­dung und hat kei­nen Ein­fluss auf den Werkstu­den­ten­sta­tus in­ner­halb der So­zi­al­ver­si­che­rung.

    Zu­sätz­lich kann während dieses Zwischenpraktikums zeitgleich eine Beschäftigung im Rahmen des Werkstudentenprivilegs bei einem anderen Arbeitgeber mit ei­nem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Wo­che ausgeübt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenforum
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.