Hallo, ich habe die folgende Frage:
in einem Bauunternehmen wird ein Schüler als Ferienjobber beschäftigt. Grundsätzlich würde ich ihn gerne als kurzfristig beschäftigt abrechnen, da alle Kriterien hierfür erfüllt sind.
Würde das auch gehen, wenn der Verdienst bis 556 € beträgt und die Abrechnung auch als Minijob möglich wäre ?
Beitragsmäßig wäre ja die kurzfristige Variante günstiger und Steuern würden bei dem Schüler auch nicht anfallen.