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  • 01
    Betriebsfeier Freibetrag 110 Euro

    Hallo,

    Die Freigrenze von 110 Euro für eine Betriebsfeier gilt ja pro Mitarbeiter.

    Wie werden mitgebrachte Kinder bei einer Weihnachtsfeier bewertet?

    Ein MA bringt seine Ehefrau und 2 Kinder mit zur Weihnachtsfeier. Ist dann die 110 Euro durch 4 oder durch 2 zu teilen?

    Die Gesamtkosten der Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter beträgt 50 Euro.

    Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike Holste

     

  • 02
    RE: Betriebsfeier Freibetrag 110 Euro


    Hallo Frau Holste,
     
    bezüglich der beitragsrechtlichen Bewertung gilt in der Sozialversicherung folgendes:
     
    Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen nicht zu Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmenden Arbeitnehmer 110,00 € (= Freibetrag) nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung zugewendeten Vorteile steuer- und beitragsfrei sind, wenn der Betrag von 110,00 € nicht überschritten wird.
     
    Wird der Betrag von 110,00 € überschritten, ist nur der über 110,00 € hinausgehende Betrag steuer- und beitragspflichtig (und nicht wie bei einer Freigrenze der gesamte Betrag). Die Zuwendung kann jedoch pauschal versteuert werden; in diesem Fall besteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
     
    Bei Teilnahme von Ehegatten, Angehörigen oder sonstigen Begleitpersonen werden deren Kosten dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet. Eine Vervielfältigung des Freibetrags um die Anzahl der teilnehmenden Angehörigen ist nicht zulässig. Wird hierbei der Freibetrag von 110,00 € überschritten, unterliegt der übersteigende Betrag der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Nutzt der Arbeitgeber hierbei rechtzeitig die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG), hat dies nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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