Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Arbeitszeitkonto Minijob

    Liebes Expertenteam,


    wir beabsichtigen für unsere geringfügig Beschäftigten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ab dem 01.09.2025 ein Arbeitszeitkonto einzurichten. Dabei stellen wir uns bei den Fallkonstellationen folgende Fragen:

    1. Die Beschäftigten bauen erstmals im November Überstunden auf. Müssen die Überstunden bis zum 31.08. ausgeglichen sein (12 Monate nach Beginn des Arbeitszeitkontos) oder zählt der 12-Monatszeitraum ab dem Monat in dem aufgebaut wurde (November)?

    2. Gibt es während des Jahres eine Grenze mit wievielen Stunden die Beschäftigten mit dem Arbeitszeitkonto über der Minijobentgeltgrenze sein dürfen (tarifl. Stundenlohn ist über dem Mindestlohn)?

    3. Kann evtl. mit Beginn/Einführung des Arbeitszeitkontos ein (geringfügiges) Zeitguthaben mit in das Arbeitszeitkonto übernommen werden?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


    Freundliche Grüße aus dem Personalbüro

  • 02
    RE: Arbeitszeitkonto Minijob

    Guten Tag,
     
    auch Beschäftigte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung können ein Arbeitszeitkonto führen.
     
    Voraussetzung für das Führen eines Arbeitszeitkontos ist eine schriftliche Vereinbarung. Dies kann beispielsweise auch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Festgeschrieben wird hierbei ein monatlich gleichbleibender Verdienst. Dieser kann für Minijobber und Minijobberinnen bei durchschnittlich maximal 556 Euro im Monat liegen, also höchstens 6.672 Euro im Jahr. Wie viele Stunden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei arbeiten können, ist vom vereinbarten Stundenlohn abhängig. Eine Überschreitung des Jahreswertes ist nicht zulässig.
     
    Die Grundlage für ein Arbeitszeitkonto bildet das monatliche Entgelt. Die dafür zu leistenden Arbeitsstunden können flexibel auf das Jahr verteilt werden. Arbeiten Beschäftigte in einzelnen Monaten weniger oder mehr als die vereinbarten Stunden, wird Zeitguthaben auf- oder abgebaut.
    Der Abbau eines aufgebauten Zeitguthabens muss von vornherein eingeplant und innerhalb von 12 Monaten gewährleistet sein. In der Regel erfolgt der Abbau der Stunden durch verminderte Arbeitszeit oder durch Arbeitsfreistellung.
     
    In Ihrem Beispiel beginnt der 12-Monatszeitraum mit Vertragsbeginn der flexiblen Arbeitszeitvereinbarung ab 01.09., die Mehrarbeitsstunden aus November müssen bis 31.08. des Folgejahres ausgeglichen werden.
    Arbeitszeitguthaben können frühestens mit Beginn der flexiblen Arbeitszeitvereinbarung berücksichtigt werden, da ohne entsprechende Arbeitszeitvereinbarung die Stunden im Zeitraum der Erbringung der Arbeitsleistung zu verbeitragen sind. Eine Übernahme von Mehr- oder Minderstunden ist deshalb nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.