Liebes Expertenteam,
wir beabsichtigen für unsere geringfügig Beschäftigten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ab dem 01.09.2025 ein Arbeitszeitkonto einzurichten. Dabei stellen wir uns bei den Fallkonstellationen folgende Fragen:
1. Die Beschäftigten bauen erstmals im November Überstunden auf. Müssen die Überstunden bis zum 31.08. ausgeglichen sein (12 Monate nach Beginn des Arbeitszeitkontos) oder zählt der 12-Monatszeitraum ab dem Monat in dem aufgebaut wurde (November)?
2. Gibt es während des Jahres eine Grenze mit wievielen Stunden die Beschäftigten mit dem Arbeitszeitkonto über der Minijobentgeltgrenze sein dürfen (tarifl. Stundenlohn ist über dem Mindestlohn)?
3. Kann evtl. mit Beginn/Einführung des Arbeitszeitkontos ein (geringfügiges) Zeitguthaben mit in das Arbeitszeitkonto übernommen werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Freundliche Grüße aus dem Personalbüro