Umlage- und Erstattungssätze 2022
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 2,1 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,6 % |
Bei 70 % Erstattung | 3,8 % |
Stand
Erstellt am: 01.10.2022
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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