Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2027

Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.

Übermittlung des Beitragsnachweises

Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Der Nachweis muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Das heißt für Unternehmen: Sie müssen die Nachweise spätestens im Laufe des Vortags übermitteln. Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden.

Vormonatswert für Beitragsschuld nutzbar

Arbeitgeber können für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld generell auf den Vormonatswert zurückgreifen. Mögliche Differenzen sind mit der Beitragsabrechnung des Folgemonats auszugleichen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist jedoch weiterhin dem Monat der Auszahlung zuzuordnen und die Beitragshöhe gegebenenfalls durch Schätzung zu ermitteln.

Es gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:

Beitragsmonat 2027Termine für den Beitragsnachweis (2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beitragsgutschrift)Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)
Januar25.01.2027 127.01.2027
Februar22.02.2027 124.02.2027
März23.03.2027 125.03.2027
April26.04.2027 128.04.2027
Mai24.05.2027 1,2
25.05.2027 1
26.05.2027 2
27.05.2027
Juni24.06.2027 128.06.2027
Juli27.07.2027 129.07.2027
August25.08.2027 127.08.2027
September24.09.2027 128.09.2027
Oktober25.10.2027 127.10.2027
November24.11.2027 126.11.2027
Dezember23.12.2027 128.12.2027

1 Bitte beachten Sie, dass der Beitragsnachweis mit Beginn des Tages um 0:00 vorliegen muss. Daher unser Tipp: Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis so rechtzeitig, dass dieser bereits am Vortag bis 24:00 bei der AOK eingeht.
2 Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist. Entscheidend ist der Sitz der Krankenkasse.

Keine Fälligkeit mehr verpassen

Die Beiträge sollten Sie so rechtzeitig überweisen, dass die Gutschrift bei der Krankenkasse spätestens am Fälligkeitstag vorliegt.

Die Bankverbindung der AOK Bremen/Bremerhaven finden Sie hier.

Übernehmen Sie alle Fälligkeitstermine einfach und bequem in Ihren persönlichen Kalender.

Kurzanleitung:
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Stand

Erstellt am: 08.10.2026

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