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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 3.1.1.1. RS 2022/06, Anspruchsberechtigter Personenkreis

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören:

  • -Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende),
  • -Leistungsbeziehende nach dem SGB III,
  • -Personen, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III im Ausland beziehen (Arbeitssuche im Ausland),
  • -Künstler und Publizisten nach dem KSVG,
  • -Teilnehmende an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie Berufsfindung oder Arbeitserprobung (Teilhabe am Arbeitsleben), wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben,
  • -Behinderte in anerkannten Werkstätten und Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen Leistungen erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll Erwerbsfähigen entspricht,
  • -freiwillig Wehrdienstleistende,
  • -Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • -Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten,
  • -Seeleute nach § 13 Absatz 1 Satz 2 SGB IV,
  • -Rentner und Rentenantragssteller, sofern diese eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbständigen Tätigkeit beziehen.

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