Rubrik: Meldungen zur Sozialversicherung

Beschreibung

Arbeitgeber melden alle versicherungspflichtig Beschäftigten der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie übermitteln damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über die Versicherten. Das DEÜV-Meldeverfahren wird größtenteils maschinell in Form von Datensätzen abgewickelt, die elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden. Im Seminar erfahren Personalabrechnende und Inhabende, was beim maschinellen DEÜV-Meldeverfahren zu beachten ist.

Seminare in der Rubrik Meldungen zur Sozialversicherung

  • Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherung sind Meldungen unverzichtbar. Auf Basis dieser Meldungen führt die Krankenkasse ihr Versichertenverzeichnis und übermittelt die Daten dem Rentenversicherungsträger (RV-Träger) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA), die die Meldungen für ihre arbeitsmarktsteuernden Aufgaben analysiert.

  • Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherung sind Meldungen unverzichtbar. Auf Basis dieser Meldungen führt die Krankenkasse ihr Versichertenverzeichnis und übermittelt die Daten dem Rentenversicherungsträger (RV-Träger) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA), die die Meldungen für ihre arbeitsmarktsteuernden Aufgaben analysiert.

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