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Gesundheitsmagazin

Organe

Organspende: Eine persönliche Entscheidung treffen

Veröffentlicht am:07.02.2023

6 Minuten Lesedauer

Etwa 9.200 Menschen in Deutschland stehen auf der Warteliste für eine Organspende – und das meist für lange Zeit, da viel mehr Menschen auf ein Organ warten als es Spendende gibt. Daher ist eine Entscheidung zum Thema Organspende wichtig.

Eine Frau hält einen Organspendeausweis in die Kamera, ihr Gesicht ist verschwommen.

© IMAGO / Fotostand

Organspende: ja oder nein?

Sollen nach meinem Tod meine Organe gespendet werden? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten und sollte in jedem Fall sorgfältig überlegt werden.

Egal wie die Entscheidung ausfällt, sie sollte in jedem Fall dokumentiert werden. Nur so sind Ihre Einstellung und eventuelle Bereitschaft zur Organspende bekannt. Ansonsten muss die Entscheidung von den Angehörigen getroffen werden.

Fakt ist, dass jeder Mensch, der seine Organe nach seinem Tod zur Verfügung stellt, potenziell Leben retten kann. Im Durchschnitt hilft jeder oder jede Spendende rund drei Menschen.

Aber wie läuft eigentlich eine Organspende genau ab?

Organspende: Das sind die Voraussetzungen

Wichtig zu wissen ist, dass eine Organspende nur unter gewissen medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen stattfinden kann. Organe können nur dann gespendet werden, wenn eine Zustimmung vorliegt, die Gehirnfunktionen des oder der Verstorbenen zudem unumkehrbar ausgefallen sind und der Tod von zwei qualifizierten Fachärzten oder Fachärztinnen festgestellt wurde.

Hat die verstorbene Person allerdings keine eindeutige Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung dokumentiert oder liegt kein Organspendeausweis vor, müssen die Verwandten eine Entscheidung treffen.

Die rechtliche Lage in Deutschland bei Organspenden

In Deutschland gilt beim Thema Organspende die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, es können nur dann Organe gespendet werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich eine Entscheidung festgehalten hat oder die Angehörigen sie stellvertretend getroffen haben. Diese Voraussetzungen zur Freigabe eines Organs des oder der Verstorbenen sind im deutschen Transplantationsgesetz streng geregelt. Da es wichtig ist, eine klare Entscheidung zu treffen, schicken deutsche Krankenversicherungen ihren Versicherten regelmäßig ab dem 16. Lebensjahr Informationsmaterialien zum Thema Organspende sowie den kostenlosen Organspendeausweis zu.

In anderen Ländern gelten dagegen andere Regeln. Wenn jemand beispielweise im Ausland verstirbt, tritt die dortige Organspende-Regelung in Kraft, nicht die des Heimatlandes. Es empfiehlt sich deshalb, sich vor einer Reise ins Ausland über die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu informieren.

Eine Frau, die auf eine Organspende wartet, liegt in einem Krankenhausbett, während ein Pfleger ein Gerät programmiert.

© iStock / puhhha

Betroffene müssen oft sehr lange auf ein Spenderorgan warten.

So läuft eine Organspende ab

Bevor ein Organ transplantiert werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und Schritte beachtet werden, die den strengen Richtlinien des Transplantationsgesetzes unterliegen. So läuft eine Organspende ab.

Folgenschwerer Unfall oder Krankheit

Bei einem Unfall oder einer Krankheit kann es zu so großen Schäden kommen, dass die Steuerungsfunktion des Gehirns irreversibel zerstört ist. Nur durch die künstliche Beatmung und Medikamente können die Funktionen der Organe aufrechterhalten werden und den Körper weiterhin mit Blut und Sauerstoff versorgen. Dieser Zustand kann nur begrenzt aufrechterhalten werden, gibt aber Zeit: Es kann geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient zuvor eingewilligt hat, Organe zu spenden beziehungsweise ob eine Organspende infrage kommt.

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes erfolgt über die sogenannte Hirntoddiagnostik. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss durch zwei qualifizierte, voneinander unabhängige Fachärzte oder Fachärztinnen festgestellt werden. Wichtig ist hierbei, dass diese Ärzte und Ärztinnen weder bei der Entnahme der Organe beziehungsweise der Übertragung an den Organspender später beteiligt sind, noch unter der Anordnung eines beteiligten Arztes oder einer beteiligten Ärztin stehen.

Erst wenn die Einwilligung zu einer Organspende vorliegt, können weitere Vorbereitungen zur Organspende unternommen werden. Dazu wird auch die Deutsche Stiftung für Organtransplantationen kontaktiert, die die Organspende zwischen den einzelnen Krankenhäusern koordiniert.

Liegt eine Einwilligung zur Spende nicht vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt.

Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) kümmert sich um die Erhebung der medizinischen Daten, die für die Transplantation der Organe wichtig sind. Darüber hinaus veranlasst sie alle wichtigen Untersuchungen, um mögliche Übertragungsrisiken auszuschließen.

Übertragung der Daten an Eurotransplant

Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle für Organtransplantationen in Europa und somit für die Vermittlung der Spenderorgane und die Registrierung der Empfänger und Empfängerinnen zuständig. Die Laborwerte des oder der Verstorbenen werden von der DSO an Eurotransplant gesendet und mit der Warteliste an Empfängern und Empfängerinnen abgeglichen. Hier wird ausschließlich nach medizinischen Kriterien sortiert, es zählen die Dringlichkeit sowie die Erfolgsaussicht.

Die Organentnahme

Sind alle medizinischen und rechtlichen Fragen geklärt und ein oder mehrere passende Empfänger oder Empfängerinnen wurden gefunden, können die Organe entnommen werden. Die Entnahme verläuft unter den gleichen Kriterien wie eine Operation und die Angehörigen können den oder die Verstorbenen anschließend verabschieden und beerdigen.

Der Transport der Organe

Beim Transport der Organe geht es vor allem um Schnelligkeit, da hier jede Minute zählt. Sie müssen sorgfältig verpackt, gekühlt und so schnell wie möglich zu den Empfängern beziehungsweise Empfängerinnen gebracht werden. Je länger die Zeit zwischen Organentnahme und Transplantation ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Spenderorgan Schäden davonträgt.

Die Transplantation

Als entscheidender und schwierigster Schritt folgt nun die Transplantation. Der jeweilige Empfänger oder die jeweilige Empfängerin wird zuvor bereits auf die Operation vorbereitet und kann unmittelbar nach dem Eintreffen des Organs operiert werden. Nach der Operation kommt es darauf an, dass der Körper das transplantierte Organ gut aufnimmt und es vom Immunsystem nicht abgestoßen wird. Der Empfänger oder die Empfängerin muss Medikamente, sogenannte Immunsuppressiva, einnehmen. Sie unterdrücken das körpereigene Abwehrsystem gegen das fremde Organ.

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Die wichtigen Fragen rund um die Organspende

Das Thema Organspende wirft viele Fragen auf: Welche Organe können gespendet werden? Ab welchem Alter kann ich Organe spenden? Gibt es Ausschlusskriterien? Kann ich meine Entscheidung rückgängig machen? Hier finden Sie die wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Welche Organe können gespendet werden?

Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und der Darm. Auch Gewebe, wie zum Beispiel Herzklappen, Hornhaut, Blutgefäße, Knorpel, Weichteile und Haut können transplantiert werden. Eine Gewebeentnahme ist noch bis zu drei Tage nach Todeseintritt möglich. Gewebestücke werden nicht direkt übertragen, sondern nach der Entnahme untersucht und konserviert, bis sich ein geeigneter Empfänger oder eine geeignete Empfängerin findet.

Wer kann Organe spenden?

Es gibt keine generelle Altersgrenze für eine Organspende, jedoch entscheiden die Eltern bis zum 14. Lebensjahr über eine Organspende der eigenen Kinder. Danach können Kinder der Entscheidung widersprechen und ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs selbst entscheiden. Allerdings gibt es medizinische Ausschlusskriterien, durch die keine Organspende möglich ist. Dazu zählen Krankheiten wie eine akute Krebserkrankung oder bestimmte Infektionserkrankungen.

Der Organspendeausweis: Das sollten Sie wissen

Die Frage, ob man seine eigenen Organe nach dem Tod spenden möchte, ist jedem selbst überlassen, sollte aber unbedingt dokumentiert werden, egal wie die Entscheidung ausfällt. Im kostenlosen Organspendeausweis können Sie eintragen, ob Sie einer Organspende zustimmen, bestimmte Organe ausschließen oder eine Organspende komplett ablehnen. Aber wo lässt sich der Organspendeausweis beantragen und kann die Entscheidung auch zurückgezogen werden?

Kann ich meine Entscheidung zurückziehen?

Der Organspendeausweis kann nicht nur für die Zustimmung einer Organspende genutzt werden, sondern auch dafür, ihr zu widersprechen. Wenn Sie sich beispielweise nach dem Ausfüllen gegen eine Organspende entscheiden, kann der Ausweis vernichtet und gegebenenfalls neu ausgefüllt zu werden. Die Daten werden nirgends gespeichert und im Falle eines Todes zählt nur der Organspendeausweis in Papierform oder eine schriftliche Patientenverfügung. Die Angaben dürfen sich aber nicht widersprechen. Dieser Wille muss eindeutig formuliert und unterschrieben sein. Nur so ist die Angabe rechtlich verbindlich.

Wie beantrage ich den Organspendeausweis?

Sie können ihren persönlichen Organspendeausweis jederzeit online ausfüllen oder beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier oder bei der BzgA in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

Mehr Informationen zum Thema Organspende finden Sie hier.


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