AOK Hessen
Krankenkasse wechseln zur AOK Hessen: So einfach geht’s
Veröffentlicht am:03.12.2025
4 Minuten Lesedauer
Trotz der Vorteile eines Krankenkassenwechsels schrecken viele Menschen davor zurück – häufig aus Angst vor komplizierter Bürokratie. Tatsächlich ist der Wechsel jedoch kinderleicht und benötigt nur wenige Minuten deiner Zeit.

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In drei leichten Schritten zur AOK Hessen wechseln
Um zur AOK Hessen zu wechseln, musst du nur die Entscheidung treffen – gute Gründe dafür gibt es jede Menge. Den Rest erledigen wir dann für dich. Wie? Das zeigen wir dir in den folgenden drei Schritten.
Schritt 1: Mitgliedschaft beantragen
Die Mitgliedschaft beantragst du, indem du im Online-Formular Krankenkasse deine persönlichen Daten einträgst. Mit dem Klick zum Abschicken des Formulars ist der Antrag bei der AOK Hessen gestellt, die Kündigung deiner bisherigen Krankenkasse übernimmt die AOK Hessen. Wenn du vorab noch Fragen hast, kannst du ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren <int. Link> https://www.aok.de/pk/krankenkasse-wechseln/beratungsgespraech-vereinbaren/?aok=hessen <int. Link> oder unser Service-Telefon nutzen: Unter 0800 265 43 77 stehen wir dir 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Sollte dir ein persönliches Gespräch vor Ort lieber sein, findest du die AOK Hessen auch in deiner Nähe.
Schritt 2: Arbeitgeber informieren
Ist dein Mitgliedsantrag bei der AOK Hessen abgeschickt, informierst du deinen Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder deine Rentenversicherung über den Krankenkassenwechsel. Hier reicht eine formlose Nachricht – per Telefon oder per E-Mail, beispielsweise an die Personalabteilung.
Schritt 3: Willkommen bei der AOK Hessen
Sobald du deinem Arbeitgeber Bescheid gegeben hast, bleibt nur noch eins: Du wartest auf die Nachricht der AOK Hessen. Wir bestätigen dir deine Mitgliedschaft und lassen deinem Arbeitgeber alle notwendigen Informationen zukommen – du musst dich also um nichts mehr kümmern.
AOK Hessen – wir machen Gesundheit leichter
Die Gründe für einen Wechsel zur AOK Hessen sind vielfältig: Für junge Paare sind es vor allem zusätzliche Angebote wie das Schwangerschaftspaket mit 400-Euro-Extra-Budget oder die Services für den Start ins Familienleben. Dazu gehören beispielsweise Geburtsvorbereitungskurse oder die Kostenübernahme einer Stillberatung. Finde jetzt den Wahltarif, mit dem deine Familie am besten versorgt ist.
Krankenkasse wechseln: Welche Frist musst du beachten?
In der Regel bist du an die Wahl deiner Krankenkasse für zwölf Monate gebunden. Nach diesem Zeitraum gilt meist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einem beantragten Wechsel wird die Kündigungsfrist von beiden Krankenkassen geprüft. Dadurch kann es weder zu einer doppelten Mitgliedschaft noch zu einer Lücke kommen – und du musst dich um nichts kümmern.
Sowohl für die zwölfmonatige Bindungsfrist als auch für die regulären Kündigungsfristen gibt es jedoch Ausnahmen – etwa bei einem Jobwechsel oder einer Beitragserhöhung:
Sonderkündigungsrecht bei Jobwechsel
Wenn du pflichtversichert bist und deinen Arbeitgeber wechselst, hast du die Möglichkeit, in diesem Zuge auch deine Krankenkasse zu wechseln. In diesem Fall entfallen Bindungs- und Kündigungsfrist. Aber Achtung: Das Recht auf einen sofortigen Krankenkassenwechsel verfällt 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn.
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, gelten andere Kündigungsfristen. Möchtest du bei einem Jobwechsel zur privaten Krankenversicherung wechseln, musst du die Kündigungsfrist einhalten. Gleiches gilt, wenn du einen neuen versicherungsfreien Job beginnst und als freiwilliges Mitglied zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchtest. Wechselst du hingegen von einem versicherungsfreien Job in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, kannst du die Krankenkasse sofort wechseln – ohne bindende Kündigungsfristen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz erhöht, kannst du deine Mitgliedschaft unter Einhaltung der Kündigungsfrist sofort kündigen – unabhängig von der Bindungsfrist. Der Vorgang funktioniert hier wie bei einem regulären Krankenkassenwechsel: Du wählst eine neue Krankenkasse aus, die den Wechsel in die Wege leitet und durchführt. Wichtig ist, den Wechsel bei der neuen Krankenkasse bis zum Ende des Monats zu beantragen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wurde.
Bindung und Ausnahmen bei Wahltarifen
Hast du bei deiner Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen, bist du bis zum Laufzeitende des Wahltarifs an deine Krankenkasse gebunden. Diese Laufzeit beträgt üblicherweise ein Jahr, in Ausnahmefällen drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nicht möglich.
Auch hier kann jedoch ein Sonderkündigungsrecht eintreten, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz erhöht. In diesem Fall kannst du deine Krankenkasse unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist wechseln, sofern du den Wechsel bis zum Ende des Monats der Beitragserhöhung beantragst. Ausgenommen von diesem Sonderkündigungsrecht bist du nur dann, wenn du den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen hast.
Regeln und Fristen für Privatversicherte
Bei dem Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung variieren die Bindungs- und Kündigungsfristen. Im Regelfall kannst du die Krankenkasse mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Ende deines Versicherungsjahres ist abhängig davon, wann du die Versicherung abgeschlossen hast, und ist somit nicht an ein festes Datum gebunden. Hinzu kommt, dass du als privatversicherte Person deine Krankenkasse selbst kündigen musst, da die neue gesetzliche Krankenkasse die Kommunikation hier nicht übernimmt.

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Zur AOK Hessen wechseln: für deine Gesundheit
Jedes unserer Mitglieder hat seine eigene Geschichte – deshalb sind unsere Angebote für ein gesundes Leben auch so vielseitig: Du möchtest in Bewegung kommen und dich so richtig auspowern? Dann wirst du bei Gesundheitskursen wie Functional Fitness oder Easy Running stärker und fitter. Wenn du eher Stress reduzieren willst, dann ist vielleicht Yoga oder Progressive Muskelentspannung genau deins. Was unsere Kurse gemeinsam haben: Du bekommst von uns Punkte für sportliche Aktivitäten und ab einer gewissen Anzahl von Punkten Sachpreise oder Prämien ausbezahlt. Aber genauso ist die AOK Hessen auch für dich da, wenn du erkrankst: Etwa mit dem Curaplan bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder dem kostenlosen medizinischen Info-Telefon Clarimedis.
Gute Gesundheit wünscht dir deine AOK Hessen!
Autorin: Ineke Haug
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