Familienversicherung

Inhalte im Überblick
Hinweis zur Gebärdensprache
Navigation zu Inhalten in Gebärdensprache
Seiten in Gebärdensprache werden innerhalb des Portals mit dem Deutsche Gebärdensprache Symbol gekennzeichnet:
Über die Seite Familienversicherung
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenlos mitversichert: Als familienversicherte Person zahlen Sie keine eigenen Beiträge.
- Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
- Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 565 Euro (gilt für 2026) nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
- Für Kinder mit Behinderung kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
- Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.
FAQ: in allen Lebenslagen gut familienversichert
Die Familienversicherung bei der AOK ist für Groß und Klein eine super Sache. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie in der nachfolgenden FAQ zu den Voraussetzungen einer Familienversicherung.
Kinder in der Familienversicherung
Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?
Was ist, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind?
Was gilt für die Kinder, wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist?
Alters- und Einkommensgrenzen
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
Familienversicherung für Studierende, Selbstständige und Rentebeziehende
Bin ich als studierende Person weiterhin familienversichert?
Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Bin ich als Rente beziehende Person weiterhin familienversichert?
Familienversicherung und private Krankenversicherung
Kann ich familienversichert werden, wenn ich bislang privat versichert war?
Wie beantrage ich die Familienversicherung bei meiner AOK?
Die Antragstellung bei der AOK läuft regional unterschiedlich ab. In einigen Regionen hält die AOK spezifische Antragsformulare, besondere Angebote oder Vorteile für Sie bereit. Indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir Ihnen die Informationen anzeigen, die Sie benötigen, um die Familienversicherung bei Ihrer AOK vor Ort zu beantragen.
Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK
Schnell und einfach unser Onlineformular ausfüllen und Mitglied werden.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
