Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Ihre fachliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist seit dem 01.01.2025 aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) privat krankenversichert und somit versicherungsfrei.
Im Rahmen der JAEG-Prüfung im Dezember 2025 für den Zeitraum 2025/2026 wurde festgestellt, dass sowohl die maßgebliche Grenze für das Jahr 2025 als auch die prognostizierte Grenze für 2026 überschritten werden.
Entsprechend unserer bisherigen Beurteilung besteht weiterhin Versicherungsfreiheit.
Wir bieten unseren Mitarbeitern ab April 2026 die Möglichkeit, Teile der tariflichen Sonderzahlung in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
Sofern der betroffene Mitarbeiter von dieser Option Gebrauch macht, würde sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2026 unter die maßgebliche JAEG sinken.
Die Grenze für 2025 bleibt weiterhin überschritten.
Unsere Einschätzung hierzu ist:
Durch die Entgeltumwandlung würde ab dem 01.04.2026 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintreten.
Wir bitten um Ihre Bestätigung, ob Sie diese Einschätzung teilen.
Zusätzlich stellt sich für uns die Frage:
Besteht für den Mitarbeiter in diesem Fall die Möglichkeit, sich von der eintretenden Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, mit der Begründung, dass die Versicherungspflicht faktisch nur aufgrund der Erhöhung der JAEG im Jahr 2026 eingetreten ist oder gibt es in dieser Konstellation keine Befreiungsmöglichkeit
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.