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  • 01
    JAEG überschritten durch Behebung Fehler und Rückrechnung

    Hallo,


    beim AN wurde Anfang 2026 geprüft, ob er in 2025 über der JAEG war --> Nein (und würde es auch in 2026 nicht).

    Nun kam auf, dass bei der Kfz Nutzung nur 1% abgerechnet wurde und nicht auch die Fahrten W/A. Da das bei dem sehr teuren Kfz und der Entfernung einiges ausmacht, überschreitet er nun durch die Rückrechnung im Monat 02.2026 (für 04.2025 bis aktuell) die JAEG in 2025 und auch in 2026.


    Wird er dadurch rückwirkend ab 01.01.2026 freiwilliges Mitglied?

    Kann er sich dann noch unterjährig für eine private KV entscheiden oder erst wieder zum 01.01.2027?

  • 02
    RE: JAEG überschritten durch Behebung Fehler und Rückrechnung

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Basiert diese Prognose auf falschen Annahmen bzw. falschen Bewertungen der Lohnabrechnung, ist aus unserer Sicht der Tatbestand der Versicherungsfreiheit auch nachträglich erfüllt und durch Beitragsgruppenwechsel zu korrigieren. Aus praktikablen Gründen kann der Wechsel der Beitragsgruppen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt berichtigt werden. Hier empfehlen wir ein Einvernehmen mit der beteiligten Einzugsstelle herzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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