Eine Beschäftigte (Ärztin), die nach § 6 SGB VI von der rentenversicherung Pflicht befreit ist, arbeitet über die Regelaltersgrenze hinaus. Sie macht Gebrauch davon, dass sie in der Ärzteversorgung Niedersachsen den Rentenbezug bis zu 36 Monate hinausschieben kann. Sie wurde bereits darüber informiert, dass sie weiter die Beiträge zu zahlen hat.
Uns erschließt sich nicht ganz, was mit den AG-Zuschüssen zu der berufssständischen Versorgung zu geschehen hat.
Muss der Arbeitgeber diese weiter zahlen? Und wer genau muss die Beiträge überweisen, wenn die Beschäftigte direkt angeschrieben wurde und es in dem Schreiben heißt, die Beiträge seien durch das Mitglied zu überweisen?