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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Bezug auf § 13 Absatz 3a SGB V [RS 2018/03]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.3.24. RS 2018/03, Fahrkosten (§ 60 SGB V)

Fahrkosten gemäß § 60 SGB V gehören zu den Sozialleistungen und werden, soweit eine vorherige Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen besteht, von § 13 Absatz 3a SGB V erfasst. Fälle, in denen Versicherte — ggf. nach vorheriger Genehmigung — eine Erstattung der entstandenen Kosten für Fahrten beantragen, die mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, dem PKW oder Taxi durchgeführt wurden, sind nicht von § 13 Absatz 3a SGB V erfasst. Nicht von § 13 Absatz 3a SGB V erfasst sind des Weiteren die Fahr- und Reisekosten nach § 60 Absatz 5 SGB V (siehe Ziff. 4.4.5.).


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