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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Bezug auf § 13 Absatz 3a SGB V [RS 2018/03]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.3.22. RS 2018/03, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V,

(1) Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sind ebenfalls von den Krankenkassen zu genehmigende Sozialleistungen und werden daher von § 13 Absatz 3a SGB V erfasst.

(2) Nicht von § 13 Absatz 3a SGB V erfasst sind die in § 43 SGB V in Bezug genommenen Leistungen nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 sowie § 73 und § 74 SGB IX (siehe Ziff. 4.4.5.).


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