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Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
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2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 11. RS 2013/10, Spezifische Hilfeleistungen — Regelbedarf nach § 28 SGB XII

§ 62 Absatz 2 Satz 5 und 6 SGB V regelt für Beziehende von spezifischen Hilfeleistungen, unter welchen Voraussetzungen nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft maßgeblich ist.


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