Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.I.2.3. RS 2019/12, Ausschluss der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Die Vorschriften über den Ausschluss der Versicherungspflicht (§ 2 Absatz 4a KVLG 1989, Ziff. B.I.1.2.) und über die Versicherungsfreiheit (§ 3a KVLG 1989, Ziff. B.I.1.4.) gelten für die Altenteiler nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 KVLG 1989 ebenfalls, und zwar sowohl im bisherigen Bundesgebiet als auch im Beitrittsgebiet.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.