Rubrik: Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Beschreibung

Setzen Unternehmen ihr Personal bei anderen Arbeitgebern ein, gibt es dafür verschiedene Voraussetzungen und Formen. Grundsätzliche müssen Arbeitgeber den Versicherungsstatus ihrer Beschäftigten prüfen. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig sind vor allem hauptberuflich Selbstständige sowie bestimmte Personen ab 55 Jahren. Zu den versicherungsfreien Beschäftigten zählen insbesondere Minijobber und Personen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 

Seminare in der Rubrik Sozialversicherungspflicht und -freiheit

  • Welche Herausforderungen und Risiken existieren beim Personaleinsatz bei Dritten? Was sind die Unterschiede zwischen Arbeitnehmerüberlassung, dem Einsatz auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrags oder der Einsatz in Matrixstrukturen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Online-Seminar.

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