Hallo,
ich lebe mit meinem Partner in einem gemeinsamen Haushalt und bin nicht berufstätig. Wir haben ein gemeinsames Kind und ich habe weitere 3 nicht gemeinsame Kinder.
Mein Partner hat eine private Krankenversicherung und ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Meine Kinder sind im Rahmen einer Familienversicherung bei mir beitragsfrei mitversichert.
Meine GKV- und PV-Beiträge werden momentan, da ich keinerlei sozialversicherungspflichtiges Einkommen habe, nach dem fiktiven Mindesteinkommen von 921,67 € berechnet. Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag von 156,22 €.
Traurigerweise erfordert in der heutigen Zeit der Entschluss zu einer Heirat auch wirtschaftliche Überlegungen. So ist zu überlegen, ob zukünftige Krankenversicherungsbeiträge nicht die steuerlichen Vorteile übersteigen!?
Leider findet sich nur wenig bis garkein Informationsmaterial, wie sich der GKV-Beitrag einer freiwilligen Versicherung in der GKV in unserer besonderen Situation berechnen würde.
Ich glaube zu wissen, dass die Bemessungsgrundlage eines verheirateten freiwilligen Mitglieds in der GKV das hälftige beitragspflichtige Familieneinkommen abzüglich anzurechnender Freibeträge beträgt. (mindestens 921,67 € und höchstens 2025 €)
Nun benötige ich bereits Hilfe, für die Ermittelung abzuziehender Freibeträge der Kinder!
Unstrittig dürfte sein, dass das gemeinsame Kind privat versichert werden muss. Damit sollte sich für dieses Kind ein Freibetrag von 1/3 der monatlichen Bezugsgröße von 2765 €, also 921,67 €, ergeben. Ist das richtig?
Ich gehe davon aus, dass die nicht gemeinsamen Kinder weiterhin im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei in meiner freiwilligen Versicherung in der GKV versichert bleiben können? Stimmt das?
Werden in diesem Fall für die nicht gemeinsamen Kinder Freibeträge abgezogen? Es müsste sich damit ein weiterer Freibetrag von 3 mal 1/5 der monatlichen Bezugsgröße von 2765 €, also 1659,00 €, ergeben. Stimmen diese Überlegungen?
Dazu mal folgendes fiktives Berechnungsbeispiel:
Der Ehemann hat ein Einkommen von 5150 € je Monat.
Berechnung des Beitragsbemessungsbetrags der Ehefrau in der freiwilligen GKV:
0,5 x 5150 € - Freibeträge = 0,5* 5150 € - (921,67 € + 1659,00 €) = -5,67 €
Der Bemessungsbetrag unterschreitet die Mindestbemessungsgrenze. Ist nun die Mindestbemessungsgrenze von 921,67 € heranzuziehen? Ist anders vorzugehen?
Wie muss die praktische Umsetzung der monatlichen Zahlung bei fluktuierendem Einkommen des Ehemanns aussehen (13. Gehalt, Bereitschaftspauschalen, Leistungszulagen, Überstundenvergütungen etc.)
Ich weiß, dass ich jetzt eine sehr umfangreicher Fragestellung eröffnet habe. Jedoch gingen alle Beispiele die so zu finden waren immer von gemeinsamen Kindern aus.
Zusammenfassend dreht sich meine Frage um die Bemessung des freiwilligen GKV-Beitrags, wenn der Ehepartner privat versichert ist. Wie sind dann gemeinsame und nicht gemeinsame Kinder zu versichern und welche Freibeträge werden dabei bei der Ermittlung der Bemessungsgrenze der freiwillig GKV-versicherten Ehefrau berücksichtigt.