Günstiger Beitrag, mehr Leistungen? Bieten wir.

Gute Nachrichten für Versicherte: Der Beitragssatz der AOK Bayern bleibt 2026 gleich – und damit günstiger als bei vielen anderen Krankenkassen. Mit 2,69 % liegt er bei uns unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,9 %.
Profitiere zudem von vielen Prämien und Extras.
Diese drei Produkte sollten Sie kennen

Entdecken Sie weitere Produkte und Leistungen, die wir über den gesetzlichen Standard hinaus bezuschussen – für Sie, Ihre Gesundheit und Ihr Portemonnaie.
Bis zu 150 €: AOK €xtra
Bis zu 600 €: Schwangerschaft und Entbindung
Bis zu 300 €: Osteopathie für Schwangere und Kinder
Bis zu 50 €: Hautkrebsvorsorge
Bis zu 100 €: Homöopathie
Bis zu 300 €: Präventionskurse
Bis zu 100 % der Reise- und Schutzimpfungen
Alles mit Freunden teilen? Belohnen wir.
Empfehlen Sie uns einfach weiter: Auch Ihre Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder können von unseren Leistungen und Services profitieren. Und das Beste: Für jeden neuen Kunden den Sie werben und bei uns Mitglied wird, bedanken wir uns mit einem 30 € Freundschaftsbonus.

Wir belohnen eine Vielzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen: Einfach Punkte sammeln und gegen Geldprämien von jährlich bis zu 190 € eintauschen.
In der „Meine AOK”-App teilnehmen
Alle Details und Bedingungen
Ein Extra für Ihre Gesundheit
Bei der AOK zahlt sich ein gesundes Leben dank des AOK-Bonusprogramms doppelt aus. Einfach registrieren, Punkte sammeln und dafür eine Geldprämie erhalten.Zuschuss von bis zu 190 € im Jahr
Für Sportliche und Gesundheitsbewusste, für die regelmäßige Vorsorge wichtig ist.Voraussetzungen für die Teilnahme
Am Bonusprogramm der AOK Bayern können alle Versicherten teilnehmen.
Die Teilnahme beginnt frühestens am Tag der elektronischen Anmeldung beziehungsweise zum Tag des Posteingangs oder der schriftlichen Teilnahmeerklärung bei der AOK Bayern.Anmelden
Verwalten Sie Ihr Bonusprogramm einfach und schnell per Smartphone. Laden Sie die Meine AOK-App kostenfrei in den App-Stores herunter. Anschließend melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für das Onlineportal „Meine AOK” direkt in der App an. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.Auch ohne App oder dem Onlineportal können Sie oder Ihre Kinder (ab 0 Jahren) beim AOK-Bonusprogramm über unsere Papiervariante teilnehmen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre AOK vor Ort oder rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Sammeln Sie Punkte
Vorsorgeuntersuchungen, Sport oder Mitgliedschaften in Sportvereinen: Mit einem gesunden Lebensstil können Sie fleißig Bonuspunkte sammeln. Ihre Aktivitäten weisen Sie über die Meine AOK-App, das Onlineportal oder mit dem Bonusheft nach. Die entsprechenden Nachweise reichen Sie bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der AOK Bayern ein. Ein verspäteter Nachweis wird nicht mehr mit Bonuspunkten belohnt.Für bestimmte Aktivitäten wie eine Blutspende, eine Krebsfrüherkennung oder einen Hautcheck können Sie den Fotocoupon (PDF-Datei, 135 KB) als Nachweis nutzen.
So viel sind Ihre Aktivitäten wert
- 100 Punkte entsprechen 1 €.
- Sammeln Sie bis zu 190 € im Jahr.
Vorsorge
500 Punkte- Schutzimpfungen fürs Inland
- Zahnvorsorge
- Check-up 35/Check-up bis 34
- Hautcheck
- Krebsfrüherkennung
- Schwangerschaftsvorsorge
- U1 bis J2
- Raucherentwöhnungskurs
- Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung
- Sportmedizinische Untersuchung
Sport und Bewegung
1.000 Punkte- Mitgliedschaft Sportverein
- Mitgliedschaft Fitnessstudio
500 Punkte
- Sportabzeichen
- Sportveranstaltung
50 Punkte
Fitnesstracking – Bonifizierung für maximal 15 Einheiten pro Monat- Kalorienverbrauch von durchschnittlich 150 kcal in mindestens 30 Minuten
Berechnung: (Aktivitätskalorien geteilt durch Dauer der Maßnahme) mal 30 Minuten - Durchschnittliche Herzfrequenz von 120 Schlägen/Minute über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten
- 10.000 Schritte am Tag
Soziales Engagement
1.000 Punkte- Blut- und Plasmaspende
- Knochenmarktypisierung (einmal im Leben)
500 Punkte- Erste-Hilfe-Kurs
Hinweis zu den Geldprämien
Ihre Bonuspunkte können Sie jederzeit ab einer Punktezahl von 500 Punkten in Geldprämien umwandeln. Als AOK Bayern sind wir gesetzlich verpflichtet, ausgezahlte Geldprämien an das Finanzamt zu melden. Die Details hat das Bundesfinanzministerium geregelt.
Fragen und Antworten
Ab wann kann ich Bonuspunkte sammeln?
Sobald Ihr Bonusprogramm startet, können Sie mit verschiedenen Aktivitäten Bonuspunkte sammeln. Für Aktivitäten vor Teilnahmebeginn erhalten Sie ebenfalls Punkte, vorausgesetzt, sie fanden im gleichen Kalenderjahr statt. Punkte für Fitnesstracking werden erst ab dem Tarifbeginn angerechnet. Das Fitnesstracking ist im digitalen AOK-Bonusprogramm ab 15 Jahren möglich.Wie kann ich das Bonusprogramm ohne Smartphone trotzdem digital nutzen?
Das funktioniert über das Onlineportal „Meine AOK” in folgenden Schritten. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 15 Jahren.Anmeldung: Registrieren Sie sich im Onlineportal „Meine AOK” und schließen Sie das Bonusprogramm unter „Mitgliedschaft & Tarife“ ab. Jetzt verwalten Sie Ihr Bonusprogramm digital.
Nachweise einreichen: Reichen Sie Ihre Aktivitäten über das Onlineportal „Meine AOK” bequem per Foto-Upload ein. Navigieren Sie dafür nach dem Log-in einfach zu Mitgliedschaft & Tarife/Bonusprogramm und wählen Sie Details.
Für bestimmte Maßnahmen wie Blutspende, Krebsfrüherkennung, Check-up und Hautcheck können Sie den Fotocoupon (PDF-Datei, 135 KB) als Nachweis nutzen.
Das Fitnesstracking ist nur mit der Meine AOK-App möglich.
Kann ich meine Punkte vom Prämienprogramm in das Bonusprogramm übertragen?
Nein. Eine Übertragung der Punkte vom Prämienprogramm in das AOK-Bonusprogramm ist nicht möglich. Reichen Sie Ihre Punkte bitte noch bis zum 31.01.2025 ein, um Ihre Prämie anzufordern.Verfallen meine Bonuspunkte nach einer gewissen Zeit?
Nein. Sie können Ihre Bonuspunkte beliebig lange sammeln. Die Bonuspunkte verfallen nicht.

Wir bezuschussen Ihre professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr mit jeweils bis zu 50 €.
Erstattung beantragen
Alle Details und Bedingungen
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann zur Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch beitragen und wird von der AOK Bayern unterstützt.
Für wen? ab 15 Jahren
Erstattung: zwei Behandlungen bis zu je 50 €
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen
Bei Versicherten mit einem Pflegegrad (1 bis 5) ist der Umfang ihrer zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bereits erhöht. Sie haben in jedem Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf die Entfernung harter Zahnbeläge. Ganz einfach mit der Vorlage ihrer Gesundheitskarte. Eine Bezuschussung der professionellen Zahnreinigung scheidet bei ihnen bei einem Leistungsdatum vor dem 01.11.2025 aus.
Was ist eine professionelle Zahnreinigung?
Eine professionelle Zahnreinigung, auch PZR genannt, ist eine intensive Reinigung der Zähne, die in zahnärztlichen Praxen von speziell ausgebildeten Fachkräften durchgeführt wird. Bei der PZR werden Plaque, Zahnstein und Verfärbungen auf den Zähnen entfernt sowie die Zahnzwischenräume und Zahnfleischränder gründlich gereinigt. Die professionelle Zahnreinigung kann dazu beitragen, Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis zu verhindern und die Mundgesundheit zu erhalten.Die professionelle Zahnreinigung ist nicht mit einer Zahnsteinentfernung zu verwechseln. Die Zahnsteinentfernung ist Teil der zahnärztlichen Vorsorge, die regelmäßig durchgeführt werden sollte.
Ablauf einer professionellen Zahnreinigung
Eine professionelle Zahnreinigung umfasst mehrere Schritte, um Zahnbeläge, Zahnstein und Verfärbungen zu entfernen. Dazu kommen spezielle Handgeräte und Instrumente zum Einsatz, die zum Beispiel mit Ultraschall oder Pulverstrahl arbeiten.Die PZR-Behandlung besteht in der Regel aus:
- Untersuchung der Mundhygienesituation und Feststellung des Bedarfs
- Entfernung der weichen und harten Zahnbeläge
- Reinigung der Zahnzwischenräume
- Politur der gereinigten Flächen mit einer fluoridhaltigen Paste
- Auftragen eines fluoridhaltigen Gels oder Lackes
- Beratung zur individuellen Mundhygiene
- Nutzen einer professionellen Zahnreinigung
Mit Hilfe der professionellen Zahnreinigung werden hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge an schwer zugänglichen Zahnflächen entfernt. In Kombination mit der täglichen Zahnpflege, einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume, kann die PZR Karies deutlich reduzieren und einer Parodontitis vorbeugen. Sie kann zudem das Aussehen der Zähne verbessern, indem Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin entfernt werden. Für Menschen mit Parodontitis ist die PZR zudem eine gute Ergänzung zu einer erfolgreichen Behandlung und soll darüber hinaus helfen, einer erneuten Erkrankung dauerhaft vorzubeugen.

Wir zahlen Ihnen innerhalb unseres Selbstbehalttarifs jedes Jahr eine Prämie von bis zu 500 € aus, wenn Sie keine bzw. nur bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Beratungstermin beantragen
Alle Details und Bedingungen
Der Tarif AOK Premium der AOK Bayern
Der AOK Premium ist ein Selbstbehalttarif und lohnt sich für alle, die keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.Mit dem AOK Premium bieten wir Ihnen fünf Tarifstufen mit unterschiedlich hohen Prämien an. Welche Tarifstufe Sie wählen können, hängt von Ihrem Jahresbruttoeinkommen ab. Die Höhe der Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
AOK Premium kompakt erklärt:
Tarifstufe wählen
Mit dem AOK Premium bieten wir Ihnen fünf Tarifstufen an. Diese unterscheiden sich in der Höhe Ihrer möglichen Prämie, Ihrem maximalen Risiko und Ihrem pauschalen Eigenanteil pro medizinischer Leistung. Welche Tarifstufe Sie wählen können, hängt von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Eine Übersicht über die Tarifstufen bietet Ihnen das Schaubild weiter unten auf der Seite. Haben Sie beispielsweise ein jährliches Bruttoeinkommen von 43.000 €, können Sie sich für die Tarifstufen 1, 2 oder 3 entscheiden. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 80.000 € können Sie jede der fünf Tarifstufen wählen.Familienbonus sichern
Wenn zu Tarifbeginn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist, steht Ihnen der exklusive Familienbonus in Höhe von 50 € zu. Der Familienbonus wird Ihnen einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) automatisch überwiesen.Gesund bleiben und Prämie sichern
Nehmen Sie keine medizinischen Leistungen in Anspruch, wird Ihnen die volle Prämie Ihrer gewählten Tarifstufe bis spätestens 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.Ihre Prämie verringert sich nur, wenn Sie folgende medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: eingelöste Kassenrezepte für Arzneimittel und Heilmittelverordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte. Die Prämie verringert sich pro Leistung um jeweils einen pauschalen Anteil.
Hierfür gilt grundsätzlich:
- Bei Arztbesuchen mit Arznei- oder Heilmittelverordnung mindert sich Ihre Prämie um ein Viertel des für Ihre Tarifstufe festgelegten Betrags.
- Bei stationären Krankenhausaufenthalten (unabhängig von der Aufenthaltsdauer) mindert sich Ihre Prämie um die Hälfte des für Ihre Tarifstufe festgelegten Betrags.
Mehr Bonus, weniger Risiko
Sollten Sie durch viele medizinische Leistungen den Wert Ihrer Prämie überziehen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Für jede Tarifstufe haben wir ein maximales Risiko festgelegt. Das bedeutet, dass Sie nie mehr als den für Ihre Tarifstufe festgelegten maximalen Betrag selbst tragen, auch wenn Ihr tatsächlicher Eigenanteil höher wäre.
Für wen ist der Wahltarif geeignet?
Der AOK Premium ist für alle AOK-Bayern-Kunden interessant, die- gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen),
- aktiv sind und regelmäßig Sport treiben.
Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Die Tarifstufen
Tarifstufe 1 ab einem Bruttojahreseinkommen von 0 €
Familienbonus*: 50 €
Jährliche Prämie: 100 €
Bruttojahreseinkommen**: ab 0 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln/Heilmitteln/Krankenhausaufenthalten): 25 €/25 €/50 €
Max. jährlicher Eigenanteil: 150 €
Max. jährliches Risiko***: 50 €
Tarifstufe 2 ab einem Bruttojahreseinkommen von 20.000 €
Familienbonus*: 50 €
Jährliche Prämie: 200 €
Bruttojahreseinkommen**: ab 20.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln/Heilmitteln/Krankenhausaufenthalten): 50 €/50 €/100 €
Max. jährlicher Eigenanteil: 300 €
Max. jährliches Risiko***: 100 €
Tarifstufe 3 ab einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 €
Familienbonus*: 50 €
Jährliche Prämie: 300 €
Bruttojahreseinkommen**: ab 40.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln/Heilmitteln/Krankenhausaufenthalten): 75 €/75 €/150 €
Max. jährlicher Eigenanteil: 450 €
Max. jährliches Risiko***: 150 €
Tarifstufe 4 ab einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 €
Familienbonus*: 50 €
Jährliche Prämie: 400 €
Bruttojahreseinkommen**: ab 60.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln/Heilmitteln/Krankenhausaufenthalten): 100 €/100 €/200 €
Max. jährlicher Eigenanteil: 600 €
Max. jährliches Risiko***: 200 €
Tarifstufe 5 ab einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 €
Familienbonus*: 50 €
Jährliche Prämie: 500 €
Bruttojahreseinkommen**: ab 80.000 €
Eigenanteil (pauschaliert für jede Inanspruchnahme von Arzneimitteln/Heilmitteln/Krankenhausaufenthalten): 125 €/125 €/250 €
Max. jährlicher Eigenanteil: 750 €
Max. jährliches Risiko***: 250 €* Der Familienbonus wird einmalig zu Tarifbeginn (spätestens 3 Monate danach) überwiesen, wenn mindestens ein Kind über Sie familienversichert ist.
** Gesetzliche Voraussetzung: Beitragstragung nicht durch Dritte.
*** Maximales jährliches Risiko: maximaler jährlicher Eigenanteil abzüglich Prämie.Wie kann ich den AOK Premium nutzen?
Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied bei der AOK Bayern sind. Um den AOK Premium zu nutzen, fragen Sie einfach die Teilnahmeerklärung bei Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin an und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück. Ihr AOK Premium beginnt dann am ersten Tag des Folgemonats. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie hier oder von Ihrem AOK-Berater oder Ihrer AOK-Beraterin.Bitte beachten Sie: Sie können den AOK Premium nicht nutzen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Wann und wie wird meine Prämie ausgezahlt?
Ihre Prämie wird Ihnen spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Steht Ihnen der Familienbonus zu, so wird dieser einmalig (spätestens 3 Monate nach Tarifbeginn) überwiesen.Sie haben Interesse an dem AOK Premium oder möchten weitere Informationen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir belohnen Ihren gesundheitsbewussten Lebensstil jährlich mit bis zu 150 € in unserem Wahltarif – ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten.
Kontakt aufnehmen
Alle Details und Bedingungen
Unser €xtra für Ihren gesunden Lebensstil
Gesund bleiben und attraktive Prämie sichern: Unser neuer Tarif AOK €xtra ist die beste Wahl für alle, die Wert auf einen gesundheitsbewussten Lebensstil legen – und dafür jährlich mit bis zu 150 € belohnt werden wollen. Ganz ohne Risiko oder zusätzliche Kosten.
Gesund bleiben lohnt sich – mit dem Wahltarif AOK €xtra sogar doppelt!
So einfach funktioniert unser Wahltarif AOK €xtra: Sie bleiben gesund – und wir zahlen Ihnen jährlich bis zu 150 € aus, wenn Sie keine über die Vorsorge hinausgehenden (zahn-)ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen.Unser Wahltarif läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Für Sie bedeutet das auch: Sollte Ihre Prämie in einem Jahr verfallen, da Sie doch einmal ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen mussten, erhalten Sie im darauffolgenden Jahr eine neue Chance auf die Auszahlung Ihrer Prämie. Dabei haben Sie jährlich die Möglichkeit, aus dem Tarif auszusteigen.
Und das Beste: Mit AOK €xtra entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – Sie gehen kein Risiko ein!
Welche Leistungen beeinflussen meinen Prämienanspruch – und welche nicht?
Keine Sorge: Der Wahltarif AOK €xtra bedeutet nicht, dass Sie während Ihrer Teilnahme keine Arztbesuche wahrnehmen oder keinerlei Leistungen der AOK Bayern nutzen dürfen. Regelmäßige Vorsorge ist ein wichtiger Baustein eines nachhaltig gesunden Lebensstils – deshalb können Sie eine Vielzahl unserer Leistungen auch während des Teilnahmezeitraums unbesorgt in Anspruch nehmen, ohne auf Ihre Prämie verzichten zu müssen.Ihr Prämienanspruch bleibt auch dann erhalten, wenn Sie:
- Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. Krebsfrüherkennung oder Hautkrebsscreening wahrnehmen,
- zahnärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen, inkl. Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorge,
- sportmedizinische Vorsorgeangebote und Beratungen nutzen,
- an Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb teilnehmen,
- Gesundheitskurse besuchen,
- Reise- und Schutzimpfungen oder
- Krankschreibungen mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Behandlung benötigen.
Sie haben Interesse an dem Wahltarif AOK €xtra oder möchten weitere Informationen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Profitieren Sie vor, während und nach der Geburt von Ihrem AOK-Gesundheitsvorteil. Wir unterstützen zahlreiche Leistungen, um mögliche Risiken für Sie und Ihr Kind zu reduzieren.
Arzt oder Ärztin finden
Alle Details und Bedingungen
Schwangerschaft und Entbindung
Für wen? Schwangere
Leistungen: Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate; Toxoplasmose-Test; Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus; pH-Selbsttest; B-Streptokokken-Test; Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung und Hebammenrufbereitschaft
Erstattung: bis zu 600 €
Zeitraum: pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept einreichenFolsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate (bis zu 100 €)
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate, wenn deren Verordnung während der Schwangerschaft von einer zugelassenen Vertragsärztin oder einem zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgt. Erstattet werden die Kosten für Arzneimittel, die nur aus einem der drei Wirkstoffe oder aus einer Kombination dieser Wirkstoffe untereinander bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel).
Antikörperbestimmung von Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und des Zytomegalievirus (bis zu je 25 €)
Die Antikörperbestimmung muss durch eine zugelassene Vertragsärztin oder einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.
pH-Selbsttest (bis zu 25 €)
Der Test muss durch eine zugelassene Vertragsärztin oder einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) erfolgen.
B-Streptokokken-Test (bis zu 25 €)
Die AOK Bayern beteiligt sich ab der 35. Schwangerschaftswoche an den Kosten für einen Test, der durch eine an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf Rezept (Privatverordnung) veranlasst beziehungsweise erbracht wird.
Partnerbegleitung bei der Geburtsvorbereitung (bis zu 75 €)
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für die Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner) der werdenden Mutter an einem Partnergeburtsvorbereitungskurs bei einer zugelassenen Vertragshebamme, einer zugelassenen Physiotherapeutin oder einem zugelassenen Physiotherapeuten.
Hebammenrufbereitschaft (bis zu 250 €)
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen freiberuflichen Vertragshebamme in Anspruch nehmen, übernehmen wir bis zu 250 EUR für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.

Wir bezuschussen osteopathische Behandlungen für Sie und Ihre Kinder mit bis zu 300 €.
Unterlagen bequem online einreichen
Alle Details und Bedingungen
Osteopathie für Kinder und Schwangere
Für wen? Schwangere/Kinder bis 17 Jahre
Erstattung: 6 Behandlungen bis zu je 50 €
Zeitraum: pro Schwangerschaft/pro Kalenderjahr (Kinder und Jugendliche)
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Rezept (Privatverordnung) einreichen
Voraussetzungen: Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und durch einen Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Leistung selbst erbringt.

Wir tragen alle zwei Jahre bis zu 100 % der Kosten für Ihr Hautscreening beim Hautarzt.
Rechnung oder Nachweise jetzt online einreichen
Alle Details und Bedingungen
Hautscreening
Für wen? von 18 bis 34 Jahren
Erstattung: bis zu 50 EUR
Zeitraum: 1 x jedes zweite Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichenVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Hautkrebs zu erkranken:
- heller Hauttyp 1 bis 3
- Vorhandensein von mehr als 30 multiplen, gutartigen Pigmentmalen (Leberflecken)
- Dysplastisches Nävussyndrom (Vorhandensein von atypischen Pigmentmalen)
- Xeroderma pigmentosum (erbliche Hauterkrankung)
- familiäre Disposition für Hautkrebs im 1. oder 2. Verwandtschaftsgrad. Das können Eltern, Kinder, Großeltern oder Geschwister sein.
Die Leistung muss durch eine an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärztin oder einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Facharzt für Haut und Geschlechtskrankheiten erbracht werden. Sie beinhaltet eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes.
Hinweis: Das Hautscreening ist ab 35 Jahren Bestandteil der Regelversorgung.

Wir beteiligen uns mit bis zu 100 € an den Kosten für Ihre homöopathischen Arzneimittel.
Rechnung bequem online einreichen
Alle Details und Bedingungen
Homöopathische Arzneimittel
Für wen? alle Versicherten
Erstattung: bis zu 100 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichenDie AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inklusive Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist.
Die Arzneimittel müssen durch eine zugelassene Vertragsärztin oder einen zugelassenen Vertragsarzt auf Rezept (Privatverordnung) verordnet werden. Wenn Versicherte an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem
Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf das Rezept (Privatverordnung) nur durch die gewählte Ärztin oder den gewählten Arzt ausgestellt werden.

Wir unterstützen Sie bei den Kosten Ihrer Präventionskurse mit bis zu 300 € pro Jahr.
Präventions- oder Gesundheitskurs finden
Alle Details und Bedingungen
Präventionskurse
Für wen? Alle Versicherten
Erstattung: je Kurs 100 % der Kurskosten, bis maximal 150 € je Kurs
Zeitraum: bis zu zwei zertifizierte Präventionskurse pro JahrEinzureichende Unterlagen: Reichen Sie nach Abschluss des Kurses die Teilnahmebescheinigung inklusive Ihres ausgefüllten Antrags mit einem Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr bei uns ein. Das Formular (PDF, 120 KB) erhalten Sie gewöhnlich vom Anbieter. Wenn Sie zu Hause etwas für Ihre Gesundheit tun wollen, unterstützen wir Sie mit unseren Onlineangeboten, etwa der Balloon-App zur Stressreduzierung, der 7Schläfer-App für ein besseres Schlaferlebnis oder Kursen von CyberHealth.
Voraussetzung: Sie müssen an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben. Bei Onlineangeboten ist eine 100%ige Teilnahme notwendig.

Wir übernehmen 100 % der Kosten für den Impfstoff oder die Tabletten und bis zu 15 € für ärztliche Beratungs- und Behandlungskosten pro Impfvorgang.
Alle Details und Bedingungen
Reise- und Schutzimpfungen
Für wen? alle
Ausnahme: Impfung gegen Chikungunyafieber (ab 12 Jahren), gegen Denguefieber (ab 4 Jahren), Meningokokken B (ab 5 Jahren), Meningokokken C (ab 18 Jahren) und Impfung gegen Humane Papillomviren (von 18 bis 25 Jahren)
Erstattung: 100 % der Kosten für den Impfstoff/Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes
Zeitraum: nach ärztlichem Rat
Einzureichende Unterlagen: einfach Privatrezept (Verordnung), Rechnung und bei Reiseimpfungen zusätzlich einen formlosen Nachweis über die Reise einreichenDer AOK-Gesundheitsvorteil umfasst die Malariaprophylaxe sowie Reiseimpfungen gegen Chikungunyafieber (ab 12 Jahren), Cholera, Denguefieber (ab 4 Jahren), Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken ACWY, Meningokokken B (ab 5 Jahren), Meningokokken C, Poliomyelitis, Tollwut, Typhus, und Vogelgrippe. Er enthält zusätzlich auch reiseunabhängige Schutzimpfungen gegen Meningokokken Serotypen ACWY, B (ab 5 Jahren) und C (ab 18 Jahren) sowie gegen Humane Papillomviren (HPV) von 18 bis 25 Jahren.
Eine Beteiligung an den Kosten ist bei den Reise- und Schutzimpfungen im Rahmen des AOK-Gesundheitsvorteils möglich, wenn es sich nicht bereits um eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
Wenn Sie an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, darf nur der von Ihnen gewählte Arzt die Impfungen durchführen bzw. die Medikamente verordnen. Eine Ausnahme ist die Gelbfieberimpfung – Sie können jede anerkannte Gelbfieberimpfstelle auch ohne Überweisung Ihres gewählten Arztes in Anspruch nehmen.

Nutzen Sie diese Vorsorge in Ihrer frauenärztlichen Praxis. Per Ultraschall können Auffälligkeiten der Eierstöcke und der Gebärmutter erkannt werden.
Alle Details und Bedingungen
Ultraschall der Eierstöcke und der Gebärmutter
Für wen? von 25 bis 54 Jahren
Erstattung: bis zu 50 EUR
Zeitraum: 1 x pro Kalenderjahr
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Nachweis (PDF-Datei, 700 KB) einreichenVoraussetzung ist das Vorliegen mindestens eines der folgenden Merkmale, welches ein erhöhtes Risiko darstellt, an Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs zu erkranken:
- entfernte Tumore oder Zysten an den Eierstöcken
- entfernte Myome an der Gebärmutter
- Pap II bis IV (Befund)
- familiäre Vorbelastung durch Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs im 1. oder 2. Verwandtschaftsgrad. Das können Eltern, Kinder, Großeltern oder Geschwister sein.
Die Untersuchung muss durch einen zugelassenen Vertragsarzt erfolgen.
Gesundheit aus vollem Herzen
Ein gesünderes Leben beginnt mit dem Verständnis, was gesund für Sie ist. Wir helfen Ihnen dabei, dieses Verständnis zu stärken und den ersten Schritt zu machen – mit Wissen, Leistungen und Leidenschaft. Lernen Sie jetzt, wie Sie Ihre Gesundheitskompetenz stärken und direkt durchstarten können.


