Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Selbsthilfe ist nicht nur bei Depressionen oder Krebserkrankungen eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Angehörigen dabei, den Alltag besser zu bewältigen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen

    Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
    • Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
    • Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
    • Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
    • Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
    • Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
    • Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
    • Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
    • Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Die AOK Hessen unterstützt die Selbsthilfe auf vielfältige Weise

    Um Krankheiten oder Behinderungen bewältigen oder besser damit leben zu können, schließen sich Betroffene oft zu regionalen Gruppen zusammen. Diese Selbsthilfe unter Patienten ist unerlässlich. Sie bietet

    • Möglichkeiten des Austausches von Erfahrungen und gegenseitige emotionale Unterstützung,
    • Information und Beratung über das Krankheitsbild sowie zu den mit der Krankheit verbundenen Problemen,
    • Hilfe bei der Überwindung von Einsamkeit und Isolation infolge der Erkrankung,
    • Interessenvertretung.

    Selbsthilfe im Dialog 2025

    In unserer diesjährigen Veranstaltungsreihe wollen wir der Frage nachgehen, wie wir gut und gesund altern und dabei selbstbestimmt leben können. Seit über 30 Jahren befasst sich die Wissenschaft mit diesem Thema. Das Ziel der Alternsforschung ist es allerdings nicht den Alterungsprozess aufzuheben, sondern den Prozess zu verstehen und die "Gesundheitsspanne", also die Zeit des gesunden Alterns der Menschen, zu verlängern. Denn auch beim Älterwerden geht es um Lebensqualität.

    Weitere Informationen zu Selbsthilfe im Dialog 2025 finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

    Selbsthilfe im Dialog 2024

    Unter dem Motto „Was würde unser Körper sagen, wenn er sprechen könnte?“ sind wir im Jahr 2024 auf eine Reise zu den Signalen des Körpers gegangen. Wir haben aufgezeigt, welche „Komplizen“ (Begleiterscheinungen) eine chronische Erkrankung mit sich bringen kann und wie es trotz einer Erkrankung gelingen kann, die eigene Resilienz zu stärken.

    Einblicke in „Selbsthilfe im Dialog 2024“ – das Video zur Veranstaltung

    Wie können wir die Signale unseres Körpers besser verstehen und unsere Resilienz stärken? Antworten darauf gibt es in unserem Video: Erleben Sie spannende Einblicke in die Veranstaltung „Selbsthilfe im Dialog“ und ein inspirierendes Interview mit der Ärztin und Keynote Speakerin Samira Peseschkian.

    Förderung von Selbsthilfegruppen

    Die AOK Hessen fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach § 20h SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung erfolgt als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und als kassenindividuelle Förderung.

    Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 1,75 MB) erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.

    Im Jahr 2025 stellt die AOK Hessen der Selbsthilfe insgesamt 3.105.021,70 € zur Verfügung.

    Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

    Fördermittel für das Jahr 2025 nach Mitgliederstatistik (KM 6 - 2024): 2.393.258,64 €

    Restmittel aus der Pauschalförderung 2024: 690.518,25 €

    Restmittel aus der Projektförderung 2023: 21.244,81 €

    Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen sich auf die kassenindividuelle Projektförderung mit 717.977,59 € und die kassenartenübergreifende Pauschalförderung mit 2.387.044,11 €. Den Transparenzbericht zur Pauschalförderung finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de.

    Transparenzbericht 2024 (PDF, 178 KB)

    Transparenzbericht 2023 (PDF, 172 KB)

    Transparenzbericht 2022 (PDF, 174 KB)

    Transparenzbericht 2021 (PDF, 166 KB)

    Transparenzbericht 2020 (PDF, 221 KB)

    Transparenzbericht 2019 (PDF, 128 KB)

    Projektförderung beantragen

    Die AOK Hessen unterstützt im Rahmen der kassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier (PDF, 115 KB).

    Förderung von Schwerpunkt-Selbsthilfegruppen

    Neben der kassenindividuellen Förderung bietet die AOK Hessen auch eine Schwerpunktförderung an. Darunter fallen Selbsthilfegruppen, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und mit der Pflege von erkrankten oder behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen.

    Kassenübergreifende Pauschalförderung

    Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

    Für die Durchführung dieser Förderung gibt es in Hessen seit 2008 die GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Nähere Informationen zum Ablauf der Förderung sowie die aktuellen Anträge finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.

    Selbsthilfe- und Patientenbüro

    Sie haben Fragen rund um das Thema Selbsthilfe oder Selbsthilfeförderung oder suchen eine Selbsthilfegruppe? Im Selbsthilfe- und Patientenbüro können Sie sich persönlich oder telefonisch beraten lassen.


    Susanne Strombach

    Selbsthilfe und Patientenzusammenarbeit
    Vorsitzende der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
    Telefon: 069 66816-250178

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    Familienorientierte Selbsthilfe

    Erkrankt ein Familienmitglied schwer, betrifft das die ganze Familie. Familienmitglieder werden zu Pflegern und Gesundheitsmanagern, eigene Bedürfnisse müssen hinten anstehen. Um unter der Belastung nicht zusammenzubrechen, ist häufig die Selbsthilfe eine wichtige Stütze für Angehörige. Noch gibt es allerdings zu wenige oder nicht die passenden Angebote. Hier will die AOK für Abhilfe sorgen.

    Wollen Sie hierzu mehr erfahren? Nachfolgend finden Sie einige Filme und Broschüren. Können wir Sie zu diesem Thema unterstützen oder haben Sie Fragen zur Schwerpunktförderung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

    Broschüren und Filme zum Thema „Familienorientierte Selbsthilfe“.

    Der Film zur Kampagne

    Newsletter zu Selbsthilfethemen

    Sie möchten Infos zu aktuellen Themen rund um die Selbsthilfe? Dann melden Sie sich für den Newsletter an – so verpassen Sie nichts mehr, zum Beispiel zu aktuellen Veranstaltungen in Hessen.

    Mit unserem Newsletter „InKONTAKT – Der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“ erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Selbsthilfeveranstaltungen in Hessen sowie Daten und Fakten zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen.

    Aktuelle Ausgabe:

    Newsletter InKONTAKT – Ausgabe März 2025 (PDF, 662 KB)

    Online-Seminare für die Selbsthilfe – Neue Angebote für die Selbsthilfe

    Die AOK Hessen hat ein Weiterbildungsprogramm in Form von Online-Seminaren für alle Selbsthilfeakteure entwickelt.

    Mehr Infos finden Sie hier.

    Magazin zur Selbsthilfe: Infodienst „Forum plus“

    „Forum plus“ ist der Informationsdienst für Patienten und Selbsthilfe der AOK Hessen. Alle Ausgaben sind barrierefreie PDF-Dokumente.

    • Ausgabe 2/2025 Schwerpunktthema: Hitze und Gesundheit (PDF, 2,6 MB)
    • Weitere Ausgaben des Magazins finden Sie hier

      • Ausgabe 1/2025 Schwerpunktthema: Wenn Parkinson den Takt vorgibt (PDF, 2,1 MB)
      • Ausgabe 1/2024 Schwerpunktthema: Gut versorgt am Lebensende (PDF, 2,4 MB)
      • Ausgabe 2/2023 Schwerpunktthema: Gesunder Darm (PDF, 2,6 MB)
      • Ausgabe 1/2023 Schwerpunktthema: Gesunder Schlaf (PDF, 2,2 MB)
      • Ausgabe 2/2022 Schwerpunktthema: Gehörlosigkeit (PDF, 5,35 MB)
      • Ausgabe 1/2022 Schwerpunktthema: Gestörter Rhythmus (PDF, 3,42 MB)
      • Ausgabe 2/2021 Schwerpunktthema: Diabetes (PDF, 2,7 MB)
      • Ausgabe 1/2021 Schwerpunktthema: Seltene Erkrankungen (PDF, 2,8 MB)
      • Ausgabe 1/2019 Schwerpunktthema: Ernährung (PDF, 1,2 MB)
      • Ausgabe 1/2018 Schwerpunktthema: Depressionen (PDF, 1,2 MB)

    Infodienst „Forum spezial“

    • Ausgabe 1/2025 „Gut altern – Wunsch oder Wirklichkeit?“ (PDF, 3,2 MB)
    • Weitere Ausgaben finden Sie hier

      • Ausgabe 1/2024 „Signale richtig deuten – Was würde unser Körper sagen, wenn er sprechen könnte" (PDF, 2,2 MB)
      • Ausgabe 1/2023 „Gesundheitskompetenz – Gesundheit kann man lernen" (PDF, 5,1 MB)
      • Ausgabe 1/2022 „Motivation – Gesundheit beginnt im Kopf" (PDF, 5,2 MB)
      • Ausgabe 1/2021 „Gesundheit und Glück – Was man für sein persönliches Glück tun kann" (PDF, 2,7 MB)
      • Ausgabe 1/2020 "Alles anders – Wie sich die Coronapandemie auf die Arbeit der Selbsthilfe auswirkt“ (PDF, 2,1 MB)
      • Ausgabe 2/2019 „Pflege der Zukunft – wo bleibt der Mensch?“ (PDF, 1,6 MB)
      • Ausgabe 1/2018 „Digitaler Wandel im Gesundheitswesen“ (PDF, 1,6 MB)
      • Ausgabe 2/2017 „Patientenkompetenz – der mündige Patient“ (PDF, 1,5 MB)
      • Ausgabe 1/2016 „Patientensicherheit im Gesundheitswesen“ (PDF, 2,4 MB)

    Ratgeber-Broschüren in einfacher Sprache

    Einfache Sprache ist eine sehr leicht verständliche Sprache und ist ein Angebot für Menschen, für die wissenschaftlich verfasste Texte zu schwierig sind. Somit leistet eine Broschüre in einfacher Sprache einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Gesellschaft. Folgende Broschüren können hier heruntergeladen werden:

    Aktualisiert: 05.01.2026

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