Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Wie die AOK Selbsthilfe fördert
Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:
- 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
- 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.
Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:
- Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
- ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
- Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
- 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
- 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.
Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen
Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
- Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
- Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
- Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
- Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
- Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
- Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
- Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
- Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Wie die Selbsthilfe auf Bundesebene unterstützt wird
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKONTAKT – das Selbsthilfenewsportal des AOK-Bundesverbandes“
- Informieren Sie sich über die jährlichen Selbsthilfefachtagungen des AOK-Bundesverbandes
Die AOK Hessen unterstützt die Selbsthilfe auf vielfältige Weise
Die vielfältige Unterstützung der Selbsthilfe ist der AOK Hessen ein großes Anliegen. Mit der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der AOK Hessen spezifischen Projektförderung steht der Selbsthilfe eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um eine gute Selbsthilfearbeit leisten zu können.
Ein bei der AOK Hessen eigens für die Selbsthilfe eingerichtetes Selbsthilfe- und Patientenbüro bietet Beratung zur Förderung und weitere Unterstützungsangebote an. Mit Fortbildungsangeboten, wie den Online-Seminaren oder der Veranstaltungsreihe „Selbsthilfe im Dialog“ soll die Gesundheitskompetenz der Selbsthilfe gefördert und gestärkt werden. Zusätzlich bietet der Newsletter inKONTAKT der Selbsthilfe die Möglichkeit ihre eigenen Veranstaltungen zu bewerben.
Neben den Magazinen Forum plus und Forum spezial stehen noch Broschüren in einfacher Sprache zum Download bereit.
Projektförderung bei der AOK Hessen beantragen
Die AOK Hessen unterstützt im Rahmen der kassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier (PDF, 115 KB).
- Antrag auf Projektförderung für Selbsthilfegruppen (PDF, 1,22 MB)
- Antrag auf Projektförderung für Landesorganisationen (PDF, 1,28 MB)
- Antrag auf Projektförderung für Kontaktstellen (PDF, 1,4 MB)
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung der GKV-Selbsthilfeförderung: Auf den Webseiten der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen finden Sie alle Informationen rund um die Pauschalförderung.
Selbsthilfe im Dialog
Die Termine und Themen für unsere diesjährigen Veranstaltungsreihe werden demnächst veröffentlicht.
Impressionen aus der Veranstaltungsreihe von 2024
Online-Seminare für die Selbsthilfe
Die AOK Hessen hat ein Weiterbildungsprogramm in Form von Online-Seminaren für alle Selbsthilfeakteure entwickelt.
Förderung von Selbsthilfegruppen
Die AOK Hessen fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach § 20h SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung erfolgt als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und als kassenindividuelle Förderung.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 1,75 MB) erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.
Im Jahr 2026 stellt die AOK Hessen der Selbsthilfe insgesamt 2.5557.834,94 € zur Verfügung.
So setzt sich der Betrag zusammen
Transparenzberichte der AOK Hessen zur Förderung der Selbsthilfe
Förderung von Schwerpunkt-Selbsthilfegruppen
Erkrankt ein Familienmitglied schwer, betrifft das die ganze Familie. Familienmitglieder werden zu Pflegenden und Gesundheitsmanagerinnen und Gesundheitsmanagern, eigene Bedürfnisse müssen hintenanstehen. Um unter der Belastung nicht zusammenzubrechen, ist häufig die Selbsthilfe eine wichtige Stütze für Angehörige.
Innerhalb der kassenindividuellen Förderung bietet die AOK Hessen eine Schwerpunktförderung an. Darunter fallen Selbsthilfegruppen, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und mit der Pflege von erkrankten oder behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren? Nachfolgend finden Sie einige Filme und Broschüren. Können wir Sie zu diesem Thema unterstützen oder haben Sie Fragen zur Schwerpunktförderung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Infomaterialien und Newsletter zu Selbsthilfe
Sie können sich über verschiedene Wege zum Thema Selbsthilfe informieren. Wir haben ein breites Informationsangebot für Sie.
Newsletter zu Selbsthilfethemen
Magazin zur Selbsthilfe: Infodienst „Forum Plus"
Infodienst „Forum Spezial"
Ratgeber Broschüren in einfacher Sprache
Kontakt zum Selbsthilfe- und Patientenbüro der AOK Hessen
Sie haben Fragen rund um das Thema Selbsthilfe oder Selbsthilfeförderung oder suchen eine Selbsthilfegruppe? Im Selbsthilfe- und Patientenbüro können Sie sich persönlich oder telefonisch beraten lassen.
Ihre Ansprechpersonen bei der AOK Hessen
Frau Susanne Strombach
Telefon: 069 66816-250178
Frau Mariam Saghdaou
Telefon: 063 66816-210167
E-Mail: selbsthilfe@he.aok.de
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
