Anträge
Anträge
Die AOK Hessen fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach § 20c SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung wird in eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und in eine kassenindividuelle Förderung aufgeteilt.
Ausführende Bestimmungen zum Förderverfahren können Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 833 KB) nachlesen.
Kassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Die AOK Hessen unterstützt, im Rahmen der kassenindividuellen Förderung, besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier (PDF, 40 KB).
Anträge für die kassenindividuelle Förderung:
- Projektförderantrag Selbsthilfegruppen 2012 (doc, 746 KB)
- Projektförderantrag Selbsthilfeorganisationen 2012 (doc, 832 KB)
- Projektförderantrag Selbsthilfekontaktstellen 2012 (doc, 829 KB)
Schwerpunktförderung
Neben der kassenindividuellen Förderung bietet die AOK Hessen auch eine Schwerpunktförderung an. Darunter fallen Selbsthilfegruppen, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen oder mit der Pflege von erkrankten/behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier (PDF, 40 KB).
Antrag für die Schwerpunktförderung:
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung dieser Förderung gibt es in Hessen seit 2008 die GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Nähere Informationen zum Ablauf der Förderung finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.
Von Anfang Dezember bis zum 31.03. eines jeden Jahres können Sie hier auch direkt die Anträge herunterladen.




