Mutterschaftsgeld
Wenn Sie als Arbeitnehmerin in der Mutterschutzfrist kein Gehalt mehr bekommen, füllt das Mutterschaftsgeld diese finanzielle Lücke.
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Antrag auf Mutterschaftsgeld.
Insgesamt 14 Wochen lang zahlt Ihnen die AOK vor und nach der Geburt Ihres Kindes diese Unterstützung in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag: Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in den letzten 6 Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und in den ersten 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten zahlt Ihnen die AOK Mutterschaftsgeld für 12 Wochen nach der Entbindung.
Die Differenz zu Ihrem vorher verdienten Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass Sie eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind – ob freiwillig oder pflichtversichert, ist dabei egal. Die genaue Höhe des Mutterschaftsgeldes und auch die Höhe der Zuzahlung des Arbeitgebers richten sich nach dem Nettogehalt der letzten drei Arbeitsmonate.
Aber auch wenn Sie teilzeitbeschäftigt oder familienversichert sind, fallen Sie nicht in ein finanzielles Loch. Als geringfügig Beschäftigte ohne Anspruch auf Krankengeld erhalten Sie bis zu 13 Euro pro Tag, Arbeitslose bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II bekommen weiterhin ALG II von der Agentur für Arbeit. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in einer einmaligen Zahlung von 210 Euro auf Antrag beim Bundesversicherungsamt.
Dieses ist auch die Anlaufstelle für familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung. Sie können mit einer einmaligen Zahlung von 210 Euro rechnen.
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Antrag auf Mutterschaftsgeld
Schnell
Umgehend und unbürokratisch beantworten unsere Fachleute Ihre Fragen zu Gesundheit und Krankenversicherung. Konkret heißt das: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie werktags eine Rückmeldung. Außerdem stehen Ihnen in unserem Gesundheitsportal jederzeit hochwertige Datenbanken, aktuelle News und medizinische Lexika zur Verfügung, wenn Sie sich selbst informieren möchten.- Zuverlässig
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Ob Ernährungsberater, Facharzt oder Sportwissenschaftler – unsere Experten stehen Ihnen in den Bereichen Ernährung, Entspannung und Bewegung zur Seite und natürlich auch bei allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. Auch für persönliche Anfragen stehen sie Ihnen gerne zur Verfügung.
- Weiterhin beitragsfrei krankenversichert
Als Bezieherin von Mutterschaftsgeld bleiben Sie für die Zeit, in der Sie Ihr Mutterschaftsgeld erhalten, in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiter versichert, wenn sie vorher Pflichtmitglied waren. Die Beitragsfreiheit bezieht sich jedoch nur auf das Mutterschaftsgeld. Andere Einnahmen sind nach wie vor beitragspflichtig.
- Junge Familie von A-Z
Umfangreiche Zusatzinfos zu diesen und weiteren Themen, die jetzt für Sie wichtig sind, finden Sie im AOK-Nachschlagewerk für werdende Eltern.
- AOK-Familienprogramm
Als Gesundheitskasse fördert die AOK die Kindergesundheit intensiv.
Natürlich bieten wir umfangreichen Schutz im Krankheitsfall. Aber auch in der Prävention setzen wir Akzente. Mit unserer Initiative "Gesunde Kinder - gesunde Zukunft" wollen wir Kinder und Eltern zu einem gesundheitsbewussten Leben mit mehr Bewegung und gesunder Ernährung anregen. Dass dabei der Spaß nicht zu kurz kommt, zeigen unsere vielen Angebote.
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Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



