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Immer nah: unsere digitalen Services

Mit unseren digitalen Services hast du deine Gesundheit immer fest im Griff: Dein Online-KundenCenter Meine AOK, deine digitale Gesundheitsassistentin AOK NAVIDA und dein AOK-Bonusprogramm sind immer und überall für dich da.

Starkes digitales Power-Trio

Gesünder leben und dafür belohnt werden. Die Funktionen unserer Apps und Services bauen aufeinander auf und helfen dir, im Alltag immer alles im Griff zu behalten. 

Meine AOK

Dein Online-KundenCenter

Das Onlineportal Meine AOK und die Meine AOK-App bieten dir viele Funktionen rund um deine AOK-Versicherung:

  • Digitales Postfach einsehen
  • Anträge und Bescheinigungen hoch- und herunterladen
  • Allgemeine Erstattungen beantragen
  • Elektronische Patientenquittung einsehen

AOK-Bonusprogramm

Gesund Leben wird belohnt

Integriert in die Meine AOK-App findest du das AOK-Bonusprogramm. Darüber kannst du für Bewegung, Sport und regelmäßige Vorsorge ganz einfach Punkte sammeln und diese dann gegen Geldprämien eintauschen. Pro Jahr gibt’s bis zu 225 Euro z. B. für:

  • Zahnvorsorge
  • Impfungen
  • Fitnesstracking
  • Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio

AOK NAVIDA-App

Deine digitale Gesundheitsassistentin

Als smarte Begleiterin für deinen Alltag hilft dir die AOK NAVIDA-App beim Gesundwerden und Gesundbleiben und bündelt jede Menge nützlicher Funktionen, mit denen du immer rundum gut versorgt bist, wie zum Beispiel:

  • Gesundheitskurse finden und buchen
  • Gesundheitsziele setzen 
  • Aktivitäten mit komoot entdecken
  • Vorsorgekompass
  • Symptomcheck
  • Arztsuche
  • Video-Sprechstunde

2 Beispiele, wie unsere Services dir beim gesund Leben helfen:

1. Beim Fitbleiben

Schritt 1

In der AOK NAVIDA-App Motivation für Bewegung im Alltag finden

Schritt 2

Fitnesstracker in der Meine AOK-App mit dem AOK-Bonusprogramm verbinden

Schritt 3

AOK-Bonusprogramm-Prämie direkt aufs Konto auszahlen lassen

2. Bei der Vorsorge

Schritt 1

Der Vorsorgekompass der AOK NAVIDA-App erinnert dich an Vorsorgetermine

Schritt 2

Schriftlichen Vorsorge-Nachweis als Foto über das AOK-Bonusprogramm in der Meine AOK-App hochladen

Schritt 3

AOK-Bonusprogramm-Prämie über die Meine AOK-App direkt aufs Konto auszahlen lassen

Unsere Apps machen’s dir einfach

Mit der Meine AOK-App ist die Nutzung des AOK-Bonusprogramms ganz leicht. Du registrierst dich und kannst dann über die App deine Nachweise hochladen, deinen Fitnesstracker verbinden und dir deine Prämien auszahlen lassen.

Und wenn du zusätzlich die AOK NAVIDA-App nutzen möchtest, geht das mit den gleichen Zugangsdaten.

Immer die AOK, die du brauchst

Jetzt wechseln!

Prämien für deinen gesunden Lebensstil

Interessant für alle, die gesund leben und selten medizinische Leistungen benötigen: Im AOK-AktivBonusTarif wird dein Einsatz mit attraktiven Prämien belohnt. Bis zu 300 Euro im Jahr sind möglich.

Zusatzbudget für besondere Leistungen

Mit dem AOK-Gesundheitskonto kannst du bis zu 300 Euro im Jahr für zusätzliche Leistungen wie Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen oder alternative Arzneimittel nutzen. Und während der Schwangerschaft verdoppelt sich dein Budget.

OnlineDoctor

Der digitale Hautcheck

Hautausschlag, allergische Reaktion oder Akne: Bei einem akuten Hautproblem musst du nicht lange auf einen fachärztlichen Termin warten. Mit unserem Kooperationspartner OnlineDoctor kannst du die Beschwerden binnen weniger Stunden mit einem Hautarzt oder einer Hautärztin klären.

Das Wichtigste zum Wechsel

  • So einfach ist der Wechsel zur AOK

    Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen: 

    • Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen 
    • Du musst nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten
    • Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit deiner bisherigen Krankenkasse in Verbindung
  • Bindungsfrist

    Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange Versicherte mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Übt eine versicherte Person ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.

  • Krankenkassenwechsel

    Ganz einfach funktioniert das Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel, wenn innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt wird: Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den bevorstehenden Krankenkassenwechsel. Eine Kündigung durch die versicherte Person bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig.

  • Die AOK

    Der Krankenkassenwechsel zur AOK Baden-Württemberg ist eine gute Wahl für alle, die auf der Suche nach einer zuverlässigen und leistungsstarken Krankenversicherung sind. Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Mitgliedern nicht nur umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch zahlreiche Serviceleistungen und Gesundheitsangebote.

    Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg lohnt sich besonders für alle, die auf der Suche nach einer Krankenkasse sind, die sie bei der Gesundheitsvorsorge und -prävention unterstützt. Die AOK bietet ihren Mitgliedern zum Beispiel kostenlose Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen an.

    Aber auch im Krankheitsfall ist die AOK Baden-Württemberg eine gute Wahl. Sie zahlt zuverlässig alle Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind, und unterstützt ihre Mitglieder bei der Suche nach geeigneten Behandlungsoptionen.

    Wer sich für einen Wechsel zur AOK Baden-Württemberg entscheidet, kann sich also sicher sein, im Krankheitsfall gut abgesichert zu sein und bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt zu werden. Wer sich für einen Wechsel interessiert, kann sich auf der Website der AOK informieren und den Wechsel einfach online beantragen.

  • Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro, Werte für 2026) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die AOK Baden-Württemberg hat ab 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,99 Prozent. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

    Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.812,50 Euro (2026), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.

    Weitere Infos zu den Beiträgen
  • Krankenkassenbeiträge für Familien

    Vorteile auf einen Blick

    • Kostenlos mitversichert: Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge.
    • Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
    • Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten)

    Voraussetzungen für die Familienversicherung

    • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
    • Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 565 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 603 Euro (gilt für 2026) nicht übersteigen. 
    • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
    • Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
    • Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter bestimmten Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich.
    Weitere Infos zu den Beiträgen
  • Krankenkassenbeiträge für Studierende

    Schon bei der Immatrikulation muss ein Nachweis zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. Bis zum 25. Geburtstag können Kinder von AOK-Versicherten kostenfrei über einen Elternteil familienversichert werden. Danach können sich Studierende kostengünstig selbst bei der AOK Baden-Württemberg versichern. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben.

    Der allgemeine Beitrag für die studentische Krankenversicherung sowie der dazugehörige Pflegeversicherungsbeitrag wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt. Bei der Krankenversicherung kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz hinzu. Dieser beträgt bei der AOK Baden-Württemberg 2,99 Prozent (2026).

    Bei der AOK Baden-Württemberg beträgt der studentische Beitrag:

    • in der Krankenversicherung: 112,94 Euro/Monat (2026)
    • zzgl. Pflegeversicherung (siehe weitere Infos)
    • Falls BAföG bezogen wird, erhalten Studierende einen BAföG-Zuschuss. Um den Zuschuss zu erhalten, muss dieser beim BAföG-Amt beantragt werden.
    Weitere Infos zu den Beiträgen

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