Lass dich für deine Gesundheit belohnen
Erhalte bis zu 300 Euro Prämie pro Jahr für deinen gesunden Lebensstil


Mit dem AOK-AktivBonusTarif erhältst du eine Geldprämie, wenn du selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmst, musst aber für manche Leistungen einen Selbstbehalt erbringen.

Attraktive Grundprämie
Abhängig vom Einkommen wird dir eine Grundprämie zwischen 80 und 200 Euro gutgeschrieben.

Vorsorgebonus
Bis zu 100 Euro pro Jahr für Vorsorgeuntersuchungen oder empfohlene Schutzimpfungen.

Teilnahmebonus
20 Euro pro Jahr für die Teilnahme am AOK-HausarztProgramm und/oder AOK-FacharztProgramm.

Überschaubares Risiko
Dein finanzielles Risiko aufgrund des Selbstbehalts ist für dich stets kalkulierbar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.
Wie funktioniert der AOK-AktivBonusTarif?
Wer regelmäßig Vorsorgeangebote wahrnimmt und selten medizinische Leistungen benötigt, für den lohnt sich der Wahltarif AOK-AktivBonusTarif. Der aktive Einsatz wird von der AOK Baden-Württemberg mit attraktiven Geldprämien belohnt.
Teilnehmende erhalten zum Start und dann zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Grundprämie für das laufende Jahr. Die Prämie ist abhängig vom Bruttoeinkommen und wird am Jahresende den Selbstbehalten gegenübergestellt.
Das Besondere am AOK-AktivBonusTarif: Jedes aktive gesundheitliche Engagement wird noch einmal extra belohnt.
Für wen ist der AOK-AktivBonusTarif geeignet?
Der AOK-AktivBonusTarif ist für alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg interessant, die gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine chronischen Erkrankungen).
Weniger geeignet ist der Tarif, wenn regelmäßig Medikamente benötigt werden oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Die Teilnahme ist nicht möglich, wenn die Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel wenn Arbeitslosengeld bezogen wird.Selbstbehalt im AOK-AktivBonusTarif
Teilnehmende am AOK-AktivBonusTarif verpflichten sich, einen pauschalen Selbstbehalt (also eine Eigenbeteiligung) zu erbringen – und zwar für
- jeden Besuch bei Arzt oder Ärztin mit Arzneimittelverordnung und jeden Krankenhaustag.
Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich wie die Grundprämie am Bruttoeinkommen.
Keine Eigenbeteiligung entfällt auf- alle Besuche bei Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, bei denen kein Rezept für Medikamente ausgestellt wird,
- sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen und
- alle Leistungen, die mitversicherte Familienangehörige in Anspruch nehmen.
Der Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Mit der Unterschrift erklärt man sich für mindestens drei Jahre bereit, am AOK-AktivBonusTarif teilzunehmen und bei der AOK Baden-Württemberg versichert zu bleiben. In besonderen Fällen – zum Beispiel wenn eine chronische Krankheit eintritt oder Arbeitslosengeld II bezogen wird – hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Das Wichtigste zum Wechsel
So einfach ist der Wechsel zur AOK
Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen:
- Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen
- Du musst nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten
- Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit deiner bisherigen Krankenkasse in Verbindung
Bindungsfrist
Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange Versicherte mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Übt eine versicherte Person ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.
Krankenkassenwechsel
Ganz einfach funktioniert das Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel, wenn innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt wird: Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den bevorstehenden Krankenkassenwechsel. Eine Kündigung durch die versicherte Person bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig.
Die AOK
Der Krankenkassenwechsel zur AOK Baden-Württemberg ist eine gute Wahl für alle, die auf der Suche nach einer zuverlässigen und leistungsstarken Krankenversicherung sind. Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Mitgliedern nicht nur umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch zahlreiche Serviceleistungen und Gesundheitsangebote.
Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg lohnt sich besonders für alle, die auf der Suche nach einer Krankenkasse sind, die sie bei der Gesundheitsvorsorge und -prävention unterstützt. Die AOK bietet ihren Mitgliedern zum Beispiel kostenlose Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen an.
Aber auch im Krankheitsfall ist die AOK Baden-Württemberg eine gute Wahl. Sie zahlt zuverlässig alle Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind, und unterstützt ihre Mitglieder bei der Suche nach geeigneten Behandlungsoptionen.
Wer sich für einen Wechsel zur AOK Baden-Württemberg entscheidet, kann sich also sicher sein, im Krankheitsfall gut abgesichert zu sein und bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt zu werden. Wer sich für einen Wechsel interessiert, kann sich auf der Website der AOK informieren und den Wechsel einfach online beantragen.
Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer
Weitere Infos zu den BeiträgenFür Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 73.800 Euro jährlich (monatlich 6.150 Euro, Werte für 2025) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die AOK Baden-Württemberg hat ab 2025 einen Zusatzbeitrag von 2,6 %. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.512,50 Euro (2025), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.
Krankenkassenbeiträge für Familien
Weitere Infos zu den BeiträgenVorteile auf einen Blick
- Kostenlos mitversichert: Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge.
- Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten)
Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 535 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 556 Euro (gilt für 2025) nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
- Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
- Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter bestimmten Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich.
Krankenkassenbeiträge für Studierende
Weitere Infos zu den BeiträgenSchon bei der Immatrikulation muss ein Nachweis zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. Bis zum 25. Geburtstag können Kinder von AOK-Versicherten kostenfrei über einen Elternteil familienversichert werden. Danach können sich Studierende kostengünstig selbst bei der AOK Baden-Württemberg versichern. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Der allgemeine Beitrag für die studentische Krankenversicherung sowie der dazugehörige Pflegeversicherungsbeitrag wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt. Bei der Krankenversicherung kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz hinzu. Dieser beträgt bei der AOK Baden-Württemberg 2,6 Prozent (2025).
Bei der AOK Baden-Württemberg beträgt der studentische Beitrag:- in der Krankenversicherung: 109,61 Euro/Monat (2025)
- zzgl. Pflegeversicherung (siehe weitere Infos)
- Falls BAföG bezogen wird, erhalten Studierende einen BAföG-Zuschuss. Um den Zuschuss zu erhalten, muss dieser beim BAföG-Amt beantragt werden.
