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Unsere Services sind auf Top-Niveau. Und das sagen nicht nur wir, sondern auch unsere zahlreichen Auszeichnungen.

Alles für deine Gesundheit

Als Gesundheitskasse bieten wir dir die besten Leistungen für deine Gesundheit. Mit unseren digitalen Services sind wir immer an deiner Seite, wenn du uns brauchst. Und mit unseren Zusatzleistungen sorgen wir dafür, dass du rundum versorgt bist und dabei sogar Geldprämien verdienen kannst.

Digitales Power-Trio für deine Gesundheit

Unsere digitalen Services Meine AOK, AOK NAVIDA und das AOK-Bonusprogramm greifen ineinander, um dich beim Gesundbleiben und Gesundwerden bestmöglich zu unterstützen – und es dir so leicht wie möglich zu machen, dafür belohnt zu werden.

Prämien für deinen gesunden Lebensstil

Interessant für alle, die gesund leben und selten medizinische Leistungen benötigen: Im AOK-AktivBonusTarif wird dein Einsatz mit attraktiven Geldprämien belohnt. Bis zu 300 Euro im Jahr sind möglich.

Zusatzbudget für besondere Leistungen

Mit dem AOK-Gesundheitskonto kannst du bis zu 300 Euro im Jahr für zusätzliche Leistungen wie Osteopathie, Reiseschutzmaßnahmen oder alternative Arzneimittel nutzen. Und während der Schwangerschaft verdoppelt sich dein Budget.

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Das Wichtigste zum Wechsel

  • So einfach ist der Wechsel zur AOK

    Alle Personen ab 15 Jahren, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, können ihre Krankenkasse selbst wählen. Dafür gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zur Bindungsfrist oder zu Abläufen: 

    • Wenn eine Mitgliedschaft endet, zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, kannst du sofort entscheiden, zu einer anderen Krankenkasse zu gehen 
    • Du musst nicht kündigen und auch keine Bindungsfrist einhalten
    • Wir kümmern uns um alles und setzen uns mit deiner bisherigen Krankenkasse in Verbindung
  • Bindungsfrist

    Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist gibt an, wie lange Versicherte mindestens bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Übt eine versicherte Person ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht.

  • Krankenkassenwechsel

    Ganz einfach funktioniert das Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel, wenn innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt wird: Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den bevorstehenden Krankenkassenwechsel. Eine Kündigung durch die versicherte Person bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht nötig.

  • Die AOK

    Der Krankenkassenwechsel zur AOK Baden-Württemberg ist eine gute Wahl für alle, die auf der Suche nach einer zuverlässigen und leistungsstarken Krankenversicherung sind. Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Mitgliedern nicht nur umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch zahlreiche Serviceleistungen und Gesundheitsangebote.

    Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg lohnt sich besonders für alle, die auf der Suche nach einer Krankenkasse sind, die sie bei der Gesundheitsvorsorge und -prävention unterstützt. Die AOK bietet ihren Mitgliedern zum Beispiel kostenlose Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen an.

    Aber auch im Krankheitsfall ist die AOK Baden-Württemberg eine gute Wahl. Sie zahlt zuverlässig alle Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind, und unterstützt ihre Mitglieder bei der Suche nach geeigneten Behandlungsoptionen.

    Wer sich für einen Wechsel zur AOK Baden-Württemberg entscheidet, kann sich also sicher sein, im Krankheitsfall gut abgesichert zu sein und bei der Gesundheitsvorsorge unterstützt zu werden. Wer sich für einen Wechsel interessiert, kann sich auf der Website der AOK informieren und den Wechsel einfach online beantragen.

  • Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht mehr als 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro, Werte für 2026) verdienen. Für sie gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieses Beitrags. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die AOK Baden-Württemberg hat ab 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,99 Prozent. Auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

    Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt. Damit ist die Höhe des tatsächlichen Krankenkassenbeitrags für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden. Das gilt aber nur für monatliche Einnahmen bis maximal 5.812,50 Euro (2026), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.

    Weitere Infos zu den Beiträgen
  • Krankenkassenbeiträge für Familien

    Vorteile auf einen Blick

    • Kostenlos mitversichert: Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge.
    • Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
    • Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten)

    Voraussetzungen für die Familienversicherung

    • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
    • Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 565 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 603 Euro (gilt für 2026) nicht übersteigen. 
    • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
    • Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
    • Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter bestimmten Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich.
    Weitere Infos zu den Beiträgen
  • Krankenkassenbeiträge für Studierende

    Schon bei der Immatrikulation muss ein Nachweis zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. Bis zum 25. Geburtstag können Kinder von AOK-Versicherten kostenfrei über einen Elternteil familienversichert werden. Danach können sich Studierende kostengünstig selbst bei der AOK Baden-Württemberg versichern. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben.

    Der allgemeine Beitrag für die studentische Krankenversicherung sowie der dazugehörige Pflegeversicherungsbeitrag wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in gleicher Höhe festgelegt. Bei der Krankenversicherung kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz hinzu. Dieser beträgt bei der AOK Baden-Württemberg 2,99 Prozent (2026).

    Bei der AOK Baden-Württemberg beträgt der studentische Beitrag:

    • in der Krankenversicherung: 112,94 Euro/Monat (2026)
    • zzgl. Pflegeversicherung (siehe weitere Infos)
    • Falls BAföG bezogen wird, erhalten Studierende einen BAföG-Zuschuss. Um den Zuschuss zu erhalten, muss dieser beim BAföG-Amt beantragt werden.
    Weitere Infos zu den Beiträgen

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