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Arbeitgebermagazin

Gesund führen

Klare Regeln sind Pflicht

Veröffentlicht am:12.06.2026

5 Minuten Lesedauer

Eine vertrauensvolle und offene Unternehmenskultur kann Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen. Was Arbeitgeber außerdem tun können.

Mitarbeiterin am Arbeitsplatz mit Handy

© bojanstory via Getty Images

Die Wahrnehmung entscheidet

Ein respektvolles Miteinander dient nicht nur dem Betriebsklima. Es ist auch eine wirksame Prävention vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet ausdrücklich „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten“.

Sexistische Witze, Anspielungen, das unerwünschte Zeigen pornografischer Darstellungen, ungewollte Berührungen oder offensive Blicke – sobald sich jemand damit nicht gut fühlt oder bei Ablehnung berufliche Nachteile befürchtet, ist von sexueller Belästigung die Rede. Denn entscheidend ist nicht die Absicht der Person, von der die Belästigung ausgeht, sondern wie die betroffene Person das Verhalten subjektiv wahrnimmt.

Frauen häufiger betroffen

Etwa 20 Prozent aller Beschäftigten haben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bereits selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld erlebt, bei Frauen sogar jede Dritte. 62 Prozent der Befragten fühlten sich von sexualisierten Kommentaren belästigt, 44 Prozent von unerwünschten Blicken oder Gesten, 26 Prozent von unerwünschten Berührungen. Das ergab eine EU-Erhebung über Gewalt im Jahr 2024.

Was manchmal übersehen wird: Auch Mitarbeitende aus dem queeren Umfeld oder mit Behinderung erfahren gezielt sexuelle Belästigung, speziell auch Frauen mit Migrationshintergrund.

Eigentlich Selbstverständlichkeit

Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergaben, dass nicht nur das Befinden Einzelner, sondern auch das Betriebsklima leidet.

Geschäftsführungen tun gut daran, sich eindeutig gegen sexuelle Belästigung auszusprechen. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit ist, vermittelt ein Statement dazu den Mitarbeitenden: Du bist uns wichtig, und das Thema ist uns wichtig.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Informationen erarbeitet, die für das Thema sensibilisieren können.

Empfohlene Maßnahmen

Einfache Umsetzungsbeispiele, bestenfalls auch in Leichter Sprache verfasst, können dazu beitragen, das Bewusstsein für sexualisiertes Fehlverhalten zu schärfen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ein im Team erarbeiteter, wertebasierter Verhaltenskodex,
  • ein regelmäßiger, 60-minütiger, vertrauensvoller Austausch für Frauen in einem geschützten Raum,
  • eine weibliche Vertrauensperson,
  • ein Flyer, der Formen sexueller Belästigung inklusive Konsequenzen deutlich beschreibt – gedruckt und digital, um auch Mitarbeitende ohne Computerarbeitsplatz zu erreichen.

Arbeitgeber können auch Broschüren, Plakate und Informationen über externe Beratungsstellen bereitstellen. Ombudsleute, Schulungen zur Sensibilisierung für alle Beschäftigten sowie verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte und Personalverantwortliche ergänzen die Maßnahmen.

Was folgt?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen – von der Abmahnung über eine Versetzung bis hin zur Kündigung der belästigenden Person.

Bei strafrechtlich relevanten Formen wie belästigender Berührung bis zur verbalen oder sexuellen Nötigung sind laut Strafgesetzbuch (StGB) Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig.

NICHT WEGSCHAUEN

32%
der Frauen waren in ihrem Leben mindestens einmal von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz betroffen.

3,3%
waren in den letzten zwölf Monaten von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz betroffen.

Quelle: Eurostat, 2024

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Miteinander reden

Erreicht den Arbeitgeber dennoch eine Beschwerde, sind getrennte Gespräche mit den betroffenen Personen sinnvoll. Gegenüberstellungen sollte er jedoch vermeiden.

Die Gespräche können von externen Fachleuten wie Konfliktberatungsstellen oder internen wie dem Betriebsrat begleitet werden. Wichtig ist, für die Schilderung genügend Zeit einzuräumen.

Arbeitgeber senden mit diesem Vorgehen ein eindeutiges Signal: Wir nehmen den Vorfall ernst und unterstützen unsere Mitarbeitenden im Kampf gegen sexuelle Belästigung.

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