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Behandlungsfehler

Behandlungsfehler im medizinischen Bereich oder in der Pflege sollten nicht passieren. Leider sind sie dennoch nicht völlig ausgeschlossen. Das gilt zum Beispiel für Medizinprodukte wie Implantate. In diesen Fällen sollten Patienten schnell reagieren – auch dann, wenn zunächst nur ein Verdacht besteht. Dabei hilft Ihnen die AOK. Was Sie zu diesem Prozess wissen sollten und welche Informationen wir dabei von Ihnen benötigen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Ein Mann im Gespräch mit einem jüngeren Paar. Bei Behandlungsfehlern unterstützt die AOK Patienten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Behandlungsfehler: So hilft Ihnen die AOK

    Vermuten Sie, dass bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler (umgangssprachlich auch „Kunstfehler“ genannt) unterlaufen ist, können Sie sich an Ihre AOK wenden. Wir bieten Ihnen ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei prüfen wir den Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten.

    Unterstützung bei einem Behandlungsfehler – fünf Schritte

    Spezialisierte und erfahrene Mitarbeitende in unseren Serviceteams helfen Ihnen vertraulich, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. Unsere Unterstützung garantieren wir Ihnen unabhängig von möglichen Regressansprüchen der AOK. Wir gehen dabei grundsätzlich wie folgt vor:

    • 1. Schritt: Beratung

      Das Behandlungsfehlermanagement der AOK unterstützt Sie mit umfangreicher medizinischer und juristischer Fachkompetenz ganz individuell bei Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler. Wir helfen Ihnen, Behandlungsabläufe richtig einzuschätzen und zu bewerten. So geben wir Ihnen Hinweise zum Medizinrecht und angrenzenden Rechtsgebieten in Bezug auf Ihr individuelles Behandlungsgeschehen. Aber auch bei der Suche nach Beratungsalternativen, zum Beispiel durch Rechtsanwälte, Selbsthilfegruppen oder Patientenvereinigungen, sind wir Ihnen behilflich.

    • 2. Schritt: Anforderung der Behandlungsunterlagen

      Wenn die AOK Ihren Verdacht prüfen soll, fordern wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Dafür müssen Sie der AOK eine Schweigepflichtentbindungserklärung und Herausgabegenehmigung erteilen. Das Formular dafür erhalten Sie von uns. Mit der Anforderung der Behandlungsunterlagen übernehmen wir außerdem den kompletten Schriftverkehr mit den betreffenden Behandlern, zum Beispiel Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten. Auf Wunsch können Sie diese Unterlagen bei Ihrer AOK vor Ort einsehen.

      Wichtig für die medizinische und juristische Bewertung eines möglichen Fehler sind darüber hinaus Ihre Angaben zum Behandlungsverlauf. Zur Erstellung eines Gedächtnisprotokolls erhalten Sie von uns auf Wunsch ein Formular. Sie können das Protokoll aber auch formlos erstellen. Es sollte folgende Angaben enthalten:

      • Wann, wo und von wem wurden Sie behandelt?
      • Im Rahmen welcher Behandlung sind welchem Behandler Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen?
      • Seit wann vermuten Sie einen Behandlungsfehler und was war Anlass für diese Vermutung?
      • Gibt es Zeugen, zum Beispiel für Arztgespräche, Sorgfaltspflichtverletzungen oder Hygienemängel? Wenn ja, listen Sie diese bitte mit Namen und Adresse auf.
      • Welche Gesundheitsschäden sind aufgetreten?
      • Welche Beschwerden haben Sie aktuell noch?
      • Werden Sie wegen dieser Beschwerden ärztlich behandelt?
      • Sind Sie bereits im Besitz von Gutachten, zum Beispiel von der Schlichtungsstelle?
      • Sind Sie im Besitz von Behandlungsunterlagen?
      • Werden Sie bereits anwaltlich vertreten? Wenn ja, notieren Sie bitte den Namen und die Adresse des Anwalts oder der Anwaltskanzlei.
    • 3. Schritt: Medizinische Bewertung eines möglichen Behandlungsfehlers

      Unsere Fachleute prüfen alle Unterlagen, die mit Ihrem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zusammenhängen. Wir gehen auf Ihre individuellen Fragen ein und prüfen auch, ob es im Verlauf der Behandlung noch weitere Standardverstöße gab, zum Beispiel bei der Vor- und Nachbehandlung. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler, werden die Unterlagen unter Zugrundelegung konkreter, einzelfallbezogener Fragestellungen medizinisch bewertet. Dabei unterstützt uns unter anderem der Medizinische Dienst (MD) mit medizinischen Stellungnahmen und Gutachten.

      Im Rahmen von Fallkonferenzen erörtern wir gemeinsam mit dem MD, ob alle relevanten Unterlagen vorhanden sind, ob sich aus der Behandlungsdokumentation ein Hinweis auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler ergibt und wo gegebenenfalls der Schwerpunkt eines möglichen Standardverstoßes liegt. Die AOK übernimmt die Kosten für die von ihr veranlassten Stellungnahmen und Gutachten.

    • 4. Schritt: Prüfung des Gutachtens und juristische Bewertung

      Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des MD vor, wird es von unseren Fachleuten noch einmal eingehend auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Unstimmigkeiten klären wir direkt mit dem MD und fordern gegebenenfalls eine Nachbesserung oder Neubewertung an.

      Das Ergebnis der medizinischen Bewertung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Bei komplexeren medizinischen Sachverhalten bieten wir zum besseren Verständnis eine Erläuterung der Bewertung und der medizinischen Fachbegriffe an. Abhängig vom Ergebnis informieren wir Sie außerdem über weitere Handlungsoptionen.

    • 5. Schritt: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Fehler

      Wir unterstützen Sie im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen auf Schadenersatz bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler, geben Ihnen Hinweise zu einem möglichen Verjährungseintritt zur etwaigen Beweislastumkehr oder auch zu Fragen des materiellen Schadenersatzanspruchs. Anwalts- und/oder Prozesskosten kann die AOK nicht für Sie übernehmen.

      Wir unterstützen Sie aber auf Ihrem Weg der Verhandlungen mit Schädigern, Haftpflichtversicherern und auch dann, wenn Sie sich für eine Klage entschieden haben:

      • Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Fachanwalt für Medizinrecht.
      • Wir arbeiten mit Ihrem Rechtsbeistand zusammen.
      • Wir stellen Ihnen Formulare, mit denen Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können, und zur Verjährungsverzichterklärung zur Verfügung.
      • Wir prüfen im Einzelfall Klageschriften, Klageerwiderungen und andere Gutachten (zum Beispiel von der Schlichtungsstelle) auf Unstimmigkeiten und klären diese, wenn nötig.
      • Im Einzelfall unterstützt auch der MD-Gutachter noch einmal vor Gericht mit seiner medizinischen Bewertung des Sachverhalts. Die AOK übernimmt die Kosten dafür.
      • Auf Wunsch informieren wir Sie über den Sachstand und das Ergebnis der Verhandlungen der AOK zur Durchsetzung der auf die AOK übergegangenen Schadenersatzansprüche.
      • In geeigneten Fällen geht die AOK als Vorreiter in den Rechtsstreit. Dessen Ausgang können Sie abwarten und Ihre weiteren Aktivitäten vom Ergebnis abhängig machen.

    Behandlungs- oder Pflegefehler – die Fakten

    AOK-Faktenbox Behandlungsfehler

    Vermuten Patienten einen Behandlungsfehler, sollten Sie schnell reagieren. Ihre Rechte und wie die AOK Sie in so einem Fall unterstützt, zeigt die AOK-Faktenbox.

    Gesetzliche Grundlage bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler

    Unsere Mitarbeitenden des Behandlungsfehlermanagements beraten Sie auf Grundlage von SGB V §66 und SGB X §116.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Medizinischen Dienst.

    Behandlungsfehler: So unterstützt Sie Ihre AOK

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und anzeigen, wie Sie Ihre AOK bei einem (vermuteten) Behandlungsfehler unterstützt.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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