Unsere Auszeichnungen sind Ihre Vorteile
Wow, du hast einen Ausbildungsplatz und ein großer Schritt in Richtung Zukunft ist gemacht! Es bedeutet aber auch, dass du dich nun selbst krankenversichern musst. Bist du schon bei uns versichert, bleibt alles beim Alten. Wenn nicht, dann wechsle jetzt zum Seriensieger. Gründe dafür gibt es genug.

500 Euro extra für deine Gesundheit
Du entscheidest, wir zahlen. Wähle aus ausgewählten zusätzlichen Leistungen wie der professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseschutzimpfungen. Wir übernehmen einen großen Teil der Kosten.

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Mit den AOK-Bonusprogrammen schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe. Du tust was für deine Gesundheit und fütterst dein Konto. So sicherst du dir bares Geld oder profitiert von attraktiven Zusatzleistungen.

Online-ServiceCenter „Meine AOK“
Du bist digital unterwegs – wir sind es auch. In unserem Online-Portal „Meine AOK“ und über die "Meine AOK"-App kannst du jederzeit Bescheinigungen anfordern, Nachweise hochladen, den Bearbeitungsstatus einsehen, deine persönlichen Daten ändern oder direkt und einfach mit uns in Kontakt treten.

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In nur einem Schritt Nägel mit Köpfen machen
Die wichtigsten Infos zur Krankenversicherung in der Ausbildung
Muss ich als Azubi eine Krankenversicherung abschließen?
Wenn du eine Ausbildung beginnst, bei der du eine Vergütung erhältst, bist du nicht weiter familienversichert. In Deutschland gilt für alle Auszubildenden die Krankenversicherungspflicht. Du musst deshalb als Azubi eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt besteht die Möglichkeit der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Unter anderem darf dein monatliches Einkommen nicht höher sein als 535 Euro (2025). Wichtig jedoch: Soweit du in einer regelmäßigen Beschäftigung monatlich mehr als 556 Euro verdienst, bist du regelmäßig als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
Was muss ich bei der Wahl der Krankenkasse beachten?
In deiner Ausbildung kannst du frei wählen, bei welcher Krankenkasse du dich versichern möchtest. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Jedoch fordern manche Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Wie hoch dieser ausfällt, können die Kassen individuell nach Bedarf entscheiden. Ein Vergleich lohnt sich aber nicht nur mit Blick auf den Beitrag. Achte bei deiner Wahl auch auf Bonusprogramme und Zusatzleistungen. Bei der AOK NordWest bekommst du nicht nur 500 Euro Gesundheitsbudget für ausgewählte zusätzliche Leistungen, sondern mit den Bonusprogrammen auch etwas Gutes für die Gesundheit tun und dafür einen Bonus kassieren. Du kannst dich aber auch für den Bonus-Wahltarif entscheiden und so deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise selbst gestalten.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Normalerweise bindest du dich für mindestens zwölf Monate an eine Krankenkasse, bei einigen Wahltarifen unter Umständen auch länger. Die Mindestbindungszeit musst du nicht erfüllen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Die außerordentliche Kündigung muss dann allerdings im selben Monat erfolgen, in dem du von dem Zusatzbeitrag erfahren hast. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier zwei Monate zum Monatsende.
Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung im Betrieb bleibe?
Dein Versicherungsverhältnis läuft in diesem Fall weiter. Die Beiträge erhöhen sich entsprechend prozentual mit deinem Verdienst.
Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung in einem anderen Betrieb weiterarbeite?
Wenn du die Ausbildung abbrichst und bereits einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hast, bleibt deine Krankenversicherung bestehen.
Wenn du ohne Beschäftigung bist, kannst du in die Familienversicherung eines Elternteils zurückkehren. Das ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich, bei Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Der versicherte Elternteil muss dann bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen.
Warst du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert, steht dir Arbeitslosengeld I zu. Dann bist du weiterhin selbst versichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse.
In jedem Fall solltest du deine Krankenkasse und die Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren, wenn du deine Ausbildung abbrichst oder nicht übernommen wirst.
Bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse auch pflegeversichert?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK bist du als Auszubildender automatisch auch pflegeversichert. Ziel der Pflegeversicherung ist es, dich abzusichern, falls du nach einer schweren Krankheit oder altersbedingt pflegebedürftig wirst.
Was beinhaltet die gesetzliche Sozialversicherung?
Als Azubi zahlst du in die Sozialversicherung ein. Das bedeutet, neben dem Krankenversicherungsbeitrag leistest du Beiträge für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zudem einen Beitrag zur Unfallversicherung des Auszubildenden. Somit bist du rundum abgesichert.
An alles gedacht?
