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AOK-KlinikPRIVAT Unfall

Mit dem neuen Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall sind Sie während eines Krankenhausaufenthaltes rundum bestens versichert. Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Kostenschutz sowie zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus.
Eine Frau sitzt auf einem Skateboard und wird von einem Mann am Rücken angeschoben.© AOK

Was bietet AOK-KlinikPRIVAT Unfall?

Wird wegen eines Unfalls ein Aufenthalt ins Krankenhaus notwendig, können hohe Kosten entstehen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die sich mehr Komfort wünschen und das Krankenhaus sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selbst auswählen wollen. 

Für alle, die ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm und gesundheitsförderlich wie möglich gestalten wollen, bietet die AOK NordWest gemeinsam mit dem Kooperationspartner Union Krankenversicherung (UKV) den neuen Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT an.

Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt Kosten ab, die in der Regel selbst gezahlt werden müssen, wie z.B. eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, eine Chefarztbehandlung und viele weitere - Sie entscheiden selbst, was Ihnen wichtig ist. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen zahlt die UKV ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Und das alles ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. So können Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Genesung.

Welche Zusatzleistungen erwarten mich?

Mit AOK-KlinikPRIVAT Unfall sichern sich AOK-Versicherte zusätzlich folgende Leistungen:

Aufenthalte im Krankenhaus

  • Freie Krankenhauswahl: Die UKV übernimmt anfallende Mehrkosten für die Unterbringung in Ihrem Wunschkrankenhaus. 
  • Chefarzt-Behandlung: Zusätzliche Kosten für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten in ambulanter, voll- und teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie werden von der UKV  übernommen. 
  • Einbettzimer: Die Kosten für die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet sind in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten. 
  • Rooming-In: Wenn das eigene Kind ins Krankenhaus muss und die Leistungen nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt sind, werden zusätzlich entstehende Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson von der UKV  übernommen. Voraussetzung hierfür ist der Beginn des Krankenhausaufenthaltes vor dem 16. Geburtstag des Kindes. 
  • Gesetzliche Zuzahlung: Der ab 18 Jahren gesetzlich vorgesehene Eigenanteil für einen Krankenhausaufenthalt von 10 Euro pro Tag an höchstens 28 Kalendertagen im Jahr wird mit dem neuen Zusatztarif von der UKV getragen.

Operation

  • Ambulante Operationen im Krankenhaus: Die Kosten für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses sind im neuen Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bereits enthalten.
  • Kosmetische Operationen: Anfallende Kosten für kosmetische Operationen im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall werden von der UKV übernommen. Erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes. 
  • Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kosten für Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. einer ambulanten Operation werden erstattet. 

Anschlussheilbehandlung und Reha

  • Anschlussheilbehandlungen: Kosten für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen werden erstattet. Werden keine Leistungen, wie Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung, in Anspruch genommen, zahlt die UKV ein Krankenhaustagegeld  Einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag beträgt dies 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
  • Reha-Tagegeld: Bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zahlt die UKV ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag.

Erstattung der Kosten

Der Versicherer erstattet Kosten bei einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung und ambulanten Operationen wegen Unfallfolgen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Der Tarif leistet nicht für Unfälle, die

... von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurden.
... im Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
... durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Blutungen aus inneren Organen, Gehirnblutungen, Epilepsie und anderen Krampfanfällen verursacht wurden.
... durch alkohol- und drogenbedingte Ausfälle und Einschränkungen über 1,1 Promille verursacht wurden.
... durch Kriegsereignisse verursacht wurden, terroristische Akte sind jedoch nach Maßangabe des Tarifs mitversichert.
... die versicherte Person bei der Begehung einer Straftat erleidet.
... mit einer Vergiftung durch Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch in Zusammenhang stehen.

Wie viel kostet AOK-KlinikPRIVAT Unfall?

Der neue Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet vielfältige Leistungen über die GKV hinaus, und das zu günstigen Konditionen:

  • Für Versicherte unter 20 Jahre wird ein monatlicher Beitrag von 3,96 Euro fällig.
  • Versicherte zwischen 20 und 39 Jahren zahlen einen monatlichen Beitrag von 4,50 Euro.
  • AOK-Versicherte zwischen 40 und 59 Jahren zahlen einen monatlichen Beitrag von 5,64 Euro. 
  • Ab 60 Jahren zahlen Versicherte monatlich 16,33 Euro.

Es besteht keine Wartezeit beim Abschluss des Tarifs.

AOK-KlinikPRIVAT Unfall beantragen

Krankenhausaufenthalte können ganz schön teuer werden. Der Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet Ihnen finanzielle Unterstützung und zusätzliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten nach Unfällen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Haben Sie Fragen zum Zusatztarif?

Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne telefonisch. Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr +49 681 844-7031

  • Live-Beratung – per Chat: Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne persönlich. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Aktualisiert: 23.04.2024

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