Therapie mit der Kopforthese bei Schädelasymmetrie
Ursachen der Schädelasymmetrie
Eine Asymmetrie des Schädels kann angeboren sein oder sie entsteht in Folge eingeschränkter Bewegungsfreiheit:
- Zum Beispiel aufgrund einer angeborenen Fehlstellung der Hüfte nimmt der Säugling eine Kopffehlhaltung ein, die bei den noch weichen Schädelknochen zu einer Verformung führt.
- Eine häufige Ursache der Kopfverformung ist eine sehr einseitige Lagerung des Säuglings. Es ist deshalb wichtig, dass Eltern das Baby vor allem in wachen Phasen regelmäßig umlagern, also vom Rücken auf den Bauch und in Seitenlage.
Frühzeitige Behandlung ist wichtig
Eine Helmtherapie ist nur bis zum 15. Lebensmonat des Kindes sinnvoll, da das Kopfwachstum dann noch ausreicht, um einen Behandlungserfolg zu erzielen. Bei älteren Kindern wächst der Schädel nicht mehr ausreichend. Eine Kopforthese mildert dann die Verformung höchstens ab, kann sie aber nicht mehr vollständig heilen.
Ablauf der Helmtherapie
Der Helm besteht aus einer äußeren Plastikschicht und einer innen liegenden Weichschaumschicht. Um ihn individuell passend herzustellen, wird der Kopf des Kindes per 3-D-Kamera-Scan exakt vermessen. Der Helm muss 23 Stunden am Tag getragen werden. Die Therapie dauert, je nach Ausprägung der Schädelasymmetrie und dem Alter des Kindes bei Behandlungsbeginn, zwischen zwei und acht Monaten. Die Größe des Helms wird in regelmäßigen Kontrollterminen überprüft und angepasst.
Die AOK übernimmt die Kosten
Die Helmtherapie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die AOK Niedersachsen übernimmt bis zum 15. Lebensmonat die Kosten der Behandlung als Satzungsleistung, um die Kinder vor Folgeschäden zu bewahren.
Voraussetzung für die Übernahme der Therapie
Bei lagerungsbedingter Schädelasymmetrie muss ein Facharzt für Orthopädie vor Therapiebeginn die Indikation stellen und den Helm verordnen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass andere Therapieformen nicht erfolgsversprechend und ohne Helmtherapie Folgeschäden zu erwarten sind. Möglich sind zum Beispiel Haltungsschäden, Probleme mit dem Kau-Apparat oder Schulter- und Nackenbeschwerden.
Eine Kopforthese kann auch verordnet werden bei einer postoperativen Schädelplattenkorrektur. Bei der OP werden zu schnell sich verknöchernde Schädelplatten wieder getrennt, damit die entstandene Schädelasymmetrie dadurch korrigiert werden kann. Zur Sicherung des OP-Ergebnisses sind dann Kopforthesen notwendig.
Die Kosten der Helmtherapie rechnet der Leistungserbringer direkt mit der AOK Niedersachsen ab.
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