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Psychologie

Wie kann man gegen Stalking vorgehen?

Veröffentlicht am:14.09.2022

5 Minuten Lesedauer

Aktualisiert am: 07.05.2024

Stalkerinnen und Stalker belästigen, verfolgen und bedrohen ihre Opfer; manchmal jahrelang. Welche Gegenmaßnahmen gibt es? Und wo fängt Stalking eigentlich an?

Eine blonde Frau läuft über einen öffentlichen Platz und blickt sorgenvoll über ihre Schulter. Hinter der Frau geht ein schwarz gekleideter Mann mit einer Sonnenbrille.

© iStock / LittleCityLifestylePhotography

Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking leitet sich von dem englischen Verb to stalk ab und bedeutet übersetzt „anpirschen, sich anschleichen“. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) definiert Stalking als wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Hinter Stalking steckt meist eine „obsessive Fixierung“ auf eine andere Person, die sich in einer gedanklichen und häufig auch emotionalen Besessenheit zeigt. Das Ziel: Macht und Kontrolle über das Opfer erlangen.

Stalking kann jeden Menschen treffen. Die Täter oder Täterinnen – überwiegend Männer – können aus dem Bekanntenkreis der Opfer stammen oder auch völlig fremde Personen sein. In den meisten Fällen (75 Prozent) kennen die Betroffenen jedoch die stalkende Person. Oft handelt es sich um ehemalige männliche Beziehungspartner.

Stalking ist widerrechtlich. Eine klar abzugrenzende Einzeltat ist es aber nicht. Vielmehr setzt es sich aus verschiedenen Handlungen zusammen, die vom Opfer unerwünscht und deshalb auf jeden Fall in ihrer Gesamtheit strafbar sind. Teilweise handelt es sich bei den einzelnen Aktionen bereits um Straftaten.

Wie äußert sich Stalking?

Stalking hat viele Gesichter. Oft äußert es sich durch folgende Handlungen:

  • unerwünschte Telefonanrufe, E-Mails, Textnachrichten oder Liebesbriefe
  • ungewollte Blumen, Bilder und Geschenke
  • wiederholtes Auflauern und Verfolgen
  • Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer
  • Sachbeschädigungen
  • Bedrohungen, Nötigungen, Beleidigungen

Wie beginnt Stalking?

Die Stalking-Handlungen, die die Betroffenen erleben, können sich in vielfältiger Weise äußern und werden von den Opfern oft nicht direkt als Stalking gedeutet. Oft beginnt es harmlos – zum Beispiel mit einer Textnachricht, einem Anruf oder einem Blumenstrauß, der vor der Tür liegt. Dabei bleibt es dann aber nicht. Zunächst oberflächliche Kontaktaufnahmen können sich im Laufe der Zeit zu Liebesbekundungen entwickeln. Reagiert das Opfer nicht darauf, intensiviert sich das Stalking. Die Gefühle wandeln sich dann oft von Verliebtheit in Wut um. Stalker und Stalkerinnen sind häufig Ex-Partner oder -partnerinnen, die auch nach dem Ende der Partnerschaft den Kontakt zum Opfer und die Kontrolle über dessen Leben behalten möchten.

Was ist digitales Stalking?

Digitales Stalking oder auch Cyberstalking findet in der digitalen Welt statt. Hierbei belästigen die Täter oder Täterinnen ihre Opfer online (zum Beispiel über Kommentare in den Sozialen Netzwerken) oder spähen sie heimlich mithilfe sogenannter Stalking-Apps beziehungsweise einer Stalkerware aus. Dabei handelt es sich um Spionage-Programme, mit denen die Täter oder Täterinnen auf das Smartphone ihrer Opfer zugreifen können, um sie und ihr Privatleben auszuspionieren. Meistens installieren die Stalkenden ein solches Programm in einem unbeobachteten Moment auf dem Smartphone ihrer Opfer.

Eine Frau mit braunen Locken sitzt am Tisch. Sie fasst sich mit der linken Hand an die Stirn und schaut besorgt auf ihr Mobiltelefon.

© iStock / fizkes

Um sich vor stalkenden Personen zu schützen, sollten Sie so wenig private Daten wie möglich im Internet von sich preisgeben.

Cyberstalking ohne Stalkerware

Digitales Stalking beginnt häufig mit dem intensiven Verfolgen der Online-Präsenz der betroffenen Person, vor allem in den Sozialen Netzwerken, und der darauffolgenden Kontaktaufnahme über Nachrichten und Kommentare. Oft werden während der Beziehung zwischen Täter oder Täterin und dem Opfer die Standorte über gängige Apps oder die Passwörter zu Sozialen Netzwerken ausgetauscht. Nicht immer denken die Betroffenen nach dem Ende der Beziehung daran, das Teilen ihres Standortes zu unterlassen oder die Passwörter zu ändern. Das ermöglicht dem Stalker oder der Stalkerin, weiterhin auf Nachrichten und den Standort der Opfer zuzugreifen.

Beim Cyberstalking müssen die stalkende Person und ihr Opfer aber nicht zwangsläufig eine Beziehung geführt haben. Genauso gut kann es sein, dass Menschen im Netz gestalkt werden, die den Täter oder die Täterin überhaupt nicht persönlich kennen. In solchen Fällen verfolgt der Stalker oder die Stalkerin intensiv die Online-Präsenz des Opfers und nimmt unerwünschten Kontakt auf, zum Beispiel auf Social Media.

Was ist Stalkerware?

Wird sogenannte Stalkerware eingesetzt, kann der Täter oder die Täterin sowohl auf den Standort als auch auf die Nachrichten und den Browserverlauf sowie auf alle Daten von elektronischen Geräten zugreifen (zum Beispiel auf Smartphones, Tablets oder Laptops). Die Installation einer solchen Software kann durch Phishing-Nachrichten geschehen, bei denen ein Link geöffnet wird, der die Installation im Hintergrund durchführt. Stalkerware ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, sondern erscheint entweder als eine der gängigen Standard-Apps oder gar nicht und kann erst durch eine Suche in den Einstellungen gefunden werden.

Gegenmaßnahmen: Wie können sich Opfer gegen Stalking wehren?

Stalking kann wenige Wochen andauern oder sich über mehrere Jahre hinziehen. Die dauerhafte Belästigung, Verfolgung und teilweise auch gewalttätigen Übergriffe führen bei den Betroffenen oft zu schwerwiegenden psychischen Folgen. Viele Opfer leiden unter Unsicherheit, Angst, Misstrauen, Depressionen, Schlafstörungen und extremen Stimmungsschwankungen. Dazu treten häufig körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Verdauungsbeschwerden auf.

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Daher ist es wichtig, dass Stalking-Opfer frühzeitig handeln. Neben strafrechtlichen Mitteln können bestimmte Verhaltensstrategien als Gegenmaßnahmen helfen:

  • Sagen Sie dem oder der Stalkenden direkt zu Beginn deutlich, dass Sie keinen Kontakt wollen. Bleiben Sie dabei konsequent und lassen Sie sich auf keine weiteren Aussprachen ein. Reagieren Sie nicht auf weitere Kontaktversuche.
  • Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche der oder des Stalkenden als Beweise. Sichern Sie Textnachrichten, E-Mails, Fotos, Geschenke und Ähnliches. Je genauer Sie die Stalking-Vorfälle dokumentieren und beweisen können, desto größer sind die Erfolgschancen, wenn Sie sich entscheiden, Anzeige zu erstatten. Hierfür können Sie beispielsweise die NO STALK App verwenden. 
  • Informieren Sie Ihr soziales Umfeld. Damit schaffen Sie eine zusätzliche Schutzbarriere.
  • Sprechen Sie über Ihre Sorgen und Ängste mit einer Vertrauensperson und scheuen Sie sich nicht davor, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Setzen Sie alle internetfähigen Geräte im Haushalt auf die Werkeinstellungen zurück, ändern Sie Ihre Passwörter und aktivieren Sie die 2-Faktor-Authentifizierung, um dem Cyberstalking entgegenzuwirken.
  • Erstatten Sie Anzeige! Ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei schreckt den Täter oder die Täterin in den meisten Fällen ab, sodass die Belästigungen aufhören.

Weitere Informationen und Hilfe für Stalking-Opfer

Wer von Stalking betroffen ist oder eine betroffene Person kennt, sollte sich nicht scheuen, professionelle Hilfe zu suchen.

Informationen und Hilfe für Stalking-Opfer finden Sie zum Beispiel beim Weissen Ring oder auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention.

Straftat Stalking: Wie ist die gesetzliche Ausgangslage?

Stalking, beziehungsweise das unbefugte Nachstellen einer Person, ist strafbar. Doch wo fängt Stalking an und ab wann kann Stalking zur Anzeige gebracht werden? Der Straftatbestand der „Nachstellung“ liegt laut § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) dann vor, wenn jemand wiederholt und unbefugt den Kontakt zu einer anderen Person sucht, sodass die Lebensgestaltung des Opfers erheblich beeinträchtigt wird. Stalking kann, abhängig von der Schwere der Vergehen, mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Für besonders schwere Fälle, bei denen das Stalking zu erheblichen Gesundheitsschädigungen des Opfers führt, werden inzwischen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für die Täter oder Täterinnen verhängt. In Zukunft soll zum verbesserten Schutz der Opfer auch digitales Stalking unter Strafe gestellt werden. Zurzeit können sich Betroffene des Cyberstalkings auf folgende Paragrafen beziehen:

  • § 111 StGB – Öffentlicher Aufruf zu Straftaten
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 202a StGB – Ausspähen von Daten
  • § 202b StGB – Abfangen von Daten

Haben Sie den Verdacht, Opfer von Stalking zu sein, sollten Sie unverzüglich einschreiten und sich Hilfe bei Ihrem Umfeld oder der Polizei suchen.

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