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Außerklinische Intensivpflege

Schwerstkranke Menschen, die außerhalb einer Klinik betreut werden, brauchen eine umfangreiche medizinische und pflegerische Versorgung. Diese bekommen Sie mit der sogenannten außerklinischen Intensivpflege. Seit 1. Januar 2023 wird die außerklinische Intensivpflege nach neuen Regeln verordnet. Das müssen Sie dazu wissen.
Eine Beatmungsmaschine ist an den Hals eines Patienten angeschlossen.© iStock / PongMoji

Inhalte im Überblick

    Was ist außerklinische Intensivpflege?

    Unter außerklinischer Intensivpflege versteht man die medizinische und pflegerische Versorgung von schwerstkranken Kindern und/oder Erwachsenen außerhalb eines Krankenhauses. Betroffene Patienten und Patientinnen brauchen eine umfangreiche medizinische und pflegerische Betreuung, weil bei ihnen jederzeit lebensbedrohliche Komplikationen auftreten können. Sie werden beispielsweise beatmet oder künstlich ernährt. Zu den konkreten Aufgaben in der außerklinischen Intensivpflege gehören dabei unter anderem:

    • die spezielle Überwachung des Gesundheitszustandes und die sich daraus ergebenden notwendigen Interventionen,
    • die Pflege des Tracheostomas und das Trachealkanülenmanagement,
    • die Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes,
    • die Anwendung von Inhalations- und Absauggeräten,
    • die Erfassung und Bewertung von Vitalparametern sowie
    • die Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen.

    Die Versorgung findet im eigenen Zuhause, in speziellen Wohngemeinschaften oder im Pflegeheim statt und wird von besonders qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Zudem ist die medizinische und pflegerische Betreuung auch an weiteren geeigneten Orten möglich, insbesondere in betreuten Wohnformen, in Schulen, in Kindertagesstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen. 


    Wer hat Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege?

    Patienten und Patientinnen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Ein besonders hoher Bedarf liegt vor, wenn deren Gesundheitszustand rund um die Uhr von einer Pflegefachkraft individuell überwacht werden muss, da aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung eine sofortige ärztliche oder pflegerische Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar erforderlich ist. Darüber hinaus besteht nur Anspruch, wenn Betroffene die Maßnahmen der außerklinischen Intensivpflege nicht selbst durchführen können.

    Passende Informationen

    Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause

    Für die ambulante Pflege zu Hause stehen Pflegebedürftigen diese Leistungen zur Verfügung.

    Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe

    Wie die ambulante Pflege durch Pflegedienst oder Alltagsbegleiter gelingen kann, lesen Sie hier.

    Neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege

    Bisher wurde die außerklinische Intensivpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet. Seit November 2021 gibt es eine eigenständige Richtlinie für die Verordnung, die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL). Diese trat am 18. März 2022 in Kraft. Die neue Richtlinie gibt nun vor, wie die außerklinische Intensivpflege abläuft, welche Ärzte und Ärztinnen die Leistung verordnen dürfen und wie die Therapie optimiert werden kann. Diese neuen Regelungen greifen seit 1. Januar 2023.

    Was hat sich seit dem 1. Januar 2023 für Versicherte geändert?

    Patienten und Patientinnen, die außerklinische Intensivpflege erhalten, sollen besser versorgt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die tracheotomiert oder beatmet werden. Die neue Richtlinie soll dabei helfen, dass sie nur so lange wie nötig über die Trachealkanüle beatmet werden müssen. Wie die neue außerklinische Intensivpflege verordnet wird, lesen Sie hier.

    • Verordnung

      Die außerklinische Intensivpflege wird von Fachärzten oder Fachärztinnen verordnet. Auch Hausärzte oder Hausärztinnen können Verordnungen ausstellen, wenn sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben und über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Die Erstverordnung wird zunächst für fünf Wochen ausgestellt. Danach kann die Verordnung für bis zu sechs Monate ausgestellt werden. Besteht keine Aussicht auf Besserung auch bis zu zwölf Monate. Bestandteil der Verordnung ist zudem ein Behandlungsplan, der die individuellen Therapieziele und -maßnahmen für den Patienten oder die Patientin enthält.

    • Potenzialerhebung: Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung

      Vor jeder Verordnung wird überprüft, ob eine vollständige Entwöhnung der Beatmung (Weaning) beziehungsweise die Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) möglich ist. Diese sogenannte Potenzialerhebung ist bereits vor der Erstverordnung notwendig und wird dann im Abstand von sechs Monaten regelmäßig wiederholt. Besteht nach zwei Jahren keine Aussicht, dass eine Entwöhnung dauerhaft möglich ist, können Verordnungen zukünftig auch ohne Potenzialerhebung ausgestellt werden. Für Betroffene steht dann die Therapieoptimierung im Vordergrund.

      Ergibt die Untersuchung hingegen, dass Patienten und Patientinnen langfristig auf die Beatmung oder die Trachealkanüle verzichten können, werden Maßnahmen eingeleitet, die das unterstützen. Ein möglicher weiterer Behandlungsschritt ist dann zum Beispiel die Beatmungsentwöhnung in spezialisierten stationären Einrichtungen.

      Die Potenzialerhebung wird ebenfalls von Fachärzten oder Fachärztinnen durchgeführt. Allerdings meist nicht von derselben Person, die die Verordnung ausstellt.

      Bis Ende 2024 gilt hierbei allerdings eine Ausnahmeregel: Ist für die Potenzialerhebung kein qualifizierter Arzt oder keine qualifizierte Ärztin rechtzeitig verfügbar, dann kann die außerklinische Intensivpflege ausnahmsweise auch ohne Potenzialerhebung verordnet werden. Diese ist jedoch zeitnah und spätestens bis Ende 2024 nachzuholen. Diese Regelung ist bis 31. Dezember 2024 befristet.

    • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

      Ob Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, wird durch den Medizinischen Dienst (MD) regelmäßig überprüft. Dafür findet jährlich eine Begutachtung an dem Ort statt, wo die Intensivpflege erfolgt. Mit der Begutachtung soll zudem geprüft werden, ob Betroffene medizinisch und pflegerisch gut versorgt sind oder ob Verbesserungen notwendig sind.

    • Entlassung aus dem Krankenhaus

      Ist unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus außerklinische Intensivpflege nötig, kann das Krankenhaus diese für sieben Tage verordnen. Bei der Entlassungsplanung aus dem Krankenhaus steht die AOK dem Krankenhaus und dem Versicherten beratend zur Seite. Bei Patienten oder Patientinnen, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise die Entfernung der Kanüle besteht.

    • Übergangsregelung bis Oktober 2023 ausgelaufen

      Die neue Richtlinie zur außerklinische Intensivpflege greift seit 1. Januar 2023. Bis Ende Oktober 2023 konnte die außerklinische Intensivpflege noch übergangsweise im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet werden. Diese Übergangsregelung ist ausgelaufen. Die außerklinische Intensivpflege wird nun ausschließlich nach der neuen Richtlinie verordnet.

    Patienten und Patientinnen, die außerklinische Intensivpflege erhalten, sollen seit Januar 2023 besser versorgt werden.

    Diese Kosten übernimmt die AOK

    Die AOK übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege. Versicherte ab 18 Jahren müssen allerdings Zuzahlungen leisten. Patienten und Patientinnen, die in einem Pflegeheim betreut werden, zahlen 10 Euro pro Tag. Findet die Pflege zu Hause oder einem ähnlichen Ort statt, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der täglichen Pflegekosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.

    Zudem tragen Versicherte, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst. Wird die außerklinische Intensivpflege hingegen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung durchgeführt, übernimmt die AOK die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

    So beantragen Sie die Leistung

    Die Verordnung über die außerklinische Intensivpflege reichen Sie bei Ihrer AOK ein. Die Krankenkasse beauftragt im Anschluss den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür wird sich ein Gutachter des MD für die Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis zur Entscheidung über die Genehmigung übernimmt die AOK die Kosten für verordneten Leistungen der außerklinischen Intensivpflege.

    Wie unterstützt mich meine AOK bei der außerklinischen Intensivpflege?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege anzeigen.
    Aktualisiert: 19.01.2024

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