Die Osteopathie

Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur wissenschaftsorientierten Medizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. So unterstützt die AOK die Behandlungsmethode.
Eine Therapeutin behandelt eine Patientin. Osteopathie kann die wissenschaftsorientierte Medizin ergänzen.© iStock / LightFieldStudios

Inhalte im Überblick

    Osteopathie – eine alternative Heilmethode

    Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Osteopathie?

    Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen von Ihrem Osteopathen oder Ihrer Osteopathin in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch die AOK. Je nach Region etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Wie Ihre regionale AOK Sie konkret unterstützt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Die AOK Nordost erstattet bis zu 180 Euro pro Jahr innerhalb des Gesundheitskontos

    Zur Besserung von Beschwerden des Bewegungsapparats kann neben der klassischen Physiotherapie eine osteopathische Behandlung hilfreich sein. Die AOK Nordost beteiligt sich mit Verordnung eines Vertragsarztes und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen an den Kosten.

    Für wen:jeden AOK-Versicherten
    Wie oft:pro Kalenderjahr
    Leistung:bis zu 180 Euro
    Erforderliche Unterlagen:personifizierte Rechnung und ärztliche Verordnung

    Unterlagen bequem online einreichen

    Sie können die Unterlagen jederzeit ganz bequem und papierlos in der Onlinefiliale "Meine AOK" unter "Leistungen" - "Anträge und Bescheinigungen" einreichen.

    Wie finde ich einen geeigneten Osteopathen oder eine Osteopathin?

    Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.

    Aktualisiert: 04.02.2025

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