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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Lassen Sie Ihr Kind regelmäßig beim Kinderarzt untersuchen. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm: die Vorsorgeuntersuchungen, auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt. Für diese Früherkennungsuntersuchungen übernimmt die AOK die Kosten.
Eine Mutter ist mit ihrer Tochter bei der Kinderärztin. Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig, um Krankheiten früh zu erkennen und werden auf das Kind abgestimmt.© AOK

Inhalte im Überblick

    Warum sind U-Untersuchungen für Kinder wichtig?

    Jedes Kind wächst und entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Der Kinder- und Jugendarzt erkennt, ob sich alles in einem normalen Rahmen bewegt oder ob Auffälligkeiten vorliegen, die man genauer beobachten oder behandeln sollte. Denn für viele Entwicklungsstörungen gilt: Je früher sie erkannt werden, desto schneller kann der Arzt darauf reagieren. Deshalb haben Mediziner ein Vorsorgeprogramm entwickelt, das Ihr Kind von den ersten Minuten seines Lebens an begleitet. Das Programm besteht aus zehn U-Untersuchungen bis zum Grundschulalter und einer Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) zu Beginn der Pubertät.

    Es ist wichtig, dass Sie die Untersuchungen jeweils in den vorgesehenen Zeiträumen vornehmen lassen. Nur so kann der Arzt die Entwicklung Ihres Kindes richtig beurteilen.

    Was wird bei den U-Untersuchungen gemacht?

    Bei jeder U-Untersuchung überprüft der Arzt die körperliche Entwicklung Ihres Kindes: Er hört unter anderem Herz und Lunge ab, untersucht die Haut, schaut, ob das Kind sich altersentsprechend bewegen kann, und misst Gewicht und Größe. Darüber hinaus richtet er sein Augenmerk je nach Alter Ihres Kindes auf unterschiedliche Aspekte. Was er aber immer untersucht, sind

    • das Seh- und Hörvermögen
    • die Sprachentwicklung
    • grob- und feinmotorische Fähigkeiten
    • geistige Fähigkeiten sowie
    • die soziale und emotionale Kompetenz

    Der Arzt fragt Sie auch, ob Ihnen etwas bei Ihrem Kind aufgefallen ist, zum Beispiel Probleme beim Schlafen oder Essen. Außerdem spricht er je nach Entwicklungsphase weitere Themen wie Impfschutz, Ernährung, Mund- und Zahngesundheit oder Unfallverhütung an.

    „Gelbes Heft“ gut aufbewahren

    Das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“) erhalten Sie direkt nach der Geburt – von Ihrem Arzt, Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse Ihres Kindes eingetragen. Bitte bewahren Sie es sorgfältig auf und nehmen Sie es zu jedem Untersuchungstermin beim Kinder- und Jugendarzt mit.

    Vorsorgeuntersuchungen für Babys

    Sofort nach der Geburt wird Ihr Kind zum ersten Mal untersucht. Im Laufe der kommenden zwölf Monate folgen fünf weitere U-Untersuchungen. Mit zunehmendem Alter vergrößern sich die Abstände zwischen den Terminen.

    • U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung

      Direkt im Anschluss an die Geburt überprüft Ihr Arzt, Ihre Hebamme oder Ihr Entbindungspfleger, wie Ihr Kind die Geburt bewältigt hat und wie es sich in der neuen Umgebung zurechtfindet. Dazu kontrollieren sie unter anderem Atmung, Herzschlag, Muskelspannung und Reflexe. Es erhält gegebenenfalls Vitamin-K-Tropfen, um einer möglichen Blutgerinnungsstörung vorzubeugen.

      Zwischen der 24. und 48. Lebensstunde wird der Sauerstoffgehalt im Blut gemessen. Bei der sogenannten Pulsoxymetrie bestimmt der Arzt mithilfe eines Lichtsensors, wie viel Sauerstoff das Blut Ihres Kindes enthält. Ein zu geringer Sauerstoffgehalt kann auf einen schweren Herzfehler hinweisen. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert nur einige Sekunden.

    • U2 – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag

      Die U2 findet meist noch in der Entbindungsklinik statt. Der Arzt prüft gründlich alle Organe, die Reflexe und das Nervensystem. Er informiert Sie zudem über das erweiterte Neugeborenen-Screening, das Neugeborenen-Hörscreening und das Screening auf Mukoviszidose.

      • Das erweiterte Neugeborenen-Screening hilft, angeborene Hormon- und Stoffwechselstörungen zu erkennen, wie zum Beispiel eine Schilddrüsenunterfunktion. Dazu wird nur ein Tropfen Fersenblut benötigt.
      • Das Neugeborenen-Hörscreening dient dazu, eine Schwerhörigkeit frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchung ist auch in einer ambulanten Praxis möglich und sollte in den ersten Lebenstagen erfolgen.
    • U3 – in der 4. bis 5. Lebenswoche

      Die U3 ist meist die erste Untersuchung, die beim Kinder- und Jugendarzt stattfindet. Der Arzt prüft unter anderem, ob Ihr Kind ausreichend an Gewicht zulegt, wie es wächst und wie gut sich Reflexe, Motorik und das Hör- und Sehvermögen entwickelt haben. Er achtet zum Beispiel darauf, ob Ihr Kind in Bauchlage den Kopf halten kann und ob es mit den Augen einem Gegenstand folgen kann. Mithilfe von Ultraschall untersucht er die Hüftgelenke, um mögliche Fehlstellungen zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln.

    • U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

      Auf dem Programm der U4 stehen neben der gründlichen Untersuchung der Organe die Überprüfung des Wachstums, der Motorik und des Nervensystems. Auch das Hör- und Sehvermögen wird kontrolliert. So testet der Arzt unter anderem, ob Ihr Kind den Kopf in Richtung eines Geräusches dreht, ob es auf Ansprache reagiert und Ihr Lächeln erwidert. Zusätzlich informiert er Sie über die Rachitisprophylaxe und die Vorbeugung von Karies bei Kindern.

    • U5 – im 6. bis 7. Lebensmonat

      Bei der U5 beobachtet der Arzt besonders intensiv, wie beweglich Ihr Kind ist und wie gut es seinen Körper beherrscht. Er testet zum Beispiel, ob es gezielt nach Gegenständen greifen kann. Neben einer gründlichen Untersuchung stehen auch wieder Hör- und Sehtests auf dem Programm. Mithilfe eines Augenspiegels kann der Arzt feststellen, ob Ihr Kind schielt.

    • U6 – im 10. bis 12. Lebensmonat

      Wenn Ihr Kind ungefähr ein Jahr alt ist, steht die U6 an. Der Arzt interessiert sich besonders für die motorische Entwicklung. Er testet, ob Ihr Kind frei sitzen kann, sich in den Stand hochzieht oder sogar schon allein stehen kann. Außerdem prüft er die sprachliche und kognitive Entwicklung, zum Beispiel ob es nach Aufforderung einen Würfel reichen kann. Daneben überprüft er wieder die allgemeinen Körperfunktionen.

    Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

    Im Alter zwischen zwei und fünf Jahren stehen vier U-Untersuchungen an. Der Arzt legt sein Augenmerk in dieser Phase unter anderem auf die Sprachfähigkeit Ihres Kindes und wie gut es seine Bewegungen kontrollieren kann. Mit dem Eintritt ins Jugendalter rückt neben der körperlichen und seelischen auch die schulische Entwicklung in den Vordergrund.

    • U7 – im 21. bis 24. Lebensmonat (2 Jahre)

      Im Alter von etwa zwei Jahren steht die geistige Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt. Kann es einfache Wörter und Sätze verstehen? Der Arzt interessiert sich auch dafür, wie sich das Kind beim Spielen, in der Familie oder gegenüber anderen Kindern verhält. Daneben gehören zur U7 Tests der Feinmotorik, der Körperbeherrschung und des Sehvermögens.

    • U7a – im 34. bis 36. Lebensmonat (3 Jahre)

      Wenn die U7a ansteht, geht Ihr Kind wahrscheinlich bald in den Kindergarten. In dieser wichtigen Lebensphase hilft die U7a dabei, mögliche Entwicklungsverzögerungen unter anderem bei Sprache, Motorik und Sozialverhalten zu erkennen. Der Arzt führt zudem Sehtests durch und achtet wie üblich auch auf den Zustand der Zähne und des Kiefers.

    • U8 – im 46. bis 48. Lebensmonat (4 Jahre)

      Der Arzt prüft die Entwicklung von Sprache, Motorik und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können. Er testet zum Beispiel, ob Ihr Kind einen Zeichenstift zwischen den ersten drei Fingern halten kann. Er interessiert sich auch dafür, wie gut es seine Emotionen kontrollieren und sich an Spielregeln halten kann. Zudem misst er den Blutdruck und führt Hör- und Sehtests durch.

    • U9 – im 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)

      Ihr Kind kommt nun bald in die Schule. Der Arzt testet unter anderem, wie gut es spricht, ob es etwa Ereignisse in einfachen, aber richtigen Sätzen wiedergeben kann. Er interessiert sich auch für die motorischen Fähigkeiten. Kann es zum Beispiel auf einem Bein hüpfen oder mit einer Kinderschere umgehen? Auch möchte er von Ihnen wissen, wie es sich zu anderen Kindern verhält, woran es Freude hat und wovor es sich möglicherweise ängstigt.

    • J1 – im 13. bis 15. Lebensjahr

      Die J1 ist ein wichtiger Gesundheits-Check zu Beginn einer sensiblen Lebensphase. Er dient unter anderem dazu, frühzeitig chronische Krankheiten und Allergien zu erkennen, aber auch Probleme in der seelischen Entwicklung. Der Arzt untersucht den gesamten Körper und kontrolliert Blut- und Urinwerte. Falls Ihr Kind eine bestimmte Untersuchung nicht möchte, kann es sie natürlich jederzeit ablehnen. 

      Zur J1 gehört auch ein ausführliches Gespräch mit dem Jugendlichen, auf Wunsch auch ohne Eltern. Dabei geht es um Themen wie Drogen- und Medienkonsum, Essverhalten, aber auch um Sexualität und mögliche Probleme in der Schule oder in der Familie. Jungen erfahren, wie sie ihre Hoden abtasten, um verdächtige Veränderungen frühzeitig zu erkennen.

      Ihr Kind kann den Termin mit Ihnen zusammen, aber auch allein oder in Begleitung eines Freundes oder einer Freundin wahrnehmen. Wichtig: Damit der Arzt die Auffrischungsimpfungen durchführen kann, ist die Einwilligung der Eltern nötig.

    Das zahlt die AOK

    Die gesunde Entwicklung Ihres Kindes ist uns wichtig, ebenso dessen Mund- und Zahngesundheit und die Prophylaxe von Karies bei Kindern. Aus diesem Grund übernimmt die AOK die Kosten für

    • die ärztlichen Gesundheits-Checks U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren Ihres Kindes,
    • die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und
    • die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Was wann untersucht wird, erfahren Sie hier.

    Welche zusätzlichen Leistungen bietet meine AOK bei der Vorsorge für Kinder?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Babys, Kindern und Jugendlichen anzeigen.
    Aktualisiert: 15.02.2024

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