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AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen

Entschlossen geht die AOK Nordost gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor. Denn mehrstellige Millionenbeträge gehen dem deutschen Gesundheitswesen jedes Jahr durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug und Korruption verloren. Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.
Zur Bekämpfung von Fehlverhalten ist die AOK auch auf Hinweise von verantwortungsbewussten Bürgern, Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wenn Sie Handlungen erleben oder von Anderen erfahren, die Ihnen nicht regelkonform oder gar ungesetzlich erscheinen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Experten der Gesundheitskasse oder an Ihren Kundenberater bei der AOK Nordost.

Was ist unter Fehlverhalten zu verstehen?

Fehlverhalten im Gesundheitswesen lässt sich nicht alleine mit den Begrifflichkeiten Korruption, Betrug, Bestechung oder gar Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr eingrenzen. Die Facetten sind vielfältig und die nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:

  • Manipulation bei Abrechnungen z. B. nicht erbrachter Leistungen 
  • Verordnung von Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit 
  • Zusammenarbeit von Leistungserbringern zum Nachteil Dritter 
  • Missbrauch der Krankenversicherungskarte 
  • Urkundenfälschung 
  • Unterschlagung

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Welchen Verdachtsfällen wird nachgegangen?

Allen Hinweisen, die aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen, wird nachgegangen. Bitte machen Sie möglichst konkrete Angaben.

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Wer kann Hinweise geben?

Jede Person oder Institution kann sich an die AOK Nordost wenden. Hinweise können z. B. geben

  • Versicherte 
  • Leistungserbringer 
  • andere Kranken- oder Pflegekassen 
  • Patientenverbände oder Selbsthilfegruppen 
  • Bürger (z. B. anderen Patienten)

In welcher Form können Hinweise gegeben werden?
Hinweise, die auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen hindeuten, können schriftlich, per E-Mail oder mündlich gegeben werden. Soweit die Angaben nicht anonym erfolgen, ist es hilfreich, wenn der Hinweisgeber eine Kontaktadresse (Anschrift und Telefonnummer) angibt, damit ggf. Rückfragen erfolgen können. Im Idealfall findet ein persönliches Gespräch statt. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

Sie möchten jetzt einen Hinweis geben?
Nutzen Sie bitte dazu das Meldformular für Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Wenn Sie anonym bleiben möchten, senden Sie uns bitte Ihre Hinweise per Mail an die Adresse Heinke.Lass@nordost.AOK.de oder rufen uns einfach an: 0800 265080 43195 (kostenfrei).

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Vertrauensschutz

Die AOK behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle.

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Ansprechpartner bei der AOK

Heinke Lass leitet bei der AOK Nordost die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
Sie erreichen sie mit Ihren Fragen und Hinweisen:
telefonisch 0800 265080 43195 (kostenfrei)

oder
AOK Nordost
Fehlverhaltensbekämpfung
z. Hd. Heinke Lass
Alfred-Lythall-Straße 2
17033 Neubrandenburg
oder
verwenden Sie bitte die Adresse Heinke.Lass@nordost.AOK.de, wenn Sie anonym bleiben möchten.

Meldformular für Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 1. Januar 2004 hat den Krankenkassen eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gegeben. Im Detail sind es die Paragraphen 197a SGB V und 47a SGB XI.
Danach richten die Krankenkassen „organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln (...) hindeuten.“
Wenn sich ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen gehalten, unverzüglich die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe arbeiten die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen.

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Wird Strafanzeige erstattet?

Die Staatsanwaltschaft soll dann unverzüglich unterrichtet werden, wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen könnte.

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Wird entstandener Schaden reguliert?

Sämtliche Schäden, die der AOK Nordost durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstehen, werden weiter verfolgt.

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