Pflegeleistungen im Überblick

Die AOK bietet zahlreiche Pflegeleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Von ambulanter bis stationärer Pflege im Pflegeheim, Pflegeberatung, Pflegekurse oder Coachings – auf diesen Seiten finden Sie alle Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse im Überblick.

Pflegebedürftigkeit feststellen

Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse erhält, wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate in seiner selbstständigen Lebensführung oder seinen Fähigkeiten derart beeinträchtigt ist, dass er pflegerische Unterstützung benötigt. Und wer einen Antrag gestellt hat, der von der Pflegekasse bewilligt wurde.

Eine Frau hält sich am Rollator fest, begleitet von einer Pflegefachperson. In der ambulanten Pflege kann ein Pflegedienst bei der Bewegung helfen.
Für die ambulante Pflege zu Hause stehen Pflegebedürftigen diese Leistungen zur Verfügung.
Eine ambulante Pflegekraft hilft einer älteren Frau beim Anziehen
Wie die ambulante Pflege durch Pflegedienst oder Alltagsbegleiter gelingen kann, lesen Sie hier.
Eine Pflegeperson wäscht einem älteren Mann den Rücken. Die Frau trägt Einmalhandschuhe, die als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gelten.

Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. So beteiligt sich die AOK an den Kosten.
Eine alte Frau lässt sich von ihrer Tochter im Bett aufrichten. Die Frau kann dank einer Wohnraumanpassung zu Hause gepflegt werden.
Wohnraumanpassungen in der Pflege führen zu Barrierefreiheit. So beteiligt sich die AOK am Umbau.
Eine pflegende Angehörige füttert eine pflegebedürftige ältere Frau. Sie kann ab Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen wie etwa die Kurzzeitpflege beanspruchen.
Die AOK-Pflegekasse bietet Entlastungsleistungen an, um die Pflege durch Angehörige zu erleichtern.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.

Pflege im Alltag

Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshelfer unterstützen Pflegebedürftige und entlasten durch ihre Arbeit die pflegenden Angehörigen.
Eine Frau begleitet ihre ältere Mutter die Treppe herunter. Sie hilft ihr als private Pflegeperson.
Private Pflegepersonen sind sozial abgesichert. So beteiligt sich die AOK an der Sozialversicherung.
 Ein Pfleger hilft einer älteren Frau beim Aufstehen aus einem Bett im Pflegeheim.
Das leistet die AOK-Pflegekasse zur vollstationären Pflege in einem Pflegeheim.
Eine private Pflegeperson begleitet eine ältere Frau, die an Demenz erkrankt und pflegebedürftig ist, beim Spazierengehen.
Diese Pflegeleistungen bietet die AOK Pflegebedürftigen mit einer Demenz an.
Eine erkrankte Person hält vertrauensvoll die Hände einer Hospiz-Kraft.
Diese Leistungen bietet die AOK im Bereich der Palliativversorgung und Sterbebegleitung an.
Ein altes Paar spricht mit einer Pflegeberaterin der AOK. Die Pflegeberaterin erklärt in einem Beratungsgespräch, wie sich die Pflege organisieren lässt.

Pflegeleistungen

AOK-Pflegeberatung

So steht die AOK-Pflegeberatung den Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen helfend zur Seite.
Eine ältere Person surft mit einem Tablet auf der Internetseite der AOK.

Pflegeleistungen

Pflegekurse & Coaching

Die Pflegekurse der AOK helfen Ihnen bei der Pflege eines Angehörigen. Hier erfahren Sie mehr.
Ein älteres Paar sitzt gemeinsam mit einer jüngeren Frau im Kostüm in einer Beratungssituation am Esstisch. Sie schauen sich verschiedene Dokumente an.
Wer Pflegegeld erhält, muss sich regelmäßig zur häuslichen Pflege beraten lassen. Alle Informationen zum Beratungsbesuch.

Anträge auf Pflegeleistungen

Vom Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung über den Antrag auf Kurzzeitpflege bis hin zum Antrag auf Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare Ihrer AOK.

Die Pflegeleistungen nach Pflegegrad auf einen Blick*

Je pflegebedürftiger, desto mehr Pflegeleistungen

Umfang und Höhe der beanspruchbaren Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erhalte ich Pflegeleistungen?

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Stellvertretend kann dies auch eine Ihnen angehörige Person für Sie übernehmen, sofern Sie diese Person dazu bevollmächtigt haben.

    Zu den Anträgen und Formularen Ihrer AOK

    Die Höhe und der Umfang der Ihnen zustehenden Pflegeleistungen ergeben sich aus Ihrer Pflegebedürftigkeit. Dazu beauftragt die Pflegekasse im Rahmen der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung, um den Pflegebedarf festzustellen. Daraufhin erstellt der MD ein Gutachten, das eine Empfehlung zur Einstufung der zu pflegenden Person in einen Pflegegrad enthält. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Bescheid über die Bewilligung der für die Pflege notwendigen Pflegeleistungen.

    Wie Sie die Pflege organisieren

    Pflegegrade und Pflegebegutachtung im Überblick

  • Wohin schicke ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

    Einen Antrag auf Pflegeleistungen richten Sie bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse. Die richtige Adresse finden Sie für gewöhnlich im Kopf des Antragsbogens.

    Falls die Adresse nicht auf dem Antragsbogen steht:

    Die AOK-Pflegekasse ist bei der AOK-Gesundheitskasse angesiedelt. Daher können Sie Ihren Antrag auf Pflegeleistungen grundsätzlich immer an die Anschrift Ihrer AOK in der Nähe senden. Bitte adressieren Sie Ihren Antrag dabei jedoch an die AOK-Pflegekasse, nur die Straße, Postleitzahl und Ort sind in der Regel dieselben.

    AOK in Ihrer Nähe

    Der schnellste und sicherste Weg, Ihren Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse einzureichen, führt über das Onlineportal „Meine AOK“. Dort können Sie Ihren Antrag jederzeit einfach hochladen und direkt an Ihre AOK schicken.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

  • Wie bekomme ich Pflegeberatung?

    Die AOK-Pflegeberatung ist freiwillig und richtet sich an pflegebedürftige Personen. Bei Bedarf können sich auch ihre Angehörigen oder private Pflegepersonen an die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK wenden – natürlich kostenfrei. Das Beratungsgespräch kann bei der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfinden. Alternativ ist die AOK-Pflegeberatung auch gern telefonisch, in einer AOK-Geschäftsstelle, regional in einem Pflegestützpunkt oder an einem anderen mit Ihnen vereinbarten Ort für Sie da.

    Zur AOK-Pflegeberatung

    Gut zu wissen:

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder einer anderen Beratungsstelle beanspruchen. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 besteht dagegen eine Pflicht, sich einmal halbjährlich durch eine zugelassene Stelle beraten zu lassen. In den Pflegegraden 4 und 5 steht sogar einmal im Vierteljahr ein verpflichtender Beratungsbesuch an. Wer diese Beratungsbesuche versäumt, muss mit einer Kürzung des Pflegegeldes oder schlimmstenfalls mit einer Aussetzung der Pflegeleistungen rechnen.

    Wichtig: Die AOK-Pflegeberatung deckt diese verpflichtenden Beratungsbesuche leider nicht ab. Bitte wenden Sie sich an einen zugelassenen Pflegedienst oder einen andere Beratungsstelle. Die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK helfen Ihnen bei Bedarf, einen passenden Anbieter zu finden.