Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind ärztliche Leistungen, die Versicherte selbst bezahlen. Ob eine IGeL sinnvoll ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Die AOK erklärt, worauf Versicherte achten sollten, welche Kosten übernommen werden und wie der IGeL-Monitor bei der Entscheidung hilft.
Ein Mann sitzt im Wartezimmer einer Praxis. Vor ihm steht eine Ärztin, die ein Formular auf einem Klemmbrett ausfüllt.© iStock / Drazen Zigic

Inhalte im Überblick

    IGeL: das Wichtigste in Kürze

    IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Gemeint sind ärztliche Zusatzleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Infos zu individuellen Gesundheitsleistungen:

    • IGeL sind keine regulären Kassenleistungen. Sie werden privat bezahlt.
    • Vor der Behandlung muss die Praxis über Leistung und Kosten informieren.
    • Versicherte müssen der Leistung zustimmen und einen schriftlichen Behandlungsvertrag abschließen.
    • IGeL haben häufig keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, die den Nutzen belegt.
    • Bei Unsicherheit helfen der IGeL-Monitor und die Beratung der AOK weiter.

    Zu den IGeL zählen zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Laboruntersuchungen, reisemedizinische Beratungen, Naturheilverfahren oder kosmetische Behandlungen.

    Übernimmt die AOK die Kosten für IGeL?

    Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dürfen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

    Individuelle Gesundheitsleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden.

    Welche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gibt es?

    Individuelle Gesundheitsleistungen werden in vielen Fachrichtungen angeboten. Häufig geht es um zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen, Laborwerte oder ergänzende Behandlungsverfahren.

    Zu den häufig angebotenen Leistungen laut IGeL-Report 2024 zählen:

    • Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
    • Augeninnendruckmessung mit oder ohne Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung
    • Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
    • Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
    • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
    • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
    • Hautkrebsscreening außerhalb der Hautkrebsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. computergestützt
    • Vitamin-D-Messung zur Gesundheitsvorsorge
    • Osteopathie bei Schmerzen
    • Reisemedizinische Impfungen

    Woran erkenne ich, ob eine IGeL sinnvoll ist?

    Ob eine individuelle Gesundheitsleistung sinnvoll ist, lässt sich oft nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, ob die Leistung zu Ihrer persönlichen Situation passt.

    Eine wichtige Orientierung bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund. Dort werden viele IGeL nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet. Versicherte erfahren, was über Nutzen und mögliche Schäden bekannt ist und ob es vergleichbare Kassenleistungen gibt.

    Die Bewertungen ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Stimmen Sie einer IGeL erst zu, wenn Sie Leistung, mögliche Folgen und die Kosten gut einschätzen können. Räumen Sie sich eine Bedenkzeit ein. IGe Leistungen sind keine dringlichen Untersuchungen oder Behandlungen. Bei Unsicherheit können Sie sich jederzeit von Ihrer AOK beraten lassen.

    AOK-Clarimedis: medizinische Informationen am Telefon

    Sie überlegen, eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch zu nehmen? Lassen Sie sich am Telefon dazu beraten. Bei Clarimedis stehen AOK-Versicherten an 365 Tagen im Jahr Fachärztinnen und Fachärzte sowie medizinische Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zur Verfügung.

    AOK-Clarimedis: medizinische Informationen am Telefon

    Tipps für den Praxisbesuch

    Wenn Ihnen eine IGeL angeboten wird, müssen Sie sich nicht sofort entscheiden. Fragen Sie nach, lassen Sie sich die wichtigsten Punkte erklären und prüfen Sie die Informationen in Ruhe.

    Diese Fragen können im Gespräch helfen

    • Warum empfehlen Sie mir diese Leistung?
    • Warum ist diese Leistung keine Kassenleistung?
    • Welchen Nutzen kann die Leistung in meinem Fall haben?
    • Welche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich?
    • Was bedeutet ein auffälliges oder unauffälliges Ergebnis für mich?
    • Sind Folgeuntersuchungen notwendig?
    • Welche Kosten entstehen für mich?

    Vor der Behandlung: Aufklärung und Vertrag

    Vor der Behandlung muss die Praxis Sie über die Leistung und die Kosten informieren. Wenn Sie sich für die individuelle Leistung entscheiden, schließen Sie dafür einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Ohne Ihre Zustimmung darf sie nicht privat abgerechnet werden.

    Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie um Bedenkzeit. Sie können die Informationen in Ruhe prüfen, den IGeL-Monitor nutzen oder sich bei Ihrer AOK beraten lassen.

    Was tun, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen?

    Eine IGeL sollte immer eine freie Entscheidung sein. Ihre reguläre medizinische Behandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie eine privat zu zahlende Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie zu einer IGeL gedrängt werden, nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und informieren Sie sich unabhängig. Bei Fragen können Sie sich an Ihre AOK oder die zuständige Ärztekammer wenden.

    Häufige Fragen zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

    • Muss ich eine IGeL immer selbst bezahlen?

      Ja, IGeL müssen Versicherte immer selbst bezahlen. Entscheidend kann aber der medizinische Anlass sein. Fragen Sie deshalb vorab in der Praxis nach, warum die Leistung empfohlen wird und ob es eine medizinisch mögliche Alternative gibt, die über die AOK abgerechnet werden kann. Bei Unsicherheit können Sie sich auch an Ihre AOK wenden.

      Muss ich eine IGeL sofort in der Praxis entscheiden?

      Nein. Sie müssen einer IGeL nicht sofort zustimmen. Nehmen Sie sich Zeit, stellen Sie Fragen und prüfen Sie die Informationen in Ruhe. Entscheiden Sie erst, wenn Sie wissen, welche Leistung erbracht werden soll, warum sie empfohlen wird, und welche Kosten entstehen.

      Brauche ich für eine IGeL einen schriftlichen Vertrag?

      Ja. Bevor eine IGeL erbracht wird, muss die Praxis Sie über die Leistung und die Kosten informieren. Wenn Sie sich für die IGeL entscheiden, schließen Sie dafür einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Ohne Ihre Zustimmung darf die Leistung nicht privat abgerechnet werden.

    • Was sollte ich fragen, bevor ich eine IGeL in Anspruch nehme?

      Fragen Sie zum Beispiel, warum die Leistung empfohlen wird und welchen Nutzen sie in Ihrem Fall haben kann. Wichtig sind auch mögliche Risiken, Folgeuntersuchungen und die Kosten. So können Sie besser einschätzen, ob die Leistung für Sie infrage kommt.

      Ist der IGeL-Monitor seriös?

      Der IGeL-Monitor ist ein seriöses Angebot des Medizinischen Dienstes Bund. Dort werden viele individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von Fachleuten nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet. Die Informationen können Versicherten helfen, Nutzen, mögliche Risiken und offene Fragen besser einzuordnen.

      Was kann ich tun, wenn ich mich zu einer IGeL gedrängt fühle?

      Eine IGeL sollte immer eine freie Entscheidung sein. Stimmen Sie der Leistung nicht vorschnell zu und informieren Sie sich unabhängig. Ihre reguläre medizinische Behandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob Sie eine privat zu zahlende Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Bei Fragen können Sie sich an Ihre AOK wenden. Auch die Verbraucherzentrale hat viele Informationen zum Thema IGeL. In Konfliktfällen ist auch die zuständige Ärztekammer eine Anlaufstelle.

    Aktualisiert: 31.07.2026

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