Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
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Inhalte im Überblick
IGeL: das Wichtigste in Kürze
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Gemeint sind ärztliche Zusatzleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Infos zu individuellen Gesundheitsleistungen:
- IGeL sind keine regulären Kassenleistungen. Sie werden privat bezahlt.
- Vor der Behandlung muss die Praxis über Leistung und Kosten informieren.
- Versicherte müssen der Leistung zustimmen und einen schriftlichen Behandlungsvertrag abschließen.
- IGeL haben häufig keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, die den Nutzen belegt.
- Bei Unsicherheit helfen der IGeL-Monitor und die Beratung der AOK weiter.
Zu den IGeL zählen zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Laboruntersuchungen, reisemedizinische Beratungen, Naturheilverfahren oder kosmetische Behandlungen.
Übernimmt die AOK die Kosten für IGeL?
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dürfen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.
Individuelle Gesundheitsleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat bezahlt werden.
Welche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gibt es?
Individuelle Gesundheitsleistungen werden in vielen Fachrichtungen angeboten. Häufig geht es um zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen, Laborwerte oder ergänzende Behandlungsverfahren.
Zu den häufig angebotenen Leistungen laut IGeL-Report 2024 zählen:
- Ultraschall (transvaginal) der Gebärmutter und/oder der Eierstöcke
- Augeninnendruckmessung mit oder ohne Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung
- Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
- Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- Hautkrebsscreening außerhalb der Hautkrebsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung, ggf. computergestützt
- Vitamin-D-Messung zur Gesundheitsvorsorge
- Osteopathie bei Schmerzen
- Reisemedizinische Impfungen
Woran erkenne ich, ob eine IGeL sinnvoll ist?
Ob eine individuelle Gesundheitsleistung sinnvoll ist, lässt sich oft nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, ob die Leistung zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Eine wichtige Orientierung bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund. Dort werden viele IGeL nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet. Versicherte erfahren, was über Nutzen und mögliche Schäden bekannt ist und ob es vergleichbare Kassenleistungen gibt.
Die Bewertungen ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Stimmen Sie einer IGeL erst zu, wenn Sie Leistung, mögliche Folgen und die Kosten gut einschätzen können. Räumen Sie sich eine Bedenkzeit ein. IGe Leistungen sind keine dringlichen Untersuchungen oder Behandlungen. Bei Unsicherheit können Sie sich jederzeit von Ihrer AOK beraten lassen.
AOK-Clarimedis: medizinische Informationen am Telefon
Sie überlegen, eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch zu nehmen? Lassen Sie sich am Telefon dazu beraten. Bei Clarimedis stehen AOK-Versicherten an 365 Tagen im Jahr Fachärztinnen und Fachärzte sowie medizinische Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zur Verfügung.
Tipps für den Praxisbesuch
Wenn Ihnen eine IGeL angeboten wird, müssen Sie sich nicht sofort entscheiden. Fragen Sie nach, lassen Sie sich die wichtigsten Punkte erklären und prüfen Sie die Informationen in Ruhe.
Diese Fragen können im Gespräch helfen
- Warum empfehlen Sie mir diese Leistung?
- Warum ist diese Leistung keine Kassenleistung?
- Welchen Nutzen kann die Leistung in meinem Fall haben?
- Welche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich?
- Was bedeutet ein auffälliges oder unauffälliges Ergebnis für mich?
- Sind Folgeuntersuchungen notwendig?
- Welche Kosten entstehen für mich?
Vor der Behandlung: Aufklärung und Vertrag
Vor der Behandlung muss die Praxis Sie über die Leistung und die Kosten informieren. Wenn Sie sich für die individuelle Leistung entscheiden, schließen Sie dafür einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Ohne Ihre Zustimmung darf sie nicht privat abgerechnet werden.
Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie um Bedenkzeit. Sie können die Informationen in Ruhe prüfen, den IGeL-Monitor nutzen oder sich bei Ihrer AOK beraten lassen.
Was tun, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen?
Eine IGeL sollte immer eine freie Entscheidung sein. Ihre reguläre medizinische Behandlung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie eine privat zu zahlende Zusatzleistung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie zu einer IGeL gedrängt werden, nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und informieren Sie sich unabhängig. Bei Fragen können Sie sich an Ihre AOK oder die zuständige Ärztekammer wenden.
Häufige Fragen zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
Muss ich eine IGeL immer selbst bezahlen? Was sollte ich fragen, bevor ich eine IGeL in Anspruch nehme?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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