Medikamente gegen Vorkasse?
Neues Recht seit 1.1.2011
Die AOK rät zur Vorsicht bei Vorkasse-Medikamenten, denn die neue Wahlfreiheit kann den Geldbeutel stark belasten.
Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass Sie statt des vom Apotheker eigentlich abzugebenden Arzneimittels ein anderes geeignetes Medikament bekommen können. Diese Alternative ist jedoch mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden. Einen medizinischen Zusatznutzen gibt es allerdings nicht. Die AOK rät deshalb von dieser überflüssigen Alternative ab.
Gesetzlich Krankenversicherte können seit dem 1. Januar 2011 ein anderes Medikament wählen, wenn die Voraussetzungen für den Austausch erfüllt sind. Dazu muss der Arzt den Austausch zulassen. Außerdem müssen die Medikamente in Wirkstoff und Wirkstoffstärke übereinstimmen und für ein identisches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Die Darreichungsform (z.B. Tabletten oder Kapseln) und die Packungsgröße müssen austauschbar sein.
Eine teure Alternative!
Das Alternativ-Medikament erhalten Sie allerdings nur auf dem Weg der Kostenerstattung. Das heißt: Sie müssen das Arzneimittel in der Apotheke selbst bezahlen. Ihre Krankenkasse darf Ihnen dann nur den Preis für das Mittel erstatten, das Sie im Regelfall erhalten hätten. Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass den Krankenkassen durch ein alternatives Medikament keine Zusatzkosten entstehen dürfen. Den Aufpreis bezahlen Sie aus eigener Tasche.
Das kann teuer werden. Originalpräparate kosten oft ein vielfaches der Nachahmerpräparate (Generika) – aber auch unter den Generika bestehen sehr große Preisdifferenzen. Neben den Mehrkosten für das alternative Medikament müssen die Krankenkassen beim Berechnen des Erstattungsbetrages die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel und den Verwaltungsmehraufwand in Rechnung stellen.
Eine überflüssige Alternative!
Die Neuregelung ist kompliziert, teuer für die Patienten und überflüssig. Denn für den Aufpreis erhalten Sie kein höherwertiges Medikament. Die für einen Austausch in Frage kommenden Arzneimittel enthalten immer den gleichen Wirkstoff in der gleichen Wirkstärke. Die Präparate stammen lediglich von verschiedenen Herstellern und unterscheiden sich nur äußerlich durch Verpackung und Aussehen der Produkte sowie durch den Preis. Nicht selten stammen sie sogar aus derselben Arzneimittelfabrik.
Deshalb rät die AOK: Nehmen Sie Abstand von Medikamenten gegen Vorkasse und bleiben Sie bei Ihrem Medikament.
Wenn Sie sich dennoch für ein Medikament gegen Kostenerstattung entscheiden, benötigt Ihre AOK zur Abrechnung eine Quittung der Apotheke und eine Kopie des Rezeptes. Der Apothekenbeleg muss den exakten Namen des Medikamentes, den Rechnungsbetrag, das Abgabedatum sowie den Namen der Apotheke und möglichst den Namen des Patienten aufführen. Näheres erfahren Sie bei Ihrer AOK.
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In Ihrem AOK KundenCenter vor Ort hilft man Ihnen gern weiter.





