Arzneimittel-Verträge
Teilnehmer am AOK-HausarztProgramm sparen sich die Zuzahlung!
Nehmen Sie ab jetzt am AOK-HausarztProgramm teil. Durch die Arzneimittel-Verträge der AOK sparen Sie dann bares Geld - und genießen außerdem viele weitere Vorteile.
Weniger Kosten
Alle AOK-Versicherten werden selbstverständlich mit hochwertigen Arzneimitteln versorgt. Damit dies zudem kostengünstig möglich ist, hat die AOK mit verschiedenen Arzneimittelherstellern Preisnachlässe vereinbart. So werden Gelder in Millionenhöhe eingespart, die wiederum in eine noch bessere medizinische Versorgung investiert werden.
In der Apotheke
Wenn Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten, ist darauf ein Wirkstoff oder ein Medikament verordnet. Schließt Ihr Arzt den Austausch des Arzneimittels auf dem Rezept nicht aus, bekommen Sie in Ihrer Apotheke ein Medikament eines Herstellers, von dem die AOK einen Rabatt erhält.
Zuzahlungsfrei für Teilnehmer am AOK-HausarztProgramm
Sie und Ihr Arzt nehmen am AOK-HausarztProgramm teil? Dann verschreibt Ihnen der Arzt in der Regel ein rabattiertes Medikament und vermerkt auf dem Rezept, dass Sie am AOKHausarztProgramm teilnehmen. Beinhaltet Ihr Medikament einen der gelisteten Wirkstoffe, dann weiß Ihr Apotheker damit, das Medikament ist für Sie zuzahlungsfrei. Ein finanzieller Vorteil, denn die gesetzlich festgelegte Zuzahlung für ein Medikament kann je nach Preis bis zu 10 Euro betragen.
Gleichbleibende Qualität
Das für Sie Wichtigste: Der Wirkstoff des Medikamentes ändert sich nicht - auch wenn Sie in der Apotheke ein rabattiertes Arzneimittel bekommen. Dieses enthält genau den gleichen Wirkstoff mit gleicher Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße wie das Arzneimittel, das Ihr Arzt verordnet hat. Das Produkt stammt nur von einem anderen Hersteller. Meist sehen deshalb die Verpackung und das Mittel selbst anders aus. Das heißt: Die Qualität des Arzneimittels bleibt gleich.
Keine Produktwechsel mehr
Dass Sie in der Apotheke nicht immer das Medikament bekommen, das auf dem Rezept steht, ist nicht neu. Seit 2002 kann der Apotheker grundsätzlich immer eines der drei günstigsten Arzneimittel abgeben - sofern der Arzt den Austausch nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Aufgrund ständig wechselnder Preise mussten Patienten bisher
häufige Produktwechsel hinnehmen. Für AOK-Versicherte ist das nun vorbei. Solange die Rabattverträge der AOK laufen, können Sie in Ihrer Apotheke immer das gleiche Medikament erhalten.
Immer versorgt

Ihr Apotheker weiß, welche Medikamente unter die Rabattregelung fallen. Sollte bei Ihrem Medikament die Nachfrage so sehr steigen, dass es nicht in der Apotheke vorrätig ist, wird Ihr Apotheker das Mittel schnellstens besorgen. Ist das nicht möglich, bekommen Sie ein anderes wirkstoffgleiches Produkt.
Gute Qualität - günstige Preise
Die AOK hat hauptsächlich für Generika Preisnachlässe vereinbart. Generika sind Zweitanmelder-Präparate mit Wirkstoffen, die nicht mehr dem Patentschutz unterliegen. Diese sind gleichwertig, aber in der Regel erheblich kostengünstiger als die Präparate des Erstanbieters und werden selbstverständlich wie diese nach den Standards des Arzneimittelgesetzes zugelassen. Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Generika entsprechen genau den Präparaten der Erstanbieter, den sogenannten Originalpräparaten. Die AOK hat auch für einige solcher Originalpräparate Preisnachlässe vereinbart.

Die Wirkstoffe finden Sie übrigens
übersichtlich zusammengefasst
in einem aktuellen Flyer, den Sie in jedem unserer
KundenCenter vor Ort erhalten
oder hier online anfordern können.
Zusatzinformationen zu den Arzneimittel-Verträgen
Arzneimittelrabattverträge der AOK
Weitere Fragen zu den Arzneimittel-Verträgen beantwortet Ihnen gerne Ihre AOK vor Ort.


