Wahltarife
Der AOK-Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige und Freiberufler

Sie interessieren sich für eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall?
Mit unserem Krankengeld-Wahltarif stehen Sie im Krankheitsfall finanziell auf der sicheren Seite. Als individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld können Sie damit bis zu 70 % Ihres Arbeitseinkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.
Übersicht

Was gilt bisher?
Mit der Gesundheitsreform im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wurden die Krankengeldansprüche bestimmter Personenkreise ab 01.01.2009 neu geregelt. Damit erhielten freiwillig versicherte Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte kein gesetzliches Krankengeld mehr. Die AOK ermöglichte mit günstigen AOK-Krankengeld-Wahltarifen für diese Personenkreise eine flexible und individuelle Absicherung im Krankheitsfall.
Was ist neu?
Zum 01.08.2009 hat die Bundesregierung die Krankengeldansprüche zur Vermeidung sozialer Härten nochmals neu geordnet. Dadurch können sich freiwillig versicherte Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte wieder gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit versichern. Um finanzielle Lücken im Krankheitsfall individuell abzusichern, bietet Ihnen die AOK in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld ab 01.08.2009 einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an.

Flexible Gestaltung
Der Krankengeld-Wahltarif der AOK ist auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten. Es liegt in Ihrer Entscheidung - profitieren auch Sie von den Vorteilen des Krankengeld-Wahltarifs.
Wer kann welche Tarifoption wählen?
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, Freiberufler, z. B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte können einen AOK-Krankengeld-Wahltarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld wählen:
- Der Tarif KG 22 steht hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten zur Wahl.
- Der Tarif KG 15 ist auf die individuellen Bedürfnisse von Künstlern und Publizisten ausgerichtet.
- Mit dem Tarif KG PLUS sichern hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ihren höheren Einkommensausfall ab.
Wie funktioniert der Tarif?

Wie kann ich teilnehmen?
Sie erklären schriftlich bei Ihrer AOK die Teilnahme am Wahltarif und sichern sich damit für mindestens drei Jahre Ihren AOK-Krankengeld-Wahltarif.
Den AOK-Krankengeld-Wahltarif bekommen Sie ohne Gesundheitsuntersuchungen, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Risikozuschläge.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Genesungsprozesses individuell beraten und unterstützen.
Wann beginnt der Tarif?
Der AOK-Krankengeld-Wahltarif beginnt mit der Mitgliedschaft, wenn die Wahl des Tarifs zusammen mit der Beitrittserklärung spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft erklärt wird. Wird der AOK-Krankengeld-Wahltarif zu einem späteren Zeitpunkt gewählt, beginnt dieser zu dem vom Versicherten bestimmten Termin, frühestens mit dem Kalendermonat, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der AOK folgt.
Leistungen
Anspruch auf Wahltarif-Krankengeld
- Tarif KG 22
Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG 22 vom Beginn der vierten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche wird das gesetzliche Krankengeld gezahlt. - Tarif KG 15
Freiberufler, z. B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG 15 Vom Beginn der dritten Woche bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ab Beginn der siebten Arbeitsunfähigkeitswoche steht den Freiberuflern - wie bisher - gesetzliches Krankengeld zu. - Tarif KG PLUS
Selbstständige, deren Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegen, haben einen Krankengeldanspruch aus dem AOK-Krankengeld-Wahltarif KG PLUS vom Beginn der siebten Woche an zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld.
Höhe des Wahltarif-Krankengeldes
- Tarif KG 22
Das Wahltarif-Krankengeld der unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird wie bei allen anderen Arbeitnehmern ermittelt. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf die Höhe des gesetzlichen Höchstkrankengeldes.
Das Wahltarif-Krankengeld für Selbstständige wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, das für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend ist und ist ebenfalls auf das Höchstkrankengeld begrenzt. - Tarif KG 15
Das Wahltarif-Krankengeld für Freiberufler wird wie das gesetzliche Krankengeld ermittelt. Es beträgt 70 % des Arbeitseinkommens, aus dem die Prämie berechnet wurde, begrenzt auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. - Tarif KG PLUS
Das zusätzlich gewählte Wahltarif-Krankengeld bemisst sich nach Leistungsstufen. Die Höhe des Wahltarif-Krankengeldes kann der Selbstständige in Zehn-Euro-Schritten grundsätzlich frei bestimmen. Das Wahltarif-Krankengeld beträgt bis zu 150 Euro kalendertäglich und darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld 70 % des Arbeitseinkommens nicht übersteigen.
Aus dem AOK-Wahltarif-Krankengeld werden Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung entrichtet, soweit dies auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen ist.
Für maximale Sicherheit können Sie die Tarife KG 22 und KG PLUS kombinieren.

Alles zur Prämie

- Tarif KG 22
Die monatliche Prämie bei Selbstständigen sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigten wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind, bemessen und beträgt 1,25 %. - Tarif KG 15
Die monatliche Prämie bei Künstlern und Publizisten beträgt ab 01.02.2010 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind. - Tarif KG PLUS
Die monatliche Prämie bei Selbstständigen zur Absicherung von Einkommensausfällen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 5,40 Euro je 10 Euro zusätzlichem Wahltarif-Krankengeld pro Kalendertag.
Für alle Berufsgruppen gilt:
- Die Prämie ist monatlich vom Versicherten selbst zu zahlen.
- Die Prämie wird auch während des Bezugs von Wahltarif-Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen fällig.
Ihre Teilnahmeerklärung
Sie haben sich zum AOK-Krankengeld-Wahltarif informiert und möchten weitere Informationen bzw. die Teilnahmeunterlagen erhalten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Oder Sie wenden sich direkt an ein AOK-KundenCenter oder eine AOK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe.






