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Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

Wer einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet und während der Zeit der Behandlung für diese Person da ist, kann Anspruch auf Krankengeld haben. So unterstützt Sie die AOK.
Eine Frau umarmt einen Mann, der in einem Krankenhausbett liegt.© iStock / gorodenkoff

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch

    Wird ein Mensch mit schwerer geistiger Behinderung oder ohne sprachliche Verständigungsmöglichkeiten im Krankenhaus behandelt, ist oft die Anwesenheit einer vertrauten Bezugsperson notwendig. Diese Begleitperson hat dann Anspruch auf Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die Begleitung ist aus medizinischen Gründen notwendig.
    • Die Begleitperson wird mitaufgenommen oder betreut den Patienten beziehungsweise die Patientin ganztägig.
    • Der Begleitperson entsteht dadurch ein Verdienstausfall.
    • Die Begleitperson ist ein nahes Familienmitglied oder aus dem engsten Umfeld.
    • Beide Personen sind gesetzlich krankenversichert.
    • Die zu begleitende Person hat eine Behinderung und erhält Eingliederungshilfe.

    Höhe des Krankengeldes

    Das Krankengeld für Begleitpersonen wird genauso berechnet wie Krankengeld aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Es richtet sich nach dem Einkommen und beträgt

    • 70 Prozent des Bruttoeinkommens,
    • jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen.

    Zudem ist es auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Wert für 2024) begrenzt.

    Krankengeld

    Krankengeldrechner: So viel Krankengeld erhalten Sie

    Berechnen Sie mit unserem Krankengeldrechner, in welcher Höhe Sie voraussichtlich Krankengeld erhalten. Auf der Seite zum Krankengeld finden Sie neben dem Rechner zudem weiterführende Informationen rund um die Zahlung von Krankengeld.

    Krankengeld & Krankengeldrechner

    Antrag auf Krankengeld: So gehen Sie vor

    Das Krankengeld wird von der Krankenkasse der Begleitperson gezahlt. Vom Krankenhaus erhalten Sie dafür eine Bescheinigung, dass Ihre Mitaufnahme als Begleitperson notwendig ist. Diese Bescheinigung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung bei der AOK ein.

    Zusätzlich übermittelt Ihr Arbeitgeber Ihre Verdienstbescheinigung an die AOK. Sind alle Unterlagen vollständig, berechnen wir die Höhe des Krankengeldes und zahlen es Ihnen rückwirkend aus.

    Wie erhalte ich den Antrag auf Krankengeld für Begleitpersonen von der AOK?

    Die Antragstellung bei der AOK läuft regional unterschiedlich ab. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Informationen anzeigen.

    Weitere wichtige Fragen und Antworten

    • Welche Personen sind ein nahes Familienmitglied oder zählen zum engsten Umfeld?

      Nahe Angehörige sind zum Beispiel Eltern, Geschwister, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Zu Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld zählen Menschen, zu denen dieselbe persönliche Bindung besteht wie zu einem Familienmitglied.

    • Wie lange kann ich die Person begleiten?

      Sie können Ihre angehörige Person so lange begleiten, wie es medizinisch notwendig ist.

    Aktualisiert: 10.04.2024

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