Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1.       Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2.       Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1.       Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2.       Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
            (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3.       Vorsorgeuntersuchungen
    4.       Impfungen
    5.       Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Wahltarif aktiv 100 der AOK PLUS

    Wer auf seine Gesundheit achtet, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. AOK PLUS aktiv belohnt eine gesunde Lebensweise. Mit diesem Zusatzangebot erhalten Sie bis zu 100 Euro Prämie im Jahr.

    Warum ist das Prämienangebot sinnvoll?

    Das Prinzip ist ganz einfach: Wer sich gesund und fit hält, muss weniger zum Arzt und benötigt seltener ein Rezept. Um die Prämie zu bekommen, müssen Sie keine Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten einreichen, sondern einfach nur gesund bleiben. Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen zur Früherkennung und Leistungen rund um die Schwangerschaft wirken sich ebensowenig auf die Prämie aus wie Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen. Das gilt auch für Arztbesuche ohne Rezept.

    Was sind die besonderen Vorteile des Zusatzangebots?

    • Sie erhalten jährlich bis zu 100 Euro, wenn Sie gesund bleiben
    • Sie genießen weiter das volle Leistungsangebot ohne Einschränkungen
    • Ihr maximales Risiko beträgt nur 25 Euro.
    • Die Abrechnung erfolgt einfach und für Sie transparent.
    • Sie benötigen keinerlei Nachweise für Vorsorgemaßnahmen oder Fitnessaktivitäten.

    Wie wird die Prämie berechnet?

    Pro Kalenderjahr werden maximal fünf Kassenrezepte für Arznei- und Heilmittel zu je 25 Euro abgerechnet.

    Ihr maximales Risiko beträgt also nur 25 Euro.
    Krankenhausaufenthalte werden in demTarifangebot der AOK PLUS nicht mit angerechnet.

    Rechenbeispiel:

    Ihre Prämie100,00 Euro
    Ein Arztbesuch mit Rezept- 25,00 Euro (Selbstbehalt)
    Ihr Gewinn75,00 Euro

    Tarif AOK PLUS aktiv 100

    Mit Ihrer Teilnahme binden Sie sich für drei Jahre an den Tarif AOK PLUS aktiv 100 und an die AOK PLUS. Sie genießen entsprechend der Teilnahmebedingungen alle Vorteile als Versicherter Ihrer Gesundheitskasse.

    Nicht teilnahmeberechtigt sind Versicherte, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Bürgergeld, Auszubildende mit monatlichem Arbeitsentgelt bis 325 Euro.

    Aktualisiert: 12.04.2024

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