Einmal-PIN: Dokumente online verschicken

Unbürokratisch und einfach: Sie können Ihre Daten und Krankenkassendokumente online schnell und mobil an die AOK übermitteln. Durch das Einmal-PIN-Verfahren ist dieser digitale Weg sicher. Wie Sie die Einmal-PIN benutzen, erfahren Sie hier.
Eine Frau hält ihr Smartphone in der Hand. Mit dem Einmal-PIN kann sie Daten online an ihre Krankenkasse übermitteln.© AOK

Einmal-PIN-Verfahren für schnelle Übertragungen

Sie möchten wichtige Dokumente wie Bescheinigungen oder Formulare sicher und schnell an die AOK online übermitteln? Mit der Eingabe einer eigens für Ihren Vorgang generierten persönlichen Identifikationsnummer können Sie Ihre Dateien und Krankenkassendokumente online ganz unkompliziert und vertraulich Ihrer AOK zukommen lassen.

Die für Sie generierte Einmal-PIN hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie wird Ihnen per Post zugeschickt.

Das Einmal-PIN-Verfahren der AOK Bayern

Hier finden Sie Ihren EinmalPIN-Fragebogen:

  • Fragebogen zur Familienversicherung mit Einmal-PIN

    Wie aktualisiere ich meine Angaben zur Familienversicherung über das Einmal-PIN-Verfahren.

    Um die Familienversicherung für Ihre Angehörigen reibungslos durchführen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns regelmäßig über die aktuellen Verhältnisse in Kenntnis setzen. Hierzu müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten von uns ein Anschreiben, das Ihnen die Möglichkeit eröffnet, die Datenaktualisierung über das Einmal-PIN-Verfahren durchzuführen.

    Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für die Familienversicherung?

    Klicken Sie auf folgenden Link:  Fragebogen zur Familienversicherung. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für die Familienversicherung, auf der Sie Ihre Log-in-Daten eingeben und anschließend die aktuellen Daten zu Ihren Angehörigen online an die AOK übermitteln können. 

    Welchen Vorteil habe ich, wenn ich die Datenaktualisierung meiner Familienangehörigen per Einmal-PIN an die AOK schicke?

    Ersparen Sie sich Papierkram und Wege zum Briefkasten. Nutzen Sie die gewonnene Zeit für Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Gesundheit!

  • Unfallfragebogen mit Einmal-PIN

    Warum benötigt die AOK Bayern diese Angaben von mir?

    Zusammen mit Ihrer Behandlung wurde uns eine typische Unfalldiagnose gemeldet. Wir sind gesetzlich verpflichtet, jeden Hinweis auf einen Unfall zu prüfen.
    Ärztliches Personal, Rettungsdienste, Krankenhäuser oder andere Leistungserbringer teilen uns den genauen Hergang eines Unfalls selten mit. Daher wissen wir nicht, wie es zu Ihrer Verletzung gekommen ist. An dieser Stelle bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

    Sie hatten gar keinen Unfall?
    In jedem Fall benötigen wir Ihre Angaben im Fragebogen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für unsere weitere Arbeit.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für den Unfallfragebogen?

    Klicken Sie auf folgenden Link: Unfallfragebogen. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für den Unfallfragebogen, auf der Sie Ihre Log-In-Daten eingeben und anschließend Ihre Angaben online an die AOK übermitteln können. 

    Welchen Vorteil habe ich, wenn ich für den Unfallfragebogen das Einmal-PIN-Verfahren der AOK nutze?

    Profitieren Sie von einem Fragebogen, der sich anhand Ihrer Angaben individuell zusammenstellt. Und das Beste: Sie erkennen direkt, wenn Angaben fehlen. Das spart nicht nur Zeit beim Ausfüllen, sondern vermeidet auch, dass Sie uns nachträglich weitere Unterlagen einreichen müssen.

  • Abfrage der Kinderanzahl

    Warum benötigt die AOK Bayern diese Angaben von mir?

    Sicherlich haben Sie es bereits in den Nachrichten gehört: Seit dem 01.07.2023 hat der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Pflegeversicherung bundesweit einheitlich von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht. Auch der Zuschlag für kinderlose Mitglieder erhöht sich von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Diesen Zuschlag zahlen Kinderlose ab 23 Jahren. Davon ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

    Um Eltern während der Erziehungsphase zu entlasten, erhalten diese ab dem zweiten Kind einen Beitragsabschlag: Dieser beträgt jeweils 0,25 Prozent für das zweite bis fünfte Kind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder unter 25 Jahre alt sind.

    Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für die Abfrage der Kinderanzahl?

    Klicken Sie auf folgenden Link: Abfrage der Kinderanzahl. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für die Abfrage der Kinderanzahl, auf der Sie Ihre Log-In-Daten eingeben und anschließend Ihre Angaben online an die AOK übermitteln können

    Was muss ich tun?

    • Sie haben kein Kind, lediglich ein Kind oder ausschließlich Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind? Dann müssen Sie nichts weiter tun.
    • Sie haben mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren, die im Beitragsbescheid nicht aufgeführt sind? Um vom reduzierten Pflegeversicherungsbeitrag zu profitieren, benötigt die AOK Bayern eine Rückmeldung von Ihnen.

    Welchen Vorteil habe ich, wenn ich für die Abfrage der Kinderanzahl das Einmal-PIN-Verfahren der AOK nutze?

    Sie profitieren, da die Angaben direkt bei der AOK Bayern eingehen und direkt für Ihre Beitragsberechnung berücksichtigt werden können.

Allgemeine Hinweise zum Einmal-PIN-Verfahren

  • Welchen Fragebogen haben Sie erhalten?

    Die AOK Bayern bietet das Einmal-PIN-Verfahren momentan für folgende Anliegen an. Um Ihren Bogen auszufüllen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

  • Was ist eine Einmal-PIN?

    PIN bedeutet Persönliche Identifikations-Nummer. Sie benötigen Ihre PIN, um sich in das Einmal-PIN-Verfahren einloggen zu können. Die PIN wird von der AOK Bayern maschinell erzeugt und Ihnen per Post zugeschickt. Sie verfällt, sobald Sie Ihren Fragebogen an die AOK abgeschickt haben oder nach dem im Brief genannten Datum.

  • Wie sicher ist das Einmal-PIN-Verfahren?

    Die AOK Bayern legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Aus diesem Grund haben ausschließlich Sie als Kunde Kenntnis über Ihre persönliche Einmal-PIN. Bei Verlust der PIN können Sie eine neue PIN bei der AOK anfordern. Wenn Sie das Einmal-PIN-Verfahren nutzen, sind Ihre Daten auf dem Transportweg durch eine Verschlüsselung geschützt.

  • Wie lange ist die PIN gültig?

    Die PIN ist gültig, solange Sie die Eingabe beziehungsweise Aktualisierung der Daten noch nicht abgeschlossen haben. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie die Daten an die AOK Bayern übermittelt haben, spätestens aber nach dem im Brief genannten Datum.

  • Ich habe eine neue PIN für mein Anliegen erhalten. Welche der PINs, die mir vorliegen, soll ich nutzen?

    Bitte nutzen Sie die neue PIN.

  • Welche Daten benötige ich zur Anmeldung?

    Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Daten:

    • Ihre Versichertennummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden.
    • Die letzten sechs Stellen Ihrer Kartennummer. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
    • Ihre Einmal-PIN, die wir Ihnen postalisch zugesandt haben.
       
  • Meine PIN funktioniert nicht. Was tun?

    Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben auf folgende Aspekte:

    • Ist die PIN korrekt erfasst? Achten Sie hierbei auf Groß- und Kleinschreibung.
    • Ist die Feststelltaste der Tastatur aktiviert?
    • Ist Ihre elektronische Gesundheitskarte noch gültig?
    • Ist das Anschreiben älter als 28 Tage?
    • Wurde die PIN fünfmal falsch eingegeben?
       
  • Kann ich die Bearbeitung unterbrechen?

    Ja, die Bearbeitung kann unterbrochen werden. Die Eingaben werden automatisch gespeichert. Beim nächsten Log-in sind Ihre bereits getätigten Eingaben wieder sichtbar und Sie können Ihre Erfassung fortsetzen.

  • Die Homepage wird nicht richtig angezeigt beziehungsweise die Auswahlfelder sind nicht nutzbar

    Es werden alle gängigen Browser unterstützt. Dabei können alle Versionen von einem Browser genutzt werden, solange die Version nicht älter als zwei Jahre ist. Bitte beachten Sie: Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt!

  • Ich habe technische Probleme oder Fragen zur Erfassung der Daten

    Rufen Sie einfach das kostenfreie AOK-Service-Telefon unter 089 22844050 an.

Aktualisiert: 26.04.2024

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