Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Die AOK übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur. Eltern sind im familiären Alltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Wenn darunter die Gesundheit leidet, kann eine Behandlung in einer spezialisierten Kurklinik helfen.
Mutter, Vater und Tochter sind zusammen in der Natur. Eltern-Kind- und Vater-Kind-Kuren helfen Familien, neue Kraft zu schöpfen. © AOK

Inhalte im Überblick

    Das ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur

    Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Obwohl Mutter oder Vater von ihren Kindern begleitet werden können, hat die Kur vor allem die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils zum Ziel. Kuren, die Mutter oder Vater ohne Kind wahrnehmen können, heißen Mütter- oder Väter-Kuren. In jedem Fall berücksichtigen solche Kuren die individuellen Bedürfnisse der Mütter und Väter, die sich aus ihren persönlichen Belastungssituationen ergeben haben. So gibt es zum Beispiel Angebote zur Behandlung von psychischen Belastungen, Trennungssituationen oder Problemen bei der Erziehung und Versorgung chronisch kranker oder pflegebedürftiger Kinder.

    • Die Mutter-Kind-Kur und die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
    • Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
    • Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist aber auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Behandlung fahren.
    • Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
    • Die AOK wählt eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
    • Sie können die Kur in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.

    Wann Kinder mitkommen können

    Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Anders als bei der Kinderreha steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:

    • Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
    • Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
    • Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.

    Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze.

    Wo und wann die Kur stattfindet

    Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Über das Einrichtungsverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie selbst im Vorfeld ebenfalls nach passenden Einrichtungen suchen. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Kurkliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.

    Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

    Wir übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils.

    • Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
    • Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
    • Versicherte zahlen für die Reisekosten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

    So beantragen Sie eine Mutter-/Vater-Kind-Kur

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    2. Antrag bei Ihrer AOK einreichen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    01/03

    Besprechen Sie sich mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.

    An- und Abreise zur Kur: Welche Kosten übernimmt die AOK?

    • Übernimmt die AOK die Kosten für An- und Abreise?

      Ja, grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). 

    • Was, wenn ich lieber mit dem eigenen Auto fahren möchte?

      Dann erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer. Hinweis: Hätte die Fahrt auch mit dem ÖPNV ausgereicht, dann übernehmen wir die Fahrkosten maximal in der Höhe, die Ihnen bei einer Fahrt mit dem ÖPNV entstanden wären. 

    • Zahle ich selbst auch etwas dazu?

      Ja, pro Person fallen 10 Prozent der Fahrkosten als Zuzahlung an, allerdings mit Unter- und Obergrenzen. Sie zahlen mindestens 5 Euro pro Fahrt, maximal 10 Euro und nie mehr als den tatsächlichen Fahrpreis.

      Beispiele:

      • Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 120 Euro. 10 Prozent davon sind 12 Euro. Da das mehr als 10 Euro sind beträgt Ihre Zuzahlung 10 Euro.
      • Ihre Zugtickets kosten für die Rückfahrt 25 Euro. 10 Prozent davon sind 2,50 Euro. Das sind weniger als 5 Euro. Ihre Zuzahlung beträgt also 5 Euro.
      • Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 85 Euro. 10 Prozent davon sind 8,50 Euro. Das liegt zwischen der Ober- und der Untergrenze. Die Zuzahlung beträgt also 8,50 Euro. 
    • Ist meine An- und Abreise automatisch genehmigt?

      Ja, in der Genehmigung der Mutter-/Vater-Kind-Kur sind An- und Abreise inbegriffen. 

    • Ich fahre mit dem Auto. Übernimmt die AOK meine Parkgebühren?

      Nein, die Kosten für Parkgebühren sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und können leider nicht erstattet werden. 

    • Kann ich meine Transportkosten für Gepäck zur Erstattung einreichen?

      Nein, Gepäckkosten bei Anreise mit dem ÖPNV gehören nicht zu den Fahrkosten. 

    • Kann ich Verpflegungs- und Übernachtungskosten einreichen, die während der An- und Abreise entstehen?

      Nein, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Ihnen während der An- oder Abreise entstehen, gehören nicht zu den Fahrkosten. 

    • Jemand begleitet uns auf der Fahrt. Sind die Reisekosten erstattungsfähig?

      Nein, Begleitpersonen zahlen ihre Fahrten in der Regel selbst, da bei Vorsorgekuren nicht davon auszugehen ist, dass eine Begleitung medizinisch notwendig ist. 

    • Ich fahre mit dem Auto und zum Erreichen der Klinik muss eine Fähre genutzt werden. Übernimmt die AOK auch die Kosten für die Fähre?

      Wir übernehmen einen Teil der Kosten, und zwar die für die Personenbeförderung. Die Beförderungskosten für das Auto übernehmen wir nicht, weil diese bei einer Vergleichsrechnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angefallen wären. 

    Welche Leistungen bietet die AOK Niedersachsen bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?

     Hier erhalten Sie Informationen und Tipps für Familien.

    Können wir auch als Familie gemeinsam eine Familienkur machen?

    Bei der Planung einer Maßnahme steht immer die Person im Fokus, die gesundheitlich bedingt eine Auszeit braucht. Familienkuren, an denen beide Elternteile teilnehmen, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

    Der Gesetzgeber ermöglicht speziell Maßnahmen, die jeweils ein Elternteil in Begleitung des Kindes in geeigneten Einrichtungen nutzen kann.

    Das Konzept einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur

    Bei Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater-Kind-Maßnahmen steht der Gesundheitszustand des jeweiligen Elternteils im Vordergrund. Das Gesamtkonzept einer solchen Maßnahme beruht auf dem Ansatz, den Müttern oder Vätern komplett eine Auszeit vom Alltag und dem gewohnten Umfeld zu bieten. Dazu gehört auch die Teilnahme ohne Partner.

    Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, dass der jeweilige Elternteil mit therapeutischer Unterstützung Kräfte und Strategien entwickelt, die ihm im Familienalltag helfen. Ziel für die Teilnehmenden ist, gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Dazu soll sich die Mutter oder der Vater ganz auf sich konzentrieren.

    Damit das möglich ist, ist es wichtig, frühzeitig die Teilnahme der Kinder an der Maßnahme zu planen und zu beantragen. Diese werden in der Einrichtung betreut. Es können alle Kinder mit aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bleibt ein Kind zu Hause, sind für die Betreuung gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe möglich.

    Unterstützung bei der Kinderbetreuung

    Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen gibt es die Möglichkeit, ab 3 Kindern eine Begleitperson zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung mitzunehmen. 

    Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob eine Begleitperson medizinisch erforderlich ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begleitung.

    Maßnahmen für die Kindergesundheit

    Es gibt auch Maßnahmen, die besonders auf Kinder ausgerichtet sind. Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit (z.B. Mukoviszidose oder Krebs) leidet oder eine Organtransplantation erhalten hat und sich diese Krankheit besonders auf den Alltag der Familie auswirkt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Dabei ist auch die Begleitung durch ein Elternteil möglich.

    Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Familienangehörige können teilnehmen, wenn ihre Anwesenheit für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich ist. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.

    Staatliche Angebote für eine gemeinsame Zeit als Familie

    Es gibt verschiedene öffentliche Angebote, die Familien unterstützen, gemeinsam erholsame Freizeit zu verbringen.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für Familienurlaube.

    Zur Website des Bundesministeriums

    Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind abhängig vom Familieneinkommen.

    Zur Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Aktualisiert: 29.04.2024

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