Homöopathie

Homöopathie zählt zu den alternativen Behandlungsmethoden. Wie Homöopathie wirken soll, was Sie beachten müssen und welche Leistungen die AOK übernimmt, lesen Sie hier.
Vor einer Flasche eines homöopathischen Arzneimittels liegen Globuli-Kügelchen.© iStock / totalpics

Inhalte im Überblick

    Was ist Homöopathie?

    Die homöopathische Medizin ist eine komplementärmedizinische Heilmethode. Sie möchte den Menschen ganzheitlich stärken, damit er Krankheiten besser bewältigen kann.

    Bei der Homöopathie werden geringe Dosen von solchen Stoffen eingenommen, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome auslösen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen. Sie werden als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht. 

    In hochwertigen wissenschaftlichen Studien zeigte sich keine Wirksamkeit der Homöopathie, die über einen Placebo-Effekt hinausgeht. Das bedeutet, dass homöopathische Mittel in diesen Studien keinen größeren Effekt bei der Behandlung von Krankheiten hatten, als Medikamente ohne Wirkstoff. Doch die im Rahmen der Homöopathie durchgeführten intensiven therapeutischen Gespräche und die besondere vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin können eine Rolle für den Genesungsprozess spielen.

    Homöopathie sollte die wissenschaftsorientierte medizinische Behandlung daher nicht ersetzen. Einer rein homöopathischen Behandlung sind Grenzen gesetzt, beispielsweise bei schweren beziehungsweise akut lebensbedrohlichen Krankheiten, Krebserkrankungen, Krankheiten, bei denen ein lebenswichtiger Stoff ersetzt werden muss (zum Beispiel Insulin) und schweren Infektionskrankheiten, für die es spezifische und erprobte Medikamente gibt.

    Die AOK Niedersachsen beteiligt sich bei Leistungen für Homöopathie und natürliche Medizin

    Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden und Arzneimittel. Erstattungen sind möglich für Homöopathie sowie für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie.

    Leistungen für Homöopathie und homöopathische Arzneimittel

    Die AOK Niedersachsen unterstützt Sie in Form einer Kostenübernahme einer homöopathischen Erstuntersuchung sowie einer homöopathischen Folgebehandlung.

    Bei der Homöopathie handelt es sich um eine alternativmedizinische Behandlungsform. Sie steht nicht im Widerspruch zur wissenschaftsorientierte Medizin, sondern kann diese im Rahmen einer ganzheitlichen Therapie ergänzen.

    Sollten Sie die heilende Wirkung der Homöopathie in Anspruch nehmen wollen, unterstützt Sie die AOK Niedersachsen in Form von einer anteiligen Kostenübernahme. Auch beteiligt sich die AOK an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie.

    Voraussetzungen sind hier:

    • Die Leistungen müssen von einem Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation der Homöopathie erbracht werden.
    • Das Arzneimittel muss auf einem Privatrezept ausgestellt sein.
    • Das Arzneimittel muss in Deutschland zugelassen sein.

    Mit dem "Meine AOK"-Onlineservice, verfügbar als Onlineportal und App, können Sie uns Rechnungen für AOK-Mehrleistungen schnell und einfach senden. Hierfür reicht ein Scan oder ein Foto der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung.

    Alternativ können Sie uns auch Ihre Rechnung per Post zusenden. Schicken Sie uns hierfür einfach die auf Ihren Namen ausgetellte Rechnung zu. Um eine schnelle Bearbeitung ihrer Unterlagen zu garantieren, notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. Ein Anschreiben oder eine Antrag wird nicht benötigt.

    Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.

    Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

    Leistungen für weitere natürliche Arzneimittel

    Viele Menschen vertrauen auf die heilende Wirkung weiterer natürlicher Arzneimittel. Die AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie.

    • Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Mit der vertragsärztlichen Verordnung ist eine optimale medizinische Versorgung hinsichtlich Dosierung und Dauer der Therapie gewährleistet.
    • Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit.

    Versicherte bekommen die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 80 Prozent je Rechnung erstattet. Sie müssen dazu lediglich das auf ihren Namen ausgestellte Privatrezept und die Quittung der Apotheke vorlegen. Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

    So reichen Sie die Rechnung bei der AOK Niedersachsen ein

    Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.

    Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.

    Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.

    Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt bei der AOK vor Ort abgeben.

    Aktualisiert: 10.04.2024

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